Niederschrift
öffentliche Sitzung des
Ortsbeirates Orlen
OBOR/X/03/2006
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Sitzungstermin:
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Mittwoch,
30.08.2006
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Sitzungsbeginn:
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19:00
Uhr
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Sitzungsende:
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21:08
Uhr
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Ort,
Raum:
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Taunusstein, Stadtteil Hahn, Aarstraße
138, Bürgerhaus TAUNUS „Herblay-Saal“
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Anwesend
sind:
Frau
Tag, Gertrude
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Ortsvorsteherin
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Herr
Jacobi, Dieter
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Stellv.
Ortsvorsteher
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Herr
Maurer, Karl
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Herr
Schmidt, Jürgen
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Herr
Koudelka, Christoph
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Herr
Zimmermann, Hubert
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Herr
Kirsch, Michael
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Stellv.
Schriftführer – nicht stimmberechtigt
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Herr Reimann, Jürgen
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Magistratsbetreuer
- nicht stimmberechtigt
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Abwesend
sind:
Herr
Prof. Dr. Toussaint, Benedikt
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Schriftführer
- entschuldigt
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Für die Sitzung enthalten die Seiten 1
bis 8 Verhandlungniederschriften und Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten.
Die Mitglieder des Ortsbeirates waren durch Einladung vom 22.08.2006
für Mittwoch, den 30.08.2006 unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen.
Die Vorsitzende stellt bei Eröffnung der Sitzung fest, dass
gegen die ordnungsgemäße Einladung keine Einwendungen erhoben werden.
Gleichzeitig stellt sie die Beschlussfähigkeit fest.
Die Vorsitzende fragt die Mitglieder des Ortsbeirates, ob gegen
das Protokoll vom 30.05.2006 Einwendungen gibt. Dies ist nicht der Fall. Das Protokoll gilt somit
als genehmigt.
Tagesordnung:
1.
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Bebauungsplan „Orlener Stock“, Stadtteil
Orlen
1. Beschlussfassung über Anregungen aus
der Offenlage gemäß § 3(2) BauGB i.V.m. § 4(2) BauGB
2. Beschluss des
Bebauungsplanes als Satzung
Vorlage: DRS.
06/268
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2.
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Erschließung des
Gewerbeparks „Orlener Stock“, Taunusstein – Orlen
Hier:
Straßenbauentwurf
Vorlage: DRS.
06/273
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3.
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Gewerbepark
„Orlener Stock“
Vereinbarung
zwischen der Stadt Taunusstein und dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des
Rheingau-Taunus-Kreises bezüglich geruchsmindernder Maßnahmen
Vorlage: DRS.
06/274
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4.
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Bericht des
Magistrats
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5.
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Bericht der
Ortsvorsteherin
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6.
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Installation der
alten Kirchenglocke auf dem Friedhof in Orlen
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7.
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Anfragen,
Anregungen, Termine
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Öffentlicher
Teil
1. Bebauungsplan „Orlener Stock“, Stadtteil
Orlen - 1. Beschlussfassung über Anregungen aus der Offenlage gemäß § 3(2)
BauGB i.V.m. § 4(2) BauGB - 2. Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung - Vorlage:
DRS. 06/268
Protokollnotiz:
Herr Jacobi weißt auf eine
Diskrepanz in den Entfernungsangaben zur Lage und Abgrenzung des Gebietes
hin. Einerseits werden in der Begründung des Bebauungsplanes im Punkt 2.0 der
Anlage ca. 200m bis 400m östlich der Ortslage von Orlen genannt andererseits im
Punkt 6.0 eine Entfernung von 500-800m.
Weitere Diskussionspunkte waren
·
die Fortführung und
Befestigung eines Radweges entlang der Bundesstraße B417
·
die Errichtung eines
Fußweges als Durchgang zwischen der Firma Löser und dem neuen Gewerbegebiet
·
die Anbindung des
Gewerbeparks (einschließlich der Firma Löser) an das öffentliche Verkehrsnetz
und die Errichtung von Bushaltestellen
Abstimmungsergebnisse:
Ortsbeirat
Orlen
dafür: 3
dagegen:
0
Enthaltungen: 3
StUV
einstimmig angenommen
2. Erschließung des Gewerbeparks „Orlener Stock“,
Taunusstein – Orlen
Hier:
Straßenbauentwurf Vorlage: DRS. 06/273
Abstimmungsergebnisse:
Ortsbeirat
Orlen
dafür:
3
dagegen:
0
Enthaltungen: 3
StUV
einstimmig angenommen
3. Gewerbepark „Orlener Stock“ Vereinbarung zwischen
der Stadt Taunusstein und dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des
Rheingau-Taunus-Kreises bezüglich geruchsmindernder Maßnahmen Vorlage: DRS.
06/274
Abstimmungsergebnisse:
Ortsbeirat
Orlen
dafür:
6
dagegen:
0
Enthaltungen: 0
StUV
einstimmig angenommen
4. Bericht des Magistrats
4.
1: Verpachtung der 'Gemeinschaftlichen Jagdbezirke' im Bereich der Stadt
Taunusstein
Der
Magistrat hat am 17. Juli 2006 beschlossen, dass
1.
die „Gemeinschaftlichen Jagdbezirke“ im Bereich der Stadt Taunusstein in
Absprache mit den Jagdgenossenschaften nach Möglichkeit an die bisherigen
Jagdpächter oder bevorzugt an ortsansässige Taunussteiner Jäger verpachtet
sollen werden.
2.
in den Jagdgenossenschaftsversammlungen anzustreben ist, dass die Jagdpachten
entsprechend der Wertigkeit der einzelnen Jagdbezirke festgesetzt werden,
wobei davon ausgegangen wird, dass die derzeitigen Pachtzinsen nicht
unterschritten werden.
3.
die Wildschadenspauschale von 5,00 Euro pro Hektar Waldboden bei
Hochwildjagden und 2,50 Euro pro Hektar Waldboden bei Niederwildjagden
zusätzlich zu erheben ist.
4.
bei Minderung des Jagdpachtzinses oder Umstufungen von Hochwild- in
Niederwildreviere eine erneute Ausschreibung für den betreffenden Bezirk
vorzunehmen ist.
Es
wird angestrebt, die Jagdbegehungsscheine gegenüber dem Jagdvorstand
anzeigepflichtig zu gestalten. Es wird angeregt, den Jagdvorstand darauf
hinzuweisen, dass die Ausweisung von Wildruhezonen erfolgt.
4.
2: Haushaltsdurchführung 2006
Der
Magistrat hat die Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes
für das Haushaltsjahr 2006 sowie des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke
Taunusstein für das Wirtschaftsjahr 2006 mit Anschreiben vom 07.07.2006 durch die Kommunal- und Finanzaufsicht beim Landrat
des Rheingau-Taunus-Kreises zur Kenntnis genommen.
Aufgrund
der vorliegenden Haushaltsgenehmigung und der aktuellen Haushaltssituation
wurde gemäß § 107 HGO am 31. Juli 2006 mit sofortiger Wirkung eine
haushaltswirtschaftliche Sperre beschlossen.
Danach
können ab sofort Beträge für freiwillige Leistungen, die nicht einer
vertraglichen Bindung unterliegen, bis maximal 80 % des Haushaltsansatzes ausgezahlt
werden. Das Recht zur Bewilligung weiterer Ausgaben wurde auf den
Bürgermeister übertragen.
4.
3: Erschließung Gewerbepark Orlen - Vergabe zur Umlegung der Ferngasleitung
Der
Magistrat hat am 31. Juli 2006 die Ruhrgas AG mit der Umlegung der Ferngasleitung
im Bereich des Gewerbeparks Orlener Stock beauftragt. Die Kosten belaufen
sich auf rd. 356.120,00 Euro brutto.
4.
4: Bauvorhaben im Breithardter Weg
Im
Bauantrag wurden neben der vorhandenen Doppelgarage satzungsgemäß sechs
Stellplätze nachgewiesen. Vier sind in Garagen untergebracht, zwei werden auf
der Freifläche nachgewiesen.
In
der Baugenehmigung wurden für den Umbau der Scheune zu einem Wohnhaus vier
Garagen im Untergeschoss genehmigt.
Das
Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen
Bebauungs-planes. Befreiungen waren deshalb nicht erforderlich. Daher wurde
das Projekt auch nicht der Baukommission vorgelegt. Das Bauvorhaben fügt sich
nach Auffassung des Fachamtes bauplanungsrechtlich in die Eigenart der
Umgebungsbebauung ein und sei ein gelungenes Beispiel für eine Sanierung.
4.5:
Einrichtung eines Anschlußtaxis
Dem Magistrat
wurde vorgetragen, dass wegen der geringen Nachfrage der Versuch gescheitert
sei. Das Angebot des Anschlustaxis wird insofern eingestellt. Die
durchschnittlichen städtischen Kosten pro Fahrgast betrugen in der
Erprobungs-phase 97,02 EUR.
4.6:
Fortschreibung der Einwohnerzahlen
Am
30. Juni 2006 wohnten 1.232 Personen mit erstem Wohnsitz und
72
Personen mit zweitem Wohnsitz in Orlen, also insgesamt 1.304.
Im Juli 2006 sind vier Personen mit erstem
Wohnsitz nach Orlen gezogen. Ein Kind wurde geboren. Weggezogen sind drei
Personen mit erstem Wohnsitz. Ein Sterbefall wurde registriert.
Somit
waren am 31. Juli 1.233 Personen mit erstem und 72 Personen mit zweitem
Wohnsitz also insgesamt 1.305 Personen in Orlen gemeldet.
5. Bericht der Ortsvorsteherin
Frau Tag bittet die Mitglieder des Ortsbeirates um
Vervollständigung der Liste mit deren Kontaktadressen. Gegen eine
Veröffentlichung durch die Stadt bestehen keine Einwände.
In Ihrem Bericht trägt die Ortsvorsteherin die Stellungnahmen
der Stadt zu den offenen Punkten der vorhergehenden Sitzung des Ortsbeirates
vor.
Erweiterung der Parkflächen an der Stadthalle
Aus Gründen des Naturschutzes ist eine weitere Befestigung des
Helge-Schmidt-Platzes nicht möglich. Der Platz unterhalb der Halle steht bei
Veranstaltungen als zusätzlicher Parkraum zur Verfügung. Für den täglichen
Gebrauch jedoch nicht, er wird durch eine Schranke abgesperrt sein.
Fußweg zwischen Seifer Weg und Saalburgstraße
Stellungnahme des Sachgebietes Tiefbau vom 09.Aug.2006 –
Amt/AZ.: 60/T/Ew/Ott:
„Der Fußweg zwischen dem Seifer Weg und der Saalbugrstraße in
Taunusstein-Orlen, ist im städtischen Besitz.“
Umbau der Scheune an der Ecke Mittelgasse / Breithardter Weg
Protokollauszug aus der Sitzung des Magistrates der Stadt
Taunusstein vom 17.07.2006 – Amt/AZ.: 60/H-F/Rs:
„Im Bauantrag wurden neben der vorhandenen Doppelgarage
satzungsgemäß 6 Stellplätze nachgewiesen. Vier Stellplätze sind in Garagen
untergebracht. Zwei Stellplätze werden auf der Freifläche nachgewiesen.“
„In der Baugenehmigung BA-00002/04 wurden für den Umbau der
Scheune zu einem Wohnhaus 4Garagen im Untergeschoss genehmigt.
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines
rechtskräftigen Bebauungsplanes, Befreiungen waren deshalb nicht
erforderlich, daher wurde das Projekt auch nicht der Baukommission vorgelegt.
Das Bauvorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich in die Eigenart der
Umgebungsbebauung ein und ist ein gelungenes Beispiel einer Sanierung.“
Herr Reimann berichtet in diesem Zusammenhang, dass es
parlamentarische Bestrebungen gibt, die Stellplatzordnung neu zu überdenken.
Er verweißt auf eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema.
Unterbringung nicht sesshafter Bürger
Schreiben Amt 10 / Hauptamt vom 15.August 2006 – Amt/AZ.:30cr
„Die Erfahrungen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass durch
den geduldeten Aufenthalt von nicht sesshaften Familien auf dem o.g. Gelände
keine negativen Tatsachen bekannt wurden.
Da diese nicht sesshaften Familien (Scherenschleifer mit
Wandergewerbeerlaubnis) nun über Jahre immer wieder in Orlen eine Station
(für ca. 8-10 Tage) machen, unauffällig und zuverlässig sind, der Lagerplatz
in einem einwandfreiem Zustand verlassen wird und aus der Bevölkerung, mit
Ausnahme von Frau Liez, keine Beschwerden eingegangen sind, sieht die
Ordnungsbehörde keinen Grund eine Duldung zu versagen.“
Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, dieses Thema zu gegebener
Zeit erneut aufzugreifen, um die Frage der Unterbringung der nicht sesshaften
Bürger zu klären und eine vertretbare Lösung mit den zuständigen Stellen der
Stadt zu finden.
Sanierung der
Kastellstraße
Stellungnahme des Sachgebietes Tiefbau
– Amt/AZ.: 60/T/Ew/Ott:
„Vom Sachgebiet Tiefbau wurde eine
überschlägliche Kostenschätzung für die Kastellstraße erstellt.
1) Die
Kastellstraße ist im Straßenkataster in die Schadensklasse 4 eingestuft.
2) Die Sanierung
beinhaltet eine Erneuerung der Asphaltdecke sowie des Straßenunterbau. Die
genannten Bereiche und Mengen der Unterbauerneuerung können erst nach
erfolgter Bohrkernentnahme festgelegt werden. Für den Gehweg ist ebenfalls
ein neuer Unterbau vorgesehen und als Belag ein Verbundpflaster. Die Fläche
des Straßenkörper beträgt ca. 2.800m² und der Gehwegkörper ca. 1.300m².
3) Die Kosten
belaufen hiernach auf ca. 450.000 EUR.“
Es ist zu beachten, dass ¾ dieser
Kosten auf die Anlieger umgelegt würden.
In diesem Fall sollte eine Einstufung
der Straße in Schadensklasse 3 überprüft werden, dies wird jedoch von Nutzung
der Straße und von Verkehrssicherheitsaspekten abhängig sein.
Herr Reimann weißt nochmals darauf hin,
dass die Bürger angehalten sind, Straßenmängel unverzüglich der Stadt
mitzuteilen, um die Kostenbelastung für die Anlieger so gering wie möglich zu
halten.
6. Installation der alten Kirchenglocke auf dem Friedhof
in Orlen
Der vorliegende
Entwurf zur Errichtung eines Glockenturms würde ca. 6.000,- bis 7.500,- Euro
Kosten verursachen. Er entspricht nicht den Vorstellungen des Ortsbeirates.
Abstimmung:
dafür: 0
dagegen: 6
Enthaltungen: 0
Antrag:
Der Ortsbeirat beantragt weitere zwei bis drei Entwürfe
einzuholen. Die beigefügte Zeichnung in der Anlage würde in etwa dem
Meinungsbild entsprechen.
Gemäß Frau Tag sollte der frei zugängliche Seilzug nur bei
Bedarf eingehängt werden können, um möglichen Missbrauch zu vermeiden.
Abstimmung:
dafür: 6
dagegen:
0
Enthaltungen: 0
7. Anfragen,
Anregungen, Termine
Ø
Der eingesetzte Marktbus bei der Kerb in Wehen und der Kerb in Bleidenstadt
sollte alle Orte Taunussteins anfahren. Zudem wird die Ortsvorsteherin
abklären, ob ein solcher Busverkehr nicht bei allen traditionellen
Veranstaltungen (z.B. am Orler Markt) innerhalb Taunussteins eingerichtet
werden kann.
Ø Der Ortsbeirat
bittet um Informationen über die Auswirkungen durch die neue Verkehrsplanung.
Dies betrifft die Anbindung Orlens an das Netz der öffentlichen
Verkehrsmittel, insbesondere die Anbindung des Gewerbegebietes.
Ø Zur Zeit wird
ein Feldwege Kataster erstellt. Umgepflügte Wege sollten der Stadt mitgeteilt
werden, damit das zuständige Amt mit dem betreffenden Bauer in Kontakt treten
kann.
Ø Herr Reimann
weißt darauf hin, dass der Haushaltsbeschluss voraussichtlich im November
erfolgen wird. Hierfür ist im September eine Informationsveranstaltung
vorgesehen, da es einige Änderungen geben wird.
Ø Die nächste
Sitzung des Ortsbeirates ist am 11.Oktober 2006 geplant
Die Vorsitzende bedankt sich bei den
Mitgliedern und schließt um 21:08 Uhr die Sitzung.
Gertrude Tag –
Ortsvorsteherin
Michael Kirsch – stv. Schriftführer
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