Niederschrift
7. öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Orlen
Sitzungstermin:
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Mittwoch, 10.12.2014
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Raum, Ort:
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Zugmantelhalle (Vereinsraum II),
Taunusstein, Stadtteil Orlen, Neuhofer Straße 1
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Sitzungsbeginn:
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19:30 Uhr
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Sitzungsende:
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21:00 Uhr
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Anwesend sind:
Herr Dieter
Jacobi
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Ortsvorsteher
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Frau Dorothee Baum
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Herr Dr. Jörg-Michael Henneberg
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Herr Christoph Koudelka
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Herr Dr. Klaus-Peter Paier
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Herr Jürgen Schmidt
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Herr Hubert Zimmermann
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Frau Margit Hankammer-Riedl
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Magistratsbetreuerin - nicht stimmberechtigt
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Stefanie Müller
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Schriftführerin - nicht stimmberechtigt
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Abwesend sind:
Tagesordnung:
1
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Feststellung der frist- und ordnungsgemäßen
Einladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
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2
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Einwände gegen das Protokoll vom 13.10.2014
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3
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Bericht des Ortsvorstehers
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4.1
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Verwaltungsmitteilungen
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4.1.1
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Neukonzeption Präventionsrat der Stadt
Taunusstein
Vorlage: DRS. 14/299
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4.1.2
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Beantwortung der Anfrage aus der Sitzung des
OB-Orlen vom 11.09.2014; Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der
Mittelgasse (L3470); hier: Lückenschluss
Vorlage: RS. 13/272-02
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4.1.3
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Geschwindigkeitsbremse und Querungshilfe
Ortseinfahrt Orlen, Wehener Straße; Antrag der SPD-Fraktion im Ortsbeirat
Vorlage: RS. 13/272-03
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4.1.4
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Antrag der ESWE Taunuswind GmbH auf
Zulassung einer Abweichung gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG)
vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP
2010) für das Windkraftvorhaben "Taunuskamm", Gebiet Hohe Wurzel,
im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden.
hier: Abweichungsentscheidung der Regionalversammlung Südhessen vom 17.
Oktober 2014
Vorlage: RS. 14/090-04
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5
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Beratungs- und Beschlussvorlagen zur
Kenntnisnahme
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5.1
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Sanierung der Betriebsstätten der Stadtwerke
in Taunusstein-Orlen
Vorlage: DRS. 14/151
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6
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ÖPNV, Orlener Stock; Antrag der SPD-Fraktion
im Ortsbeirat Orlen
Vorlage: DRS. 14/347
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7
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Ersatzpflanzung von fünf neuen Linden auf
dem Marktplatz; Antrag der SPD-Fraktion im Ortsbeirat Taunusstein-Orlen
Vorlage: DRS. 14/348
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8
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Terminierung der Ortsbeiratssitzungen 2015
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9
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Beschlussfassung der Verwendung von
aktuellen Ortsbeiratsmitteln 2014 gemäß den Richtlinien
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Protokoll:
Öffentlicher Teil
1 .
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Feststellung der frist- und ordnungsgemäßen Einladung, der
Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
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Der Ortsvorsteher stellt bei Eröffnung fest,
dass gegen die frist- und ordnungsgemäße Einladung keine Einwendungen erhoben
werden. Des Weiteren stellt er die Beschlussfähigkeit und die Tagesordnung
fest.
2 .
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Einwände gegen das Protokoll vom 13.10.2014
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Der Ortsvorsteher fragt die Mitglieder des
Ortsbeirates, ob es gegen das Protokoll vom 13.10.2014 Einwendungen gibt. Dies
ist nicht der Fall. Das Protokoll gilt somit als genehmigt.
3 .
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Bericht des Ortsvorstehers
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1. Verkehrsentwicklungsplan - Konkrete
Maßnahmen für Orlen
Hier einige Auszüge aus dem VEP:
Auch die Gestaltung der Ortseingänge, die in
der Regel gut ausgebaut sind, sollte hinsichtlich baulicher Maßnahmen zur
Geschwindigkeitssenkung geprüft werden.
Orlen hingegen ist eng und relativ
unübersichtlich. Neben der bereits geltenden Tempo-30-Regelung bietet sich
die Möglichkeit einer baulichen Umgestaltung an, um das Gefahrenpotenzial zu
reduzieren und die Aufenthaltsqualität weiter aufzuwerten.
Der Ortskern lädt bereits jetzt an vielen
Stellen zum Verweilen ein.
Eine bedeutende Verbindungsfunktion auch
zwischen den Stadtteilen nimmt darüber hinaus die L3470 mit der K696 über
den Stadtteil Orlen wahr (2900 Fz).
2. Volkstrauertag - Teilnahme des OB
mangelhaft
3. Hinweistafel Aarquelle - 100 € aus den
Verfügungsmitteln des OB an die Taunussteiner
Agenda überwiesen.
4. Halteverbotsschilder wegen Winterdienst in
der Obergasse aufgestellt. Im Kurvenbereich
des Seifer Weges wird darauf hingewiesen, dass der Anwohner seine Fahrzeuge
bei
entsprechender Witterung so parkt, das der Schneepflug ohne Behinderung
räumen
kann. Sollte das nicht funktionieren, werden im Nachgang noch Schilder
aufgestellt.
5. Der Radweg zum Weltkulturerbe
"Limes" von Orlen, Obergasse zum Kastel Zugmantel
wird auf beharrliches Drängen des OB 2017 realisiert.
4 .
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Bericht des Magistrats
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Frau Hankammer-Riedl berichtet über folgende
Punkte:
1. Das Grundstück „Neuhofer Straße“ wurde
verkauft.
2. Im Jahr 2015 werden Taunusstein ca. 80
Flüchtlinge zugewiesen. Diese werden
voraussichtlich in Wehen und Bleidenstadt untergebracht.
3. Zum 30.10.2014 hat Orlen mit 1. Wohnsitz
1.172 Einwohner, das bedeutet einen
Zuwachs von 3 Einwohnern und 77 Einwohner mit zweitem Wohnsitz.
4.1 .
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Verwaltungsmitteilungen
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4.1.1 .
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Neukonzeption Präventionsrat der Stadt Taunusstein
Vorlage: DRS. 14/299
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Gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 09.07.1998 wurde für die Stadt Taunusstein ein
Präventionsrat (Kommunale Sicherheitskonferenz) zur vorbeugenden Bekämpfung der
Ursachen und Bedingungen von Kriminalität in Taunusstein im Jahre 1999 eingerichtet.
Dieses Gremium sollte in Zusammenarbeit mit
Jugendeinrichtungen, Behörden, Vereinen, Verbänden, Schulen und der Polizei
wirkungsvolle Ansätze zur Vorbeugung und Verhütung von Straftaten in
Taunusstein entwickeln.
Eine der Hauptaufgaben sollte hierbei neben
der allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung die Eindämmung der Gewalt unter Kindern
und Jugendlichen sein.
Dem Präventionsrat sollten gem. seinerzeitiger
Beschlussfassung der Bürgermeister, Vertreterinnen und Vertreter der Polizei,
der Schulen, der Elternschaft, der Kirchen, der Drogenberatung, der Verwaltung
und gegebenenfalls der Ortsbeiräte mit maximal zwölf Personen angehören.
Bereits mit der Beantwortung einer Großen
Anfrage betr. Sicherheit und Ordnung in Taunusstein vom 20.04.2010 (RS. 10/094-01)
wurden die politischen Gremien über die Arbeit des Präventionsrates informiert.
Dabei wurde auf den Bedarf einer noch engeren Vernetzung, Abstimmung und
Austausch von Informationen aller im Rahmen der Präventionsarbeit Beteiligten
hingewiesen. Dies insbesondere zwecks noch intensiverer Erziehungs-,
Aufklärungs- und Beratungsarbeit gegenüber Kindern und Jugendlichen, da diesem
Handlungsstrang eine immer größere Bedeutung ( z.B. Gewalt, soziales Verhalten,
Sucht, Komasaufen) beigemessen wurde.
Im Laufe der letzten Jahre wuchs die Zahl der
für die Präventionsratsarbeit gemeldeten Vertreterinnen und Vertreter der
verschiedenen Institutionen auf rd. 35 an. Tatsächlich waren in den zweimal
jährlich stattfindenden Sitzungen meist rd. 20 Personen anwesend.
Die Größe dieses Gremiums und die Tatsache,
dass immer mehr konkrete präventive Maßnahmen und Projekte durch die
jeweiligen fachlichen Institutionen (von den Schulen, der Schulsozialarbeit,
der Fachstelle für Suchtprävention, der städt. Jugendpflege, der städt.
Ordnungsbehörde, dem Jugendparlament, den diversen Polizeibehörden usw.)
angestoßen und umgesetzt wurden, mögen mit dazu beigetragen haben, dass im
Präventionsrat selbst immer weniger eigene Konzepte und Handlungsstrategien
entwickelt wurden.
Hierdurch war zuletzt kein zielgerichtetes,
motiviertes und aktives Arbeiten dieses Gremiums mehr erkennbar. Gemeinsam
erarbeitete Erfolgserlebnisse waren nicht zu verzeichnen. Im Frühjahr 2013
wurde daher auch allen bisher Beteiligten schriftlich mitgeteilt, dass man in
nächster Zeit von der Einberufung zu einer weiteren Sitzung absehen möchte.
Gleichzeitig wurde dazu aufgefordert, der Verwaltung wichtige und dringliche
Themen zu benennen, die im Präventionsrat erörtert werden sollten. Hierzu
gingen bei der Verwaltung bis heute keine Nennungen ein.
Da zwischenzeitlich auch das Hessische Gesetz
über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) um eine „Sollvorschrift“
ergänzt wurde, nachdem die Gefahrenabwehrbehörden (das sind die allgemeinen
Verwaltungsbehörden und die Ordnungsbehörden) und die Polizeibehörden im Rahmen
der Gefahrenabwehr gemeinsame Arbeitsgruppen (Kriminalpräventionsräte;
einschließlich Personen und Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen und
Aufgabenfeldern, die zur Kriminalprävention beitragen können) bilden sollen,
war dies neben dem Wunsch, in Taunusstein die diesbezügliche Präventionsarbeit
zu erhalten, ein weiterer Grund für die Verwaltung und den Bürgermeister (als
Leiter der Gefahrenabwehrbehörden), die bisherige Arbeit und Konzeptionierung
des Taunussteiner Präventionsrates zu evaluieren, um hieraus Erkenntnisse
gewinnen zu können, denselben künftig wieder bedarfsgerecht, zielgerichtet,
effektiv und mit motivierten Beteiligten neu aufzustellen und zu organisieren.
Zu diesem Zweck fand zunächst mit freundlicher
Unterstützung des Präsidenten des Polizeipräsidiums Westhessen, Herrn Robert
Schäfer, ein Informationsgespräch zur Arbeit kommunaler Präventionsräte statt.
An diesem Gespräch nahmen neben dem
Polizeipräsidenten der Bürgermeister, der Leiter der Polizeistation Bad
Schwalbach, Herr Kehraus, dem Verfasser dieser Mitteilung auch der
hauptamtliche Geschäftsführer des Präventionsrates Frankfurt a.M., Herr Frank
Goldberg, als Referent teil.
Auf Basis dieses Gespräches; zwischenzeitlich
vorliegender Literatur zur Arbeit kommunaler Präventionsräte (Leitfäden, von
Studenten der Hochschule für Polizei und Verwaltung erarbeitetes Handbuch usw.)
und weiteren Arbeitsgesprächen der Verwaltung wurde unter Beteiligung des
Leiters der Polizeistation Bad Schwalbach das nachfolgende grundlegende Konzept
für die künftige Arbeit des Taunussteiner Präventionsrates entwickelt:
1.
Das zu bearbeitende Themenfeld des Präventionsrates
soll auch künftig nicht nur die reine Kriminalpräventionsarbeit, sondern auch
andere schützenswerte Bereiche umfassen (wie z.B. die Themen Alkohol, Suchtverhalten,
Gesundheitsförderung, allgemeiner Jugendschutz usw.). Das subjektive
Sicherheitsgefühl der Taunussteiner Bevölkerung soll darüber hinaus optimiert
und kriminelle Handlungen möglichst vermieden bzw. weiter reduziert werden.
2.
Der Präventionsrat soll künftig aus einer
Lenkungsgruppe und themenbezogenen Arbeitsgruppen bestehen. Der Lenkungsgruppe
sollen der Bürgermeister (Leitung), der Stadtverordnetenvorsteher (als einzige ständige
politische Vertretung), die Leitung der Polizeistation Bad Schwalbach (ständige
Vertretung der Polizei), der Verfasser dieser Verwaltungsmitteilung (ständige
Vertretung der Verwaltung/Ordnungsbehörde; Sachbearbeitung Präventionsrat)
sowie je eine Vertretung der Arbeitsgruppen angehören.
3.
Bildung von – maximal drei - gleichzeitig
agierenden Arbeitsgruppen, die sich schwerpunktmäßig mit einzelnen Themen
beschäftigen. Hierbei sollen sich dieselben nach fachlichen Zuständigkeiten und
Fachwissen so zusammensetzen, wie es der jeweilige präventive Ansatz bzw. die
Thematik erfordern.
4.
Künftig sollen folgende Institutionen/Fachbehörden
zur Bildung der Arbeitsgruppen mit jeweils einer Vertretung berücksichtigt
werden:
·
Kinderbetreuungseinrichtungen
·
Schulen
·
Jugendparlament
·
Seniorenbeirat
·
Ausländerbeirat; sofern vorhanden
·
Jugendpflege
·
Schwerbehindertenvertretung (nach Bedarf)
·
RTK(Präventionsrat Kreis; Büro Kreisorgane, nach
Bedarf)
·
Weitere Vertreter der Polizei (Fachspezifisch nach
Bedarf; z.B. zur städtebaulichen Kriminalprävention)
·
RTK-Jugendhilfe, Jugendgerichtshilfe, Koordination
Schulsozialarbeit
·
Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe
·
Kinderschutzbund
·
Vertretungen der Stadtverwaltung (nach Bedarf; z.B.
Städteplanung, Gleichstellungsbeauftragte, Vereinsvertretung)
·
Gewerbeverein
·
Bürgerstiftung
·
Vereine (evtl. Vertretung durch Verwaltung; s.o.)
·
Vertretungen der Fraktionen (nicht automatisch; nur
bei persönlichem Interesse zur themenbezogenen Mitarbeit)
5.
Zwecks Neuaufstellung der Taunussteiner Präventionsratsarbeit
und entsprechender Themenfindung sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
·
Für die Bedarfsfeststellung der für die präventive
Arbeit relevanten Themen wird höchste Priorität auf die Erfassung des
subjektiven Sicherheitsempfindens der Taunussteiner Bevölkerung gelegt. Hierzu
wird durch Studenten der Hochschule für Polizei und Verwaltung; Abteilung
Wiesbaden unter Leitung ihres Dozenten (Dozent für Kriminalwissenschaften),
Herrn Frank Schneider, ein zu diesem Zweck repräsentativer Fragebogen erarbeitet,
der möglichst allen Taunussteiner Haushaltungen bereit gestellt wird. Sodann
wird durch die Hochschule ein Abgleich des Ergebnisses mit der polizeilichen
Kriminalstatistik sowie die Auswertung und Darstellung der Ergebnisse zur
Befragung und Analyse erfolgen.
·
Die Lenkungsgruppe erarbeitet daraufhin die für
Taunusstein dringlichsten Themenfelder und stellt die erforderlichen
Arbeitsgruppen zusammen. Durch die Lenkungsgruppe werden sodann laufend
Arbeitsergebnisse zusammengetragen, erforderliche Vernetzungen hergestellt und
evaluiert, ob und in welchem Maße durch konkret erarbeitete Maßnahmen
Verbesserungen erreicht werden konnten.
·
Zwecks Information und erneuter Einbindung der
überwiegend bereits in der Vergangenheit beteiligten Institutionen/Fachbehörden;
aber auch insbesondere zur Platzierung der Thematik im Bewusstsein der
Bevölkerung wird zum Beginn des neuen Jahres eine öffentliche
„Kick-off-Veranstaltung“ durchgeführt, zu der neben dem Polizeipräsidenten
Herrn Schäfer, dem Leiter der Polizeistation Bad Schwalbach, Herrn Kehraus, dem
Bürgermeister, Herrn Zehner auch Herr Schneider von der Hochschule für Polizei
und Verwaltung sowie weitere Vertreter der Verwaltung als Podiumsgäste teilnehmen
werden.
·
Zwecks Sicherstellung einer möglichst umfänglichen
und auf alle Stadtteile abgestimmten Themenfindung im Rahmen der Feststellung
des subjektiven Sicherheitsempfindens ist es vorgesehen, dass der Leiter der
Polizeistation Bad Schwalbach und der Vertreter der Ordnungsbehörde nach und
nach in jedem Stadtteil entsprechend angekündigt an den Bürgerfragestunden der
jeweiligen Ortsbeiratssitzungen teilnehmen.
6.
Die politischen Gremien werden nach Abschluss
entsprechender Maßnahmen; mindestens jedoch einmal jährlich über die jeweiligen
Arbeitsergebnisse informiert.
Der Ortsbeirat Orlen nimmt die
Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.
4.1.2 .
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Beantwortung der Anfrage aus der Sitzung des OB-Orlen vom
11.09.2014; Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Mittelgasse
(L3470); hier: Lückenschluss
Vorlage: RS. 13/272-02
|
Zwischen Obergasse und Friedhof wird der Zusammenschluss der beiden 30
km/h Zonen in der Mittelgasse gefordert.
Antwort: Der vom Ortsbeirat geforderte
Lückenschluss in Bezug auf die Geschwindigkeitsreduzierung wurde zur Prüfung an
den zuständigen Straßenbaulastträger Hessen-Mobil Wiesbaden weitergeleitet. Sobald
das Ergebnis vorliegt, wird der Ortsbeirat informiert.
Der Ortsvorsteher unterbricht die Sitzung von
20:12 – 20:15 Uhr, um den Anwesenden Gelegenheit zur Meinungsäußerung zu geben.
Der Ortsbeirat Orlen nimmt die
Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.
4.1.3 .
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Geschwindigkeitsbremse und Querungshilfe Ortseinfahrt
Orlen, Wehener Straße; Antrag der SPD-Fraktion im Ortsbeirat
Vorlage: RS. 13/272-03
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Stellungnahme zum Beschluss des Ortsbeirates
vom 11.09.2014 (DRS. 13/272):
Beschluss:
1. Messergebnisse, die eine 31,75 %ige Überschreitung der Geschwindigkeit
ausweisen, sind nicht gut, sondern schlecht.
2. Der Vorsteher wird aufgefordert, die Messergebnisse einzusehen.
3. Es gibt an besagter Stelle genug Gründe, Radarmessungen durchzuführen
(im Bereich Ortsein- /ausgang Richtung Wehen befindet sich der Bolzplatz, ein
Spielplatz, Freizeiteinrichtungen rund um die Zugmantelhalle, der Zugang zur
Halle aus dem Ortskern und dem alten Neubaugebiet)
4. Zwischen Obergasse und Friedhof wird der Zusammenschluss der beiden 30
km/h-Zonen in der Mittelgasse gefordert.
5. Zuständige Mitarbeiter werden gebeten, im Rahmen der nächsten
OB-Sitzung die Haltung der Stadtverwaltung zu erläutern.
Stellungnahme:
Dem Ortsvorsteher
(Herrn Jacobi) und einem weiteren Mitglied des Ortsbeirates (Herrn Zimmermann)
wurde in einem gemeinsamen Gespräch am 20.11.2014 erläutert, welche rechtlichen
und praktischen Probleme es mit Messungen in diesem Bereich gibt. Ferner wurde
Einsicht in die aktuellste Statistik (von Anfang November 2014) gewährt und
deren Entstehung erläutert. Im Konsens wurde sich darauf verständigt, dass die
Ordnungsbehörde im eigenen Ermessen geeignete Maßnahmen an dieser Stelle
durchführt und evtl. Folgemaßnahmen auf deren Ergebnis ausrichtet. Die
vorgesehenen Maßnahmen wurden im Gespräch zwischen Herrn Jacobi, Herrn
Zimmermann und Herrn Kirsch erläutert und einvernehmlich besprochen. Der OB ist
darüber also informiert. In Verbindung damit wurde nochmals auf die Tatsache
hingewiesen, dass Verkehrsüberwachung als staatliche Auftragsangelegenheit
durch den Bürgermeister als Ordnungsbehörde durchgeführt wird und daher
bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen. Der Ortsvorsteher wird
dennoch direkt über den Verlauf, das Ergebnis und evtl. daraus resultierenden
Folgemaßnahmen von Herrn Kirsch auf dem Laufenden gehalten.
Wegen baulicher
Veränderungen wurde nochmals auf die Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers
der Landesstraße (Hessen Mobil) hingewiesen. Daher wurde von Herrn Kirsch angeregt,
dort noch einmal auf eine Zustimmung und pragmatische Lösung direkt durch den
OB hinzuwirken. Lösungsansätze und –möglichkeiten wurden ebenfalls im
persönlichen Gespräch erörtert.
Damit sind die
Punkte 2 und 3 des Beschlusses entsprechend gewürdigt. Die Punkte 1 und 5 sind
durch das persönliche Gespräch entsprechend relativiert (1) bzw. nicht mehr
erforderlich (5). Punkt 4 wurde bereits mit Verwaltungsmitteilung vom
23.10.2014 (RS. 13/272-02) beantwortet.
Der Ortsbeirat Orlen nimmt die
Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.
4.1.4 .
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Antrag der ESWE Taunuswind GmbH auf Zulassung einer
Abweichung gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) vom Regionalplan
Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) für das Windkraftvorhaben
"Taunuskamm", Gebiet Hohe Wurzel, im Stadtgebiet der Landeshauptstadt
Wiesbaden.
hier: Abweichungsentscheidung der Regionalversammlung Südhessen vom 17.
Oktober 2014
Vorlage: RS. 14/090-04
|
Die als Anlage beigefügte Abweichungsentscheidung
der Regionalversammlung Südhessen vom 17. Oktober 2014 wurde der Stadt
Taunusstein mit Mail vom 07.11.2014 vom Regierungspräsidium Darmstadt
nachrichtlich zur Kenntnisnahme übermittelt.
In Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung
vom 24.07.2014 (RS.14/090-03) wurde mittlerweile die rechtliche Überprüfung
dieser Angelegenheit in Auftrag gegeben.
Der Ortsbeirat Orlen nimmt die
Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.
5 .
|
Beratungs- und Beschlussvorlagen zur Kenntnisnahme
|
5.1 .
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Sanierung der Betriebsstätten der Stadtwerke in
Taunusstein-Orlen
Vorlage: DRS. 14/151
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1.
Die Sanierung der Betriebsstätten der Stadtwerke
wird am bisherigen Standort in Taunusstein-Orlen im Bestand durchgeführt.
2.
Für die Behebung der vordringlichen
brandschutztechnischen sowie baurechtlichen und bautechnischen Mängel sind mit
dem Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015/2016 Mittel in Höhe von jeweils 100.000
€ inkl. MwSt. bereitzustellen.
3.
Die Planungen zum Neubau von Betriebsstätten für
die Stadtwerke Taunusstein an einem neuen Standort werden nicht weiter
verfolgt.
4.
Die Vorlage wird über den Magistrat, den Ausschuss
für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr und den Haupt,- Finanz,- und
Wirtschaftsausschuss an die Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen
Beschlussfassung überwiesen.
5.
Die Entscheidung ist den Ortsbeiräten Bleidenstadt,
Hahn und Orlen zur Kenntnis zu geben.
Der Ortsbeirat Orlen nimmt die
Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.
6 .
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ÖPNV, Orlener Stock; Antrag der SPD-Fraktion im Ortsbeirat
Orlen
Vorlage: DRS. 14/347
|
Antrag:
Der Ortsbeirat Orlen bittet den Magistrat der Stadt Taunusstein, das
Gewerbegebiet „Am Orlener Stock“ an den ÖPNV anzubinden.
Begründung:
Da der Ausbau des Gewerbegebiets am
Orlener Stock weiter voranschreitet und dadurch immer mehr MitarbeiterInnen
dort beschäftigt sind, ergibt sich hier ein entsprechender Bedarf. Dies zeigt
auch das folgende Zitat:
„[….] So hat sich vor sechs Jahren
die CYBERlogistics GmbH mit einem neuen Logistikzentrum im Gewerbegebiet Am
Orlener Stock angesiedelt, und Geschäftsführer Stefan Dorsch-Stark stellt fest,
[ ….]. Allerdings bemängelt der Logistiker die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel;
so fehle etwa eine Bushaltestelle für das wachsende Gewerbegebiet.“ aus:
http://www.ihk-wiesbaden.de/s/presse/print-online/IHK_Magazin/Ausgewaehlte_Beitraege/Wirtschaftsstandorte_im_
IHK_Bezirk/3120280/Global_Player_im_Gruenen.html
Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion:
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat
zu prüfen, ob die bereits bestehende Bushaltestelle auf der Höhe der Firma
Löser zu einem zentralen Punkt des Gewerbegebietes verlegt werden kann.
Der Antrag wird gemeinsam mit dem
Ergänzungsantrag abgestimmt.
Abstimmung:
Dafür: 7 dagegen: 0 Enthaltungen:
0
7 .
|
Ersatzpflanzung von fünf neuen Linden auf dem Marktplatz;
Antrag der SPD-Fraktion im Ortsbeirat Taunusstein-Orlen
Vorlage: DRS. 14/348
|
Antrag:
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Taunusstein zu
bitten, eine Ersatzpflanzung von 5 neuen Linden auf dem Marktplatz vorzunehmen.
Begründung:
In den 1980er Jahren wurden 2 Linden
wegen Umsturzgefahr gefällt. Weitere Linden wurden gefällt, da zur damaligen
Zeit ein Festzelt auf dem Marktplatz aus Witterungsgründen aufgestellt werden
musste.
Durch die Anschaffung von kleineren
Zelten durch die Vereine ist das nun nicht mehr notwendig. Bei starkem Sonnenschein
am Orler Markt wird nun in der Mitte des Marktgeländes eine große Fläche nicht
mehr von den vorhandenen Linden beschattet. Auch Sonnenschirme lösen dieses
Problem nicht.
Eine Ersatzpflanzung von 5 neuen
Linden würde dieses Problem in der Zukunft beheben.
Abstimmung:
Dafür: 7 dagegen: 0 Enthaltungen:
0
8 .
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Terminierung der Ortsbeiratssitzungen 2015
|
Geplante Sitzungstermine des OB Orlen 2015:
11.02. / 11.03. / 22.04. / 27.05. / 17.06. /
22.07. / 16.09. / 14.10. / 18.11. / 09.12.
Abstimmung:
Dafür: 7 dagegen: 0 Enthaltungen:
0
9 .
|
Beschlussfassung der Verwendung von aktuellen
Ortsbeiratsmitteln 2014 gemäß den Richtlinien
|
Die Seniorenweihnachtsfeier wird aus den
Verfügungsmitteln des OB bestritten und hat in den letzten Jahren ca. 1500,- €
gekostet. Abrechnung noch im Dezember.
Mit der Spende des Weihnachtsmarktes Orlen von
500,- € und noch weiteren Spenden von 600,- € wird der Ortsbeirat die
diesjährige Weihnachtsfeier mit ca. 400,-€ aus den OB-Mitteln finanzieren
können.
Nach Rückfrage am 09.12. im Gremienbüro hat
der Ortsbeirat noch einen Bestand von 1568,77 €.
Von den verbleibenden Mitteln gehen die 50,- €
für die Administration der Homepage und 75,93,- € an Repräsentationsmitteln
(Geburtstagsgaben 4. Quartal) ab. Demnach werden rund 1 000,- € als Übertrag
ins Jahr 2015 zur Verfügung stehen.
Die vorhandenen Restmittel sollen in das Jahr
2015 übertragen werden.
Abstimmung:
Dafür: 7 dagegen: 0 Enthaltungen:
0
1. Herr Jacobi
erkundigt sich nach dem Sachstand des Projektes „Blühendes Orlen“
Die Feldraine Wingsbacher Weg, Verlängerung
Seifer Weg und Eisenstraße, haben in diesem Bereich eine Breite von 10 m.
Tatsächlich sind es aber nur 6 - 8 m.
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen,
ob in diesen Bereichen Blühflächen angelegt werden können.
Er bittet den Magistrat des Weiteren eine
Ersatzpflanzung der Bäume an der Zugmantelhalle vorzunehmen.
Abstimmung:
Dafür: 7 dagegen: 0 Enthaltungen:
0
2. Die nächste Sitzung des
Ortsbeirates findet am 11. Februar 2015 statt.
Die Sitzung wird
geschlossen um 21:00 Uhr.
Dieter Jacobi
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Stefanie Müller
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Vorsitz
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Protokollführung
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