Niederschrift
7. öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Orlen
Sitzungstermin:
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Montag, 06.11.2017
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Raum, Ort:
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Zugmantelhalle (Vereinsraum II), Neuhofer
Straße 1, 65232 Taunusstein-Orlen
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Sitzungsbeginn:
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19:30 Uhr
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Sitzungsende:
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21:17 Uhr
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Anwesend sind:
Herr Dieter Jacobi
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-Ortsvorsteher-
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Herr Alexander Ahnelt
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Frau Dorothee Baum
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Herr Dr. Jörg-Michael Henneberg
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Herr Malte Kammhöfer
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Herr Jürgen Schmidt
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Herr Helmut Viehmann
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Magistratsbetreuer - nicht stimmberechtigt -
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Frau Alexandra Büger
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Schriftführerin - nicht
stimmberechtigt-
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Abwesend sind:
Herr Christoph Koudelka
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- entschuldigt –
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Tagesordnung:
1
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Feststellung der frist- und
ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und der
Tagesordnung, Hinweis auf § 25 HGO
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2
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Einwände gegen das Protokoll vom
04.10.2017
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3
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Bericht des Ortsvorstehers
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5
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Beratungs- und Beschlussvorlagen zur Beschlussfassung
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5.1
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Bebauungsplan "Erweiterung Orlener
Stock", Stadtteil Orlen, hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss
Vorlage: RS. 16/202-02
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5.2
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Entwurf Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke
Taunusstein
Vorlage: DRS. 17/188
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5.3
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Entwurf Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke
Taunusstein - Änderungsliste
Vorlage: RS. 17/188-01
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6
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Wiederherstellung von überackerten und
verlagerten Wirtschaftswegen in Orlen
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7
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30-Zone Wehener Straße,
Fördergelder des Landes Hessen
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8
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Organisation Seniorenweihnachtsfeier
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9
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Volkstrauertag am 19.11.2017
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10
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Administration der Homepage "
www.orlen.de "
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11
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Terminierung der Ortsbeiratssitzungen 2018
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12
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Beschlussfassung der Übertragung von aktuellen
Ortsbeiratsmittel 2017
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Protokoll:
Öffentlicher Teil
1.
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Feststellung der frist- und ordnungsgemäßen
Einladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung, Hinweis auf
§ 25 HGO
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Der Ortsvorsteher stellt bei Eröffnung
fest, dass gegen die frist- und ordnungsgemäße Einladung keine
Einwendungen erhoben werden. Des Weiteren stellt er die Beschlussfähigkeit
und die Tagesordnung fest. Er weist auf § 25 HGO hin.
2.
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Einwände gegen das Protokoll vom 04.10.2017
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Beschluss:
Der Ortsvorsteher
fragt die Mitglieder des Ortsbeirates, ob es gegen das Protokoll vom 04.10.2017
Einwendungen gibt.
Das Protokoll wird
zum TOP 5.1 wie folgt geändert.
Es muss lauten: Es
herrscht Konsens darüber, dass der Bebauung zugestimmt werden sollte.
Der Passus
„nur die Vorgehensweise wird kritisiert“ wird gestrichen.
Ebenso muss das
Abstimmungsergebnis wie folgt geändert werden:
Dafür: 3 Dagegen:
0 Enthaltungen:
2
Mit den o.g.
Änderungen wird Protokoll beschlossen und gilt somit als genehmigt.
3.
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Bericht des Ortsvorstehers
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- Erneuerung der
Fahrbahndecke der K 96 im Bereich des Helge Schmidt Platzes. Bei der
ursprünglichen Herstellung des Platzes wurde die Straße im
Bereich des Helge Schmidt Plates mit rotem Asphalt hergestellt. Dies
sollte den Platz vor der Zugmantelhalle auch als Platz erscheinen lassen,
da der Rest des Platzes auch mit rötlichem Betonsteinpflaster
befestigt ist. Bei der Erneuerung des Belages wurde nun normaler Asphalt
eingebaut.
- Bei der Ruhe- und
Erholungsbank „Auf dem Berg“ ist die Rückenlehne defekt.
Die Bank sollte erneuert werden.
Standort aus dem Geodatenportal:
Gemarkung
Orlen
Flur 6
Flurstück 56
Amtliche
Fläche 5047 m2
Lagebezeichnung Auf
dem Wachköppel
4.
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Bericht des Magistrats
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Kein Bericht für Orlen.
5.
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Beratungs- und Beschlussvorlagen zur Beschlussfassung
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5.1.
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Bebauungsplan "Erweiterung Orlener Stock",
Stadtteil Orlen, hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss
Vorlage: RS. 16/202-02
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Beschluss:
1.
Die in der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) vorgebrachten Anregungen (Anlage 1) zum
Bebauungsplan „Erweiterung Orlener Stock“, Stadtteil Orlen werden
zur Kenntnis genommen. Den Vorschlägen zur weiteren Behandlung im
Aufstellungsverfahren wird zugestimmt.
2.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung
Orlener Stock“, Stadtteil Orlen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage
2) beschlossen. Der Begründung (Anlage 3) und dem Umweltbericht (Anlage 4)
zum Entwurf des Bebauungsplans wird zugestimmt.
3.
Der vorliegende Bebauungsplan-Entwurf wird gem.
§ 3 Abs. 2. BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behördenbeteiligung
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist einzuleiten.
4.
Die Vorlage wird über den Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr an die Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung überwiesen.
5.
Die Vorlage wird dem Seniorenbeirat und dem
Jugendparlament zur Kenntnis gegeben.
Der Ortsbeirat
berät und beschließt über die o.g. Punkte samt folgenden
Hinweisen:
-
Der anzulegende Grünstreifen soll entsprechend
den Anregungen des Naturpark Rheingau-Taunus nach der Anlage 1 RS. 16/202-02
lfd. Nr. 7 angelegt werden um damit das Ziel eines Sichtschutzes kurzfristig (5
Jahre) zu erreichen.
-
Die Ausgleichsflächen gem. Anlage 6 RS
16/202-02 werden in Seitzenhahn und Wingsbach ausgewiesen. Es wäre
wünschenswert, wenn sich die Ausgleichsflächen in Orlen befinden
würden.
-
Der OB bittet den Magistrat darum, zukünftig
Ausgleichsflächen in unmittelbarer Nähe (gleicher Stadtteil)
auszuweisen und umzusetzen.
Abstimmung: Dafür: 6 Dagegen:
0 Enthaltungen:
0
5.2.
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Entwurf Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Taunusstein
Vorlage: DRS. 17/188
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Beschluss:
1. Der
Wirtschaftsplan der Stadtwerke Taunusstein für das Wirtschaftsjahr 2018
wird
- im Erfolgsplan
mit der Summe der ordentlichen Erträge auf
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11.533.161 €
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mit der Summe der ordentlichen Aufwendungen auf
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-10.591.050 €
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Finanzergebnis
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-913.960 €
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Jahresergebnis
|
28.151 €
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- im Vermögensplan
mit Deckungsmitteln
|
5.930.490 €
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mit Ausgaben
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5.641.580 €
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mit einem Saldo von
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288.910 €
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festgesetzt.
2. Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme in dem Wirtschaftsjahr 2018 zur Deckung der
Auszahlungen des Vermögensplanes erforderlich sind, wird festgesetzt auf
3.967.240 €.
3. Der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf: 1.090.000
€.
4. Der Höchstbetrag
der Kassenkredite, der im Wirtschaftsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf 1.000.000 €
festgesetzt.
5. Die
Beschlussfassung über die Stellenübersicht erfolgt im Rahmen einer
separaten Vorlage und nach den Beratungen in der Stellenplankommission.
6. Die im
Entwurf des Wirtschaftsplanes (Seite 22) zum 01.01.2018 ausgewiesenen
Stundenverrechnungssätze für Mitarbeiter, Groß- und
Sonderfahrzeuge der Stadtwerke werden beschlossen.
7. Im
Betriebszweig „Ortsentwässerung“ werden 282.061 €
Rückstellungen aus dem Jahr 2013 nach den Vorgaben des § 10
Kommunales Abgabengesetz (KAG) erfolgswirksam aufgelöst.
8. Die Vorlage
wird über alle Ortsbeiräte, den Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Verkehr und den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur
endgültigen Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung
überwiesen.
Der Ortsbeirat Orlen stimmt der Vorlage
unverändert zu.
Abstimmung: Dafür: 6 Dagegen:
0 Enthaltungen:
0
5.3.
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Entwurf Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Taunusstein -
Änderungsliste
Vorlage: RS. 17/188-01
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Beschluss:
1.
Den Änderungen zum Entwurf des
Wirtschaftsplanes 2018 der Stadtwerke Taunusstein gemäß Anlage 1
wird zugestimmt.
2.
Die Änderungen sind in die endgültige
Fassung des Wirtschaftsplanes einzuarbeiten.
3.
Die Vorlage wird über den Magistrat, alle
Ortsbeiräte und den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss an die
Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung
überwiesen.
Der Ortsbeirat Orlen stimmt der Vorlage
unverändert zu.
Abstimmung: Dafür: 6 Dagegen:
0 Enthaltungen:
0
6.
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Wiederherstellung von überackerten und verlagerten
Wirtschaftswegen in Orlen
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Beschluss:
Der Ortsbeirat weist
darauf hin, dass bei zahlreichen Wirtschaftswegen in der Gemarkung Orlen der
Ist-Zustand sowohl hinsichtlich der Lage als auch in der Beschaffenheit nicht
dem Soll-Zustand entspricht. So konnte bei einer Begehung der Flurstücke
(siehe am Ende) festgestellt werden, dass die tatsächliche Lage der Wege
um mehrere Meter vom der nach Katasterunterlagen vorgegebenen Werte abweicht.
Der Ortsbeirat
bittet darum, dass seitens der Verwaltung der Stadt dafür Sorge getragen
wird, dass die Wirtschaftswege wieder zurückversetzt werden, wo sie sich
laut Katasterplan befinden müssten. Zudem sind sie in einen derartigen
Zustand zu versetzen welche hinsichtlich der Faktoren wie Neigung und Breite
eine allgemeine Nutzung ermöglichen.
Gemarkung Orlen
Flur 1
Flurstück 71
Amtliche Fläche 2168
m2
Lagebezeichnung Links
dem Wingsbacher Weg
Gemarkung Orlen
Flur 1
Flurstück 75
Amtliche Fläche 1742
m2
Lagebezeichnung Seifer
Dell
Gemarkung Orlen
Flur 1
Flurstück 81
Amtliche Fläche 842
m2
Lagebezeichnung Seifer
Dell
Gemarkung Orlen
Flur 1
Flurstück 42
Amtliche Fläche 1097
m2
Lagebezeichnung Auf
dem Welsmann
Abstimmung: Dafür:6
Dagegen: 0 Enthaltungen:
0
7.
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30-Zone Wehener Straße, Fördergelder des Landes
Hessen
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In einem
Zeitungsartikel des Wiesbadener Kuriers vom 17.10.2017 wird bemängelt,
dass erst eine Kommune Fördergelder des Landes Hessen zur Umsetzung von
Tempo - 30 - Zonen beantragt hat. Die Maßnahmen der Kommunen werden bis
zu 85 % der Kosten bezuschusst.
Die seit langem
geforderte Verkehrsberuhigung (30-Zone / Fahrbahnteiler etc.) am Ortseingang
Wehener Str. wäre aus Sicht des Ortsbeirats eine geeignete Maßnahme,
um diese Fördergelder des Landes zu beantragen um hier endlich für
eine langsamere Fahrweise zu sorgen.
Der Ortsbeirat
bittet den Magistrat um Beantragung der Fördermittel für Orlen.
Abstimmung: Dafür: 6 Dagegen:0
Enthaltungen: 0
8.
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Organisation Seniorenweihnachtsfeier
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Die Seniorenweihnachtsfeier findet am 17.12.2017
um 14:30 Uhr in der Zugmantelhalle in Orlen statt.
Folgende Dienste werden festgelegt:
Fahrdienst:
Michael Henneberg
Aufbau am 16.12. um
14:30 Uhr
Moderation: Dieter
Jacobi, Jürgen Schmidt und Alexander Ahnelt
Programm ähnlich wie 2016, die Kaffeepause wird
vorgezogen.
Geschenke: Piccolos
und Pralinen?
9.
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Volkstrauertag am 19.11.2017
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Veranstaltung
am Ehrenmal wird wieder in gewohnter Form durchgeführt
Beginn um 11:00
Uhr.
Eingeladen zur
Teilnahme werden:
Evangelische Kirchengemeinde
Katholische Kirchengemeinde
Freiwillige Feuerwehr
Jagdhornbläser des Jagdvereins Untertaunus
Teilnahme der
OB-Mitglieder wäre wünschenswert!
10.
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Administration der Homepage " www.orlen.de "
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Felix Stöber ist Administrator unserer Homepage. Die Pflege und
Aktualisierung ist mit erheblichem Zeitaufwand verbunden.
Beschluss:
Für die Administration werden, wie im letzten Jahr, 50,00 €
Aufwandsentschädigung gezahlt.
Abstimmung: Dafür: 6 Dagegen:
0 Enthaltungen:
0
11.
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Terminierung der Ortsbeiratssitzungen 2018
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Gemäß § 82(6) in Verbindung
mit §56(1) HGO hat der Ortsbeirat zu mindestens 6 Sitzungen im Jahr
zusammen zu
treffen.
Der Ortsbeirat Orlen vereinbart folgende
Termine für 2018.
Es soll es bei den Mittwoch-Sitzungen bleiben
Gremienzyklus 1 21.02.2018
(FB 2.1 bringt eine Vorlage zum Thema
Feuerwehrgerätehaus)
Gremienzyklus 2 14.03.2018
Gremienzyklus 3 18.04.2018
(FB 2.1 braucht diesen Termin unbedingt wegen
B-Plan Orlener Stock)
Gremienzyklus 4 16.05.2018
Gremienzyklus 5 20.06.2108
Gremienzyklus 6 22.08.2018
Gremienzyklus 7 19.09.2018
Gremienzyklus 8 17.10.2018
Gremienzyklus 9 05.12.2018
Zusätzliche Termine für 2018 sind:
16. Dezember 2018 Seniorenweihnachtsfeier
09. September 2018 Kartoffelfest
12.
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Beschlussfassung der Übertragung von aktuellen
Ortsbeiratsmittel 2017
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Die
Seniorenweihnachtsfeier wird aus den Verfügungsmitteln des Ortsbeirats und
Spenden bestritten. Sie hat in den letzten Jahren ca. 1500,- € gekostet.
Spendenhöhe noch unklar.
Laut Beschluss des
Ortsbeirats am 04.10.2017 werden 1500 € zur Verschönerung des Helge
Schmidt Platzes zur Verfügung gestellt. (Termin des Ortsvorstehers am
16.11. mit Herrn Breitsch.)
Die Finanzierung
der Schautafeln wird aller Voraussicht nach auch noch in diesem Jahr erfolgen.
Die vorhandenen
Restmittel des Budgets des Ortsbeirats Orlen sollen in das Jahr 2018
übertragen werden.
Abstimmung: Dafür: 6 Dagegen:
0 Enthaltungen:
0
Die Beleuchtung
rund um die Zugmantelhalle ist gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit nicht
ausreichend. Der OB bittet drum, dass die Leuchten zum einen kontrolliert
werden bzw. ausgetauscht werden.
Die Sitzung wird
geschlossen um 21:17 Uhr.
Dieter Jacobi
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Alexandra
Büger
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Vorsitz
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Protokollführung
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