Niederschrift
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Orlen
OBOR/IX/03/2006
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Sitzungstermin:
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Mittwoch, 22.02.2006
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Sitzungsbeginn:
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19:00 Uhr
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Sitzungsende:
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19:45 Uhr
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Ort, Raum:
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Taunusstein, Stadtteil Hahn, Aarstraße 138,
Bürgerhaus TAUNUS, Alter Saal
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Anwesend sind:
Herr Dr. Graeve, Rolf
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Vorsitzender
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Frau Hankammer-Riedl, Margit
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Herr Maurer, Karl
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Frau Tag, Gertrude
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Herr Koudelka, Christoph
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Herr Schmidt, Hans-Jörg
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Herr Hofnagel, Michael
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Bürgermeister - nicht stimmberechtigt
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Herr Reimann, Jürgen
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Magistratsbetreuer - nicht stimmberechtigt
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Frau Wurps, Silke
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Schriftführerin der TOPs 1 & 2 - nicht
stimmberechtigt
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Herr Dr. Toussaint, Benedikt
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stellv. Schriftführer des TOP 3 - nicht stimmberechtigt
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Abwesend sind:
- keine -
An
Sitzungsunterlagen standen die Drs. 06/056 vom 02.02.2006 zum Tagesordnungspunkt
1 und die Drs. 06/052 vom 15.02.2005 zum Tagesordnungspunkt 2 zur Verfügung.
Die Mitglieder des
Ortsbeirats Orlen waren durch Einladung vom 15.02.2006 für Mittwoch, den 22.02.2006,
unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen.
Die Sitzung des
Ortsbeirats Orlen ist in eine Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Umwelt und Verkehr (StUV) eingebettet. Die gemeinsame Sitzung wird vom
stellvertretenden Vorsitzenden des StUV, Herrn StV. Wittmeyer, eröffnet.
Er begrüßt die
Mitglieder des Ausschusses, die Mitglieder des Ortsbeirates Orlen, Herrn Bgm.
Michael Hofnagel und die übrigen Anwesenden und stellt bei Eröffnung der
Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einladung keine Einwendungen
erhoben werden.
Gleichzeitig stellt
er die Beschlussfähigkeit fest und erläutert, dass die Tagesordnungspunkte 1
und 2 gemeinsam mit dem Ortsbeirat Orlen behandelt werden. Anträge zur
Tagesordnung werden keine gestellt. Diese Feststellungen
werden auch für den Ortsbeirat Orlen vom Ortsvorsteher Dr. Graeve bestätigt.
Tagesordnung:
1.
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Verkehrsberuhigung Orlen
Vorlage: DRS. 06/056
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2.
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Bebauungsplan 'Orlener Stock', Stadtteil
Orlen
1. Beschlussfassung über Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §
3 (1) BauGB i.V. mit § 4 (1) BauGB
2. Entwurf des Bebauungsplanes mit zwei Teilgeltungsbereichen
3. Beschlussfassung gemäß § 3 (2) BauGB i.V. mit § 4 (2) BauGB
Vorlage: DRS. 06/052
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Protokoll:
1. Verkehrsberuhigung
Orlen
Vorlage: DRS. 06/056
Stellv. Vorsitzender des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr StV. Wittmeyer erläutert, dass die
Beratung der Tagesordnungspunkte 1 und 2 gemeinsam mit dem Ortsbeirat Orlen
erfolgt. Er berichtet von einem Ortstermin bezüglich der Verkehrsberuhigung in
Orlen und beantwortet einige Fragen.
Nach Abstimmung des Ortsbeirates stellt der
stellv. Vorsitzender StV. Wittmeyer folgenden Beschluss zur Abstimmung:
Beschlussempfehlung
1. Der Verkehrsberuhigung in
Orlen am Ortseingang von der B 417 herkommend (Obergasse, K699) wird
entsprechend dem der Vorlage beiligenden Plan zugestimmt.
2. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Verkehr ist zu gegebener Zeit ein Erfahrungsbericht vorzulegen.
3. Die Vorlage wird der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung überwiesen.
Abstimmung: dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltung:
0
2. Bebauungsplan
'Orlener Stock', Stadtteil Orlen
1. Beschlussfassung über Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1)
BauGB i.V. mit § 4 (1) BauGB
2. Entwurf des Bebauungsplanes mit zwei Teilgeltungsbereichen
3. Beschlussfassung gemäß § 3 (2) BauGB i.V. mit § 4 (2) BauGB
Vorlage: DRS. 06/052
Bürgermeister
Hofnagel erläutert kurz die Hintergründe und Ergebnisse des Geruchsgutachtens,
dessen aktuelle Fassung in der Sitzung vorgelegt wurde und dem Protokoll als
Anlage beigefügt ist.
Er
skizziert den Stand der Gespräche mit dem EAW bezüglich der sich aus dem Gutachten
ergebenden Maßnahmen.
Nach
kurzer Diskussion wird auf Anregung des StV. Voll folgende Protokollnotiz aufgenommen:
Protokollnotiz:
In
der Spitze des Plangebietes (Kreuzung B 417/K696) sollte die Eingrünung
aufgrund der Einsehbarkeit verbessert werden.
Protokollnotiz:
Ortsvorsteher
Dr. Graeve bemerkt, dass der Rad- und Fußweg Orlen-Neuhof zwar im Plan
festgesetzt, in der Begründung unter Punkt 5.0 „Verkehrstechnische Erschließung“
nicht erläutert wurde und regt an, dies zur Klarstellung aufzunehmen.
Stellv.
Vorsitzender Wittmeyer stellt folgende Beschlussempfehlung zur Abstimmung:
Beschlussempfehlung:
1. Über die im Verfahren gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
vorgetragenen Anregungen zum Bebauungsplanverfahren Gewerbepark „Orlener
Stock“, Stadtteil Orlen, die in Anlage zum Sitzungsprotokoll dargestellt sind,
wird entsprechend der in Spalte 4 abgegebenen Empfehlungen (mit folgenden
Änderungen...) beschlossen.
1.1
Stellungnahmen Bürger
1. Während der frühzeitigen Beteiligung wurden keine Anregungen von
Bürgern vorgebracht.
1.2
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange
2. Die Anregungen des Regierungspräsidiums,
des Amt für Straßen- und Verkehrswesens, des Landesamtes für Denkmalpflege
Hessen, der SÜWAG, der Pipeline Engineering GmbH, der Stadtwerke der Stadt
Taunusstein und des Sachgebietes Umwelt/Grün im Amt für Stadtentwicklung der
Stadt Taunusstein werden berücksichtigt.
3. Die Anregungen des Kreisausschusses des
Rheingau-Taunus-Kreises, der Deutschen Telekom AG, der Naturschutzverbände, des
Magistrats der Stadt Idstein werden teilweise berücksichtigt.
4. Die Hinweise des Ordnungsamtes der Stadt
Taunusstein und des Ortsbeirats Orlen werden zur Kenntnis genommen.
5. Dem Entwurf des Bebauungsplanes
Gewerbepark „Orlener Stock“ (in zwei Teilgeltungsbereichen), mit den
Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht (siehe Anlage zum
Sitzungsprotokoll) wird in der vorliegenden Fassung (mit folgenden Änderungen
.....) zugestimmt.
6. Der Entwurf des Bebauungsplanes für den
Gewerbepark „Orlener Stock“, Stadtteil Orlen, mit den Festsetzungen, der
Begründung mit landschaftsplanerischem Fachbeitrag und dem Umweltbericht sowie
die vorliegenden Fachgutachten sind gemäß § 3 (2) BauGB (Baugesetzbuch) in
Verbindung mit § 4 (2) BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
In dieser Zeit haben die Bürger die Möglichkeit sich über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu informieren, die Planung zu erörtern und eventuelle
Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorzutragen.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen
abgegeben haben, von dem Ergebnis zu 1. mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
8. Die Vorlage wird zur Beschlussfassung an
die Stadtverordnetenversammlung überwiesen.
Abstimmung: dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltung:
1
Die Mitglieder des Ortsbeirates verlassen den
Sitzungssaal um 19.40 Uhr um über den weiteren Tagesordnungspunkt zu beraten.
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Dr. Rolf
Graeve – Ortsvorsteher |
Silke Wurps
– Schriftführerin |
3.
Anfragen, Anregungen, Termine
Herr Dr. Graeve macht
darauf aufmerksam, dass diese Sitzung die letzte der laufenden
Legislaturperiode gewesen war.
Auf Vorschlag von Herrn
Reimann soll die Verabschiedung der Ortsbeiratsmitglieder dieser Legislaturperiode
im Rahmen der konstituierenden Sitzung des neuen Ortsbeirates am 4. Mai
2006 stattfinden.
Der Vorsitzende bedankt
sich bei den Mitgliedern und schließt um 19:45 Uhr die Sitzung.
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Dr. Rolf
Graeve – Ortsvorsteher
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Dr. Benedikt
Toussaint – stellv. Schriftführer
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