Niederschrift
5. öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Orlen
Sitzungstermin:
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Mittwoch, 16.08.2017
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Raum, Ort:
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Zugmantelhalle (Vereinsraum II), Neuhofer
Straße 1, 65232 Taunusstein-Orlen
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Sitzungsbeginn:
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20:05 Uhr
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Sitzungsende:
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20:44 Uhr
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Anwesend sind:
Herr Dieter Jacobi
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Ortsvorsteher
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Herr Alexander Ahnelt
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Frau Dorothee Baum
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Herr Dr. Jörg-Michael Henneberg
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Herr Malte Kammhöfer
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Herr Christoph Koudelka
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Herr Jürgen Schmidt
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Herr Helmut Viehmann
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Magistratsbetreuer - nicht
stimmberechtigt
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Frau Alexandra Büger
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Schriftführerin - nicht stimmberechtigt -
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Abwesend sind:
Tagesordnung:
1
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Feststellung der frist- und ordnungsgemäßen
Einladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung, Hinweis auf § 25 HGO
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2
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Einwände gegen das Protokoll vom 31.05.2017
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3
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Bericht des Ortsvorstehers
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4.1
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Verwaltungsmitteilungen
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4.1.1
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Rücktritt des stellvertretenden Wehrführers
der Freiwilligen Feuerwehr Taunusstein-Orlen
Vorlage: DRS. 17/161
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4.1.2
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Beantwortung der Anfrage aus der Sitzung
des Ortsbeirates Orlen vom 31.05.2017; hier: TOP 4: Bericht des
Ortsvorstehers, geplantes Bauvorhaben in der Hintergasse, Gemarkung
Orlen, Flur 2, Flurstück 81
Vorlage: DRS. 17/176
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5
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Beratungs- und Beschlussvorlagen zur
Beschlussfassung
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5.1
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Neubesetzung des Amtes des Schiedsmannes und
des stellvertretenden Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk Taunusstein I
(zuständig für die Stadtteile Hambach, Neuhof, Niederlibbach, Orlen und
Wehen)
Vorlage: RS. 11/481-01
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6
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Beratungs- und Beschlussvorlagen zur
Kenntnisnahme
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6.1
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3. Änderung des Landesentwicklungsplans
Hessen 2000; hier: Durchführung der Beteiligung
Vorlage: RS. 12/304-02
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6.2
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Erneuerung von ca. 1.921 Straßenleuchten
(Leuchten = Köpfe der Straßenbeleuchtung) in Taunusstein im Jahr 2018 -
Umrüstung auf LED
Vorlage: DRS. 17/011
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Protokoll:
Öffentlicher Teil
1.
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Feststellung der frist- und ordnungsgemäßen Einladung, der
Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung, Hinweis auf § 25 HGO
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Der Ortsvorsteher stellt bei Eröffnung fest,
dass gegen die frist- und ordnungsgemäße Einladung keine Einwendungen erhoben
werden. Des Weiteren stellt er die Beschlussfähigkeit und die Tagesordnung
fest. Er weist auf § 25 HGO hin.
2.
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Einwände gegen das Protokoll vom 31.05.2017
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Der Ortsvorsteher
fragt die Mitglieder des Ortsbeirates, ob es gegen das Protokoll vom 31.05.2017
Einwendungen gibt. Dies ist nicht der Fall. Das Protokoll gilt somit als
genehmigt.
3.
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Bericht des Ortsvorstehers
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Der Ortsvorsteher
Herr Dieter Jacobi berichtet dem Ortsbeirat:
Die
Mitteldurchsprache für den Haushaltsplan 2018 findet für den Ortsbeirat Orlen
am 27.09.2017 um 15 Uhr statt. Herr Jacobi fragt die Stellvertreter Herrn Schmidt
und Herrn Ahnelt ob sie ihn zu diesem Termin begleiten möchten. Beide stimmen
diesen Termin noch ab.
Frau Irene Koster
hat Herrn Jacobi per Mail mitgeteilt, dass in der Vollversammmlung am
31.05.2017 in den Vorstand des Jugendclubs Orlen Jonas Hertling,
Jan-Christopher Möhn und Luca-Marcel Langmann gewählt wurden.
Der Ortsvorsteher
hat sich zum Thema „Dorfmitte“ mit Frau Adam getroffen um Fragen zur
Vorgehensweise zu klären.
Bezüglich der
geplanten Schautafel hat Herr Jacobi bei Wikipedia ein Wappen von Orlen
entdeckt. Er wird bei der Stadtverwaltung prüfen lassen, ob es sich wirklich um
das Wappen von Orlen handelt. Weitere Angaben über den Stadtteil Orlen sollen
mit als Info auf die geplante Schautafel.
Der Termin mit der
Firma Heun bezüglich der Kosten für die Schautafel wird voraussichtlich am
18.08.17 am Nachmittag stattfinden.
4.
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Bericht des Magistrats
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Herr Viehmann berichtet aus dem Magistrat:
Das wiederkehrende Beitragsrecht wird bis zur Klärung
aller rechtlichen Eckdaten ruhen gelassen. Bis auf weiteres gilt das bisherige
Ausbauverfahren der Stadt Taunusstein.
Weiterhin teilt Herr Viehmann mit, dass
Taunusstein seit April 2017 über 30.000 Einwohner hat, aktuell im Juni 30.113.
4.1.
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Verwaltungsmitteilungen
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4.1.1.
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Rücktritt des stellvertretenden Wehrführers der
Freiwilligen Feuerwehr Taunusstein-Orlen
Vorlage: DRS. 17/161
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Mit Datum vom 7.
Juli 2017 hat der stellvertretende Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Taunusstein-Orlen,
Herr Peter Hankammer, seinen Rücktritt aus persönlichen Gründen erklärt.
Gemäß § 12 des
Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) ist binnen zwei Monaten
nach Freiwerden der Stelle eine Neuwahl durchzuführen. Auf diese Vorgabe wurde
der Feuerwehrausschuss der Freiwilligen Feuerwehr Taunusstein-Orlen
hingewiesen.
Bis zu einer
Neuwahl werden die Amtsgeschäfte der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr
Taunusstein-Orlen alleinig durch den Wehrführer, Herr Thorsten Mair, erledigt.
Herr Hankammer
erhält eine Entlassungsurkunde sowie ein Dankschreiben. Der Termin für die
Übergabe der Dokumente wird mit dem Vorzimmer BGM durch den Unterzeichner
abgestimmt.
Der Ortsbeirat Orlen
nimmt die Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.
4.1.2.
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Beantwortung der Anfrage aus der Sitzung des
Ortsbeirates Orlen vom 31.05.2017; hier: TOP 4: Bericht des Ortsvorstehers,
geplantes Bauvorhaben in der Hintergasse, Gemarkung Orlen, Flur 2,
Flurstück 81
Vorlage: DRS. 17/176
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4. Bericht des
Ortsvorstehers
„Auf der
Tagesordnung der Magistratssitzung vom 08.05.2017 befand sich als TOP 1.3 die
Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses in Taunusstein-Orlen,
Hintergasse, Flur 2, Flurstück 81.
Nach Rücksprache
mit der Verwaltung wurde bereits ein Ortstermin durchgeführt. Wenn der Bauherr
einen Bauantrag stellt und die Vorgaben einhält, wird das durch das Bauamt auch
genehmigt.
Die Mitglieder des Ortsbeirats
diskutieren über den Sachverhalt und stellen folgenden Antrag an den Magistrat:
Der Ortsbeirat
stellt fest, dass das für das Flurstück Taunusstein-Orlen, Hintergasse, Flur 2,
Flurstück 81 geplante Bauvorhaben das Bild des Ortskerns erheblich verändern
und den mit der dort vom OB als Treffpunkt aufgestellten Bank und des
gepflanzten Baums deutlich entwerten würde.
Dies widerspricht
nach Ansicht des Ortsbeirats dem Sinn und Zweck der Ortskernerhaltungssatzung,
das den Ortskern prägende Bild vor wesentlichen Veränderungen zu schützen.
Der Ortsbeirat
bittet daher den Magistrat, sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel
auszunutzen, um die Realisierung des geplanten Bauvorhabens zu verhindern.“
Antwort:
In der Sitzung des
Magistrats am 08.05.2017 wurde das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB
in Verbindung mit § 34 BauGB und § 172 BauGB zum Neubau eines Einfamilienhauses
mit der Maßgabe hergestellt, dass bei Beibehaltung der beantragten Dachform und
Firsthöhe der Grad der Nutzung mit GRZ 0,80 festgesetzt wird.
Der Architekt hat
die Planung daraufhin entsprechend modifiziert.
Diese Auflage wird
nun eingehalten. Das Vorhaben wurde von der Unteren Bauaufsichtsbehörde positiv
beschieden. Bei Bauantragstellung muss ebenfalls ein rechnerischer Nachweis
über die bauliche Ausnutzung mit einer Grundflächenzahl von maximal 0,80
vorgelegt werden.
Der Ortsbeirat
Orlen nimmt die Beantwortung zur Kenntnis.
5.
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Beratungs- und Beschlussvorlagen zur Beschlussfassung
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5.1.
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Neubesetzung des Amtes des Schiedsmannes und des
stellvertretenden Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk Taunusstein I
(zuständig für die Stadtteile Hambach, Neuhof, Niederlibbach, Orlen und
Wehen)
Vorlage: RS. 11/481-01
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Beschluss:
I. Dem
Amtsgericht wird vorgeschlagen,
1.
Herrn Jörg Bairischer, Freudenthaler Str. 103, 65232
Taunusstein, Stadtteil Wehen,
erneut zum Schiedsmann
2.
Herrn Prof. Rainer Gehr, Chattenpfad 31, 65232
Taunusstein, Stadtteil Hambach,
erneut zum stellvertretenden
Schiedsmann
für den Schiedsamtsbezirk Taunusstein I
zu benennen (Wiederwahl).
II. Die Vorlage wird über die
Ortsbeiräte Hambach, Neuhof, Niederlibbach, Orlen und Wehen sowie über den
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsauschuss an die Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung überwiesen.
Abstimmung:
Dafür: 7 Dagegen:
0 Enthaltungen: 0
6.
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Beratungs- und Beschlussvorlagen zur Kenntnisnahme
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6.1.
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3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000; hier:
Durchführung der Beteiligung
Vorlage: RS. 12/304-02
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Beschluss:
1.
Die 3. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen
2000 - Entwurf wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die Stellungnahme an das Hessische Ministerium für
Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur 3. Änderung des
Landesentwicklungsplans Hessen 2000 wird beschlossen (Anlage 2 zum
Sitzungsprotokoll).
3.
Die Vorlage wird über den Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Verkehr an die Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
überwiesen.
4.
Die beschlossene Stellungnahme an das Hessische
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur 3. Änderung
des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 wird den Ortsbeiräten, dem
Jugendparlament und dem Seniorenbeirat zur Kenntnis gegeben.
Der Ortsbeirat
Orlen nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis.
6.2.
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Erneuerung von ca. 1.921 Straßenleuchten (Leuchten = Köpfe
der Straßenbeleuchtung) in Taunusstein im Jahr 2018 - Umrüstung auf LED
Vorlage: DRS. 17/011
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Beschluss:
- Das in der
Vorlage beschriebene Investitionsvorhaben zur systematischen und nachhaltigen
Erneuerung von 1.921 Stück Leuchten (Leuchten = Köpfe der
Straßenbeleuchtung) im gesamten Stadtgebiet der Stadt Taunusstein ist
unter Vorliegen innovativer Grundlagen und Gesichtspunkten unter folgenden
Voraussetzungen zu realisieren:
-
Eine Förderung der ESWE (Innovationsfond) in Höhe von 197 T€ findet statt;
-
eine Förderung durch das BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau- und Reaktorsicherheit) in Höhe von 197 T€ findet statt;
-
der Erreichung eines Energiesparzieles von ca. 375.000 kWh/a;
-
die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 593.000,-€ im Haushalt 2018.
- Mit
Inbetriebnahme der LED-Beleuchtung ist die Halbnachtschaltung im
Stadtgebiet durch eine Gesamtnachtschaltung aller Leuchten abzulösen.
- Die Anbringung
von professionellen Werbetafeln an die Beleuchtungsmasten im Stadtgebiet
kann unter der Berücksichtigung städtebaulicher Aspekte, der Erzielung von
Einnahmen sowie der Anpassung der Sondernutzungssatzung und in enger
Abstimmung zwischen Stadtmarketing und ESWE grundsätzlich ermöglicht
werden.
- Im Zusammenhang
mit der Umstellung der Straßenbeleuchtung besteht ein Investitionsbedarf
von 593.000,- € im Jahr 2018.
- Die Vorlage wird
über den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, den Haupt,-
Finanz- und Wirtschaftsausschuss an die Stadtverordnetenversammlung zur
endgültigen Beschlussfassung überwiesen. Die Ortsbeiräte sowie die
Magistratskommission erhalten die Vorlage nach dem Gremienlauf zur
Kenntnis.
Der Ortsbeirat
Orlen nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis.
Herr Kammhöfer
berichtet von einer defekten Bank (Lehne) „Auf dem Berg“. Hier wird auf den
Mängelmelder der Stadt Taunusstein hingewiesen.
Herr Dr. Henneberg bittet
um Auskunft darüber, wann mit der Erstellung der Straße „Am alten Forsthaus“ zu
rechnen ist.
Die Sitzung wird
geschlossen um 20:44 Uhr.
Dieter Jacobi
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Alexandra
Büger
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Vorsitz
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Protokollführung
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