Ortsbeiratssitzung vom 12. Februar 2014 Niederschrift 1. öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Orlen OBOR/X/42/2014
Anwesend sind:
Abwesend sind:
Frau Dorothee Baum entschuldigt
Für die Sitzung enthalten die Seiten 1 bis 10 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten.
Die Mitglieder des Ortsbeirates waren durch Einladung vom 06.02.2014 für Mittwoch, 12.02.2014, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen.
Der Vorsitzende stellt bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einladung keine Einwendungen erhoben werden. Gleichzeitig stellt er die Beschlussfähigkeit fest.
Der Vorsitzende fragt die Mitglieder des Ortsbeirates, ob es gegen das Protokoll vom 04.12.2012 Einwendungen gibt. Dies ist nicht der Fall. Das Protokoll gilt somit als genehmigt.
Der Vorsitzende erklärt, dass TOP 3.2 der Tagesordnung (Parksituation "Auf dem Kirchköppel" in Taunusstein-Orlen) nicht öffentlich ist, und deshalb am Ende der Sitzung behandelt wird.
Schließlich wird aus gegebenem Anlass ein zusätzlicher Tagesordnungspunkt 9 (neu) „Internet-Anbindung“ in der Sitzung behandelt, er wird nach Punkt 8 „Sauberhafter Frühlingsputz 2014“ abgehandelt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Wahl einer schriftführenden Person
Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird Herr Dr. Benedikt Toussaint einstimmig zum Schriftführer gewählt. Er nimmt die Wahl an und erklärt, diese Funktion nur übergangsweise bis Juni 2014 einschl. ausüben zu wollen.
2. Bericht des Ortsvorstehers
Telefonisch teilte Herr Breitsch dem Vorsitzenden mit, dass die Kiefern rund um den Bauhof gefällt wurden und durch Sträucher ersetzt werden. Weiterhin teilte er mit, dass die Baumaßnahme auf dem Friedhof rund um die Wasserschöpfstelle beginnen und im Zuge der Arbeiten auch die Setzungen in den Fußwegen beseitigt werden.
Herr Breitsch wurde auf den schlechten Zustand des Fuß- und Radweges nach Wehen im Bereich des Lumbachtales angesprochen. Er sagt zu, dass im Laufe des Sommers dieses Stück instandgesetzt wird.
Abrechnung Seniorenweihnachtsfeier Kosten: 1316,62 €
Finanzierung: Spenden (Weihnachtsmarkt, Fam. Tag, Cyberlogistics, Fa. Hans Körner und Karl Maurer) 1105,00 € aus dem Budget des Ortsbeirats 2013 211,62 €
Der Vorsitzende bedankt sich an dieser Stelle für die Spenden.
Verfügungsmittel des OB im Jahr 2014: 983,74 € (Vorjahr 526,76 €)
Der Vorsitzende mahnte bei der Stadt eine Instandsetzung der Lautsprecheranlage für die Trauerhalle an. Die Verwaltung überprüfte die Anlage und befand sie in Ordnung.
In der Mittelgasse ergeben sich durch neu aufgestellte Park- und Halteverbotsschilder Verkehrsänderungen, um den Begegnungsverkehr mit Bussen zu entschärfen. Ein Anwohner hat sich über die neue Regelung beschwert. Der Ortsbeirat ist mit den Verkehrsänderungen einverstanden.
3. Bericht des Magistrats
Fr. Hankammer als Vertreterin des Magistrats erklärt, dass es keine relevanten Informationen gibt.
3.1.
Termin Europawahl 2014
Der Wahltag für die Wahl zum Europaparlament wurde durch Anordnung der Bundesregierung vom 19. September 2013 (BGBl. I S. 3618) auf den 25. Mai 2014 gelegt.
Der Ortsbeirat nimmt diese Festlegung zur Kenntnis.
3.3.
Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes: Präsentation Bestandsaufnahme
und weiteres Vorgehen
Die Bestandsaufnahme zur Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes ist vorläufig abgeschlossen. Die städtischen Gremien wurden am 14.01.2014 über den aktuellen Sachstand informiert. Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung, zu der alle Mandatsträger Taunussteins eingeladen waren, wurden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sowie das bisherige und weitere Vorgehen zur Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes durch das beauftragte Planungsbüro Planersocietät präsentiert. In Relation zu anderen Stadtteilen ist Orlen durch den Verkehr relativ wenig betroffen (jedoch immerhin bis 2.900 Kfz/Tag in der Mittelgasse, bis 1.200 Kfz/Tag in der Obergasse).
Der Ortsbeirat nimmt den Sachstandsbericht des Planungsbüros zur Kenntnis. Zusätzlich bittet er den Magistrat, alle Daten, die Orlen betreffen, dem OB zur Verfügung zu stellen. Dem Ortsbeirat ist aufgefallen, dass die Neuhofer Str. im Verkehrsentwicklungsplan nicht erscheint.
3.4.
Geschwindigkeitsbremse und Querungshilfe Ortseinfahrt Orlen, Wehener Straße;
Antrag der SPD-Fraktion im Ortsbeirat Zu dem Antrag des Ortsbeirates bezüglich der Geschwindigkeitsbremse und Querungshilfe in Orlen, im Ortseingangsbereich der Wehener Straße, wurden die zuständigen Behörden (Hessen Mobil und die Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Taunusstein) um eine Stellungnahme gebeten. Stellungnahme der Abteilung für Öffentliche Sicherheit und Ordnung Geschwindigkeitsmessung: Seitens der Abteilung für Öffentliche Sicherheit und Ordnung wurden Messungen am Ortsausgang Richtung Wehen und am Ortseingang Richtung Ortsmitte durchgeführt. Die Messungen Richtung Wehen ergaben, dass die durchschnittliche Geschwindigkeit bei 32 km/h lag, die maximale Geschwindigkeit bei 73 km/ h. Von 4.592 Kfz / 24 h haben 244 Kfz die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschnitten, das sind 5,3 %. Die Messungen Richtung Ortsmitte ergaben, dass die durchschnittliche Geschwindigkeit bei 46 km/h und die maximale Geschwindigkeit bei 96 km/h lagen. Von 5.078 Kfz / 24 h haben 1.612 Kfz die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten, das sind 31,75 %. Von diesen 1.612 Kfz liegen aber 1.341 Kfz im Bereich bis 60 km/h. Diese Werte sind nicht ganz repräsentativ, da die Messtafel die Geschwindigkeit der Fahrzeuge bereits ein gutes Stück vor der Ortstafel ermittelt, sie sind somit zu hoch. Die Stadt leitet aus den beiden Messkampagnen gute Ergebnisse ab. Weil die hier geforderte Geschwindigkeit von 50 km/h weitestgehend eingehalten wurde, sieht sie derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf. Radar-Messung: Eine bereits mehrfach erfolgte Prüfung der örtlichen Gegebenheiten hat ergeben, dass Geschwindigkeitsmessungen mit der mobilen Geschwindigkeitsmessanlage aus rechtlichen Gründen (Erlass des Hess. Innenministeriums vom 06.01.2006) nicht möglich sind. Eine Unterschreitung des Mindestabstandes von 100 m ist nur aus verkehrstechnisch bedeutsamen Gründen möglich. Solche Gründe (Kindergarten, Schule, Bushaltestelle, Fußgängerüberweg, enge unübersichtliche Straße) liegen im Straßenzug nicht vor. Die Einhaltung des Mindestabstandes zur Ortstafel ist lediglich an einer Stelle in der Wehener Straße möglich. An dieser ist aber keinerlei Aufstellmöglichkeiten für die mobile Anlage inkl. des Messfahrzeuges vorhanden, so dass hier keine Möglichkeit zur Durchführung einer Messung gegeben ist. Da sowohl die rechtlichen als auch technischen Möglichkeiten auf Grund des Aufbaus der Ortseinfahrt „Wehener Straße“ nicht erlasskonform ist, wären Kontrollmaßnahmen rechtswidrig und daraus entstehende Verfahrensgeldverfahren würden keiner richterlichen Überprüfung standhalten. Es kann hier aus diesem Grunde nur angeboten werden, die in diesem Sommer neu beschaffte Geschwindigkeitsanzeigetafel mit modifiziertem Anzeigesystem (Safety-Feedback durch Smiley-Icon) von Zeit zu Zeit anzubringen, um eine Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Zone 30: In der Vergangenheit hat die Straßenverkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit Polizei und Straßenbaulastträgern sukzessive die Geschwindigkeit auf 30 km/h per verkehrsrechtlicher Anordnung reduziert. In dem der Vorlage RS. 13/272-01 beigefügten Plan sind alle in Orlen auf 30 km/h reduzierten Straßenzüge bzw. Abschnitte dargestellt, in der Summe sind das ca. 95 % aller Straßen. Bei den verbleibenden 5 % handelt es sich um klassifizierte Straßen, über die in erster Linie überörtlicher Verkehr abgewickelt wird. Die rechtlichen Voraussetzungen gemäß der StVO für die Reduzierung von Hauptverkehrsstraßen haben sich deutlich verschärft. Eine erneute Anfrage bei dem zuständigen Straßenbaulastträger und der Polizei könnte zur Folge haben, dass bereits bestehende Anschnitte, die in denen bislang die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert war, wieder auf 50 km/h angehoben werden (wie z. B. in der Gemeinde Hohenstein, Ortsteil Strinz-Margaräthe). Auf Grund dieser Tatsache sowie den zuvor erläuterten Ausführungen wird keine Möglichkeit gesehen, dem CDU-Antrag auf eine generelle 30 km/h-Zone für ganz Orlen zuzustimmen. Stellungnahme Hessen Mobil, Straßenbaulastträger Im genannten Streckenabschnitt sind Hessen Mobil keine Verkehrsprobleme bekannt. Der vorhandene Fahrbahnquerschnitt im Bereich der Mittelgasse ist mit ca. 4,85 m bereits sehr eng für den Begegnungsfall mit einem LKW. Zusätzlich kann die sehr spitze Kurve an der Neuhofer Straße nur mit stark verminderter Geschwindigkeit durchfahren werden. Demnach wird der Verkehr im Bestand bereits gezwungen, sich vorsichtig und mit stark verminderter Geschwindigkeit zu bewegen. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Maßnahmen für eine Geschwindigkeitsbremse in zwei Streckenabschnitten wurden von ihm mit einer Fußgängergefährdung begründet. Nach den Auswertungen des Unfallgeschehens in den beiden Streckenabschnitten in den letzten drei Jahren stellte Hessen Mobil keine Unfälle (auch nicht mit Fußgängern) fest. Lediglich eine Vorfahrtsverletzung seitens eines betrunkenen Rollerfahrers. Aus Verkehrssicherheitsgründen sind demnach keine baulichen Maßnahmen geboten. Laut den zuständigen Behörden haben sich anhand der erneuten Überprüfungen, Messungen sowie Anhörungen keine neuen Gesichtspunkte ergeben, die zu einem Handlungsbedarf führen. Der Handlungsspielraum zur Umsetzung weiterer Maßnahmen ist ebenfalls sehr eingeschränkt, so dass keine Maßnahmen vorgesehen werden können.
Die erneute Ablehnung einer Geschwindigkeitsbremse in der Wehener Straße seitens der zuständigen Behörden nimmt der Vorsitzende zum Anlass, zwischen 20:10 und 20:25 Uhr und ein zweites Mal zwischen 20:35 und 20:37 Uhr die Sitzung zu unterbrechen, um die Vorstellungen der anwesenden Bürger zu hören. Fr. Collenbusch, Hr. Knötgen und Hr. Schauss haben für die Verweigerung von Maßnahmen seitens der Behörden überhaupt kein Verständnis, Hr. Michael Feix schlägt vor, das zuständige Ministerium in den Entscheidungsprozess einzubinden. Außerdem zweifeln die Bürger die Qualität der angezeigten Messergebnisse an. So bemängelt Hr. Schauss, dass die Anzeige der Geschwindigkeit auf der Tafel dazu führt, dass Autofahrer instinktiv abbremsen und daher am Ende der Messstrecke die der Auswertung zugrunde liegenden Daten letztlich „geschönt“ sind.
Der Ortsbeirat Orlen findet sich mit der Verweigerung von Maßnahmen, die auf Geschwindigkeitsüberwachung und -bremsen am Ortsausgang Richtung Wehen und im Bereich der unteren Mittelgasse abzielen, nicht ab und äußert sein Missfallen und Unverständnis, dass die Stadtverwaltung eine Geschwindkeitsüberschreitung von 31,75 % als „gutes“ Messergebnis betrachtet.
Beschluss:
1. Messergebnisse, die eine 31,75 %ige Überschreitung der Geschwindigkeit 50 km/h ausweisen, sind nicht gut, sondern schlecht. 2. Der Vorsteher wird aufgefordert, die Messergebnisse einzusehen. 3. Es gibt an besagter Stelle genug Gründe, Radarmessungen durchzuführen (im Bereich Ortsein-/ausgang Richtung Wehen befindet sich der Bolzplatz, ein Spielplatz, Freizeiteinrichtungen rund um die Zugmantelhalle, der Zugang zur Halle aus dem Ortskern und dem alten Neubaugebiet) 4. Zwischen Obergasse und Friedhof wird der Zusammenschluss der beiden 30 km/h-Zonen in der Mittelgasse gefordert. 5. Zuständige Mitarbeiter werden gebeten, im Rahmen der nächsten OB-Sitzung die Haltung der Stadtverwaltung zu erläutern.
Abstimmung: Dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0
3.5.
Geschwindigkeitsbremse Ortseinfahrt Orlen von Neuhof kommend, Neuhofer Straße;
Antrag der SPD-Fraktion im Ortsbeirat
Im vergangenen Jahr wurde der Magistrat der Stadt Taunusstein dringend gebeten, an der Ortseinfahrt Orlen von Neuhof her im Zuge des Neubaugebietes „Neuhofer Straße“ (Am alten Forsthaus) eine Geschwindigkeitsbremse zu errichten. Begründet wurde diese Bitte damit, dass sich durch das neu entstehende Baugebiet „Neuhofer Straße/Am alten Forsthaus“ die Verkehrssituation hier erheblich verschärft, da sich die Einmündung der Erschließungsstraße nur ca. 30 m hinter dem Ortsschild befindet und auf der anderen Seite, Richtung B 417, direkt hinter einer nicht einzusehenden Kurve befindet. Das bedeutet, dass stadteinwärts keine Radarmessungen durchgeführt werden können. Somit kann der ein- und ausfließende Verkehr ungebremst die neue Einmündung passieren. Aus diesem Grund sollte zwingend in Höhe des Ortsschildes eine Geschwindigkeitsbremse installiert werden.
Inzwischen wurden in diesem Bereich Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt mit dem Ergebnis, dass das Gesamtverkehrsaufkommen innerhalb von 15 Tagen 15.786 Kraftfahrzeuge betrug. Die durchschnittliche Geschwindigkeit lag bei 43 km/h, die maximale bei 91 km/h, 17,4 % haben die erlaubte Geschwindigkeit von 50 km/h überschritten. Dieses Ergebnis hat im November/Dezember eine Radarmessung durch die Ordnungspolizei zur Folge. Eine Bewertung liegt dem Ortsbeirat noch nicht vor.
Der Rheingau-Taunus-Kreis meldet bei dieser Zufahrt keine Bedenken an. Er kann die vom Ortsbeirat befürchtete Verschärfung der Verkehrssituation durch die neue Zufahrt nicht nachvollziehen, da innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h erlaubt sind und die Sichtbeziehungen an der künftigen Zufahrt als gut zu bezeichnen sind. Da sich bislang keine nennenswerten Unfälle ereignet haben und außerdem eine durch ein Hinweisschild dokumentierte Überwachung stattfindet, sieht der Rheingau-Taunus-Kreis keine Veranlassung, hier eine Geschwindigkeitsbremse vorzusehen.
Er hat aber keine Bedenken, wenn seitens der Stadt und auf deren Kosten zur Verkehrsbeeinflussung geschwindigkeitsreduzierende Elemente im Ortseingangsbereich aufgestellt werden. Diese sind mit Hessen Mobil abzustimmen.
Beschluss:
Der Ortsbeirat bittet die Stadt, geschwindigkeitsreduzierende Elemente im Ortseingangsbereich aufzustellen.
Abstimmung: Dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0
3.6.
35. Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2014/2015
Mit Schreiben vom 13.10.2010 hat das Amt für den ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Limburg- Weilburg auf den Hessischen Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft 2011/2012“ aufmerksam gemacht und wie schon in der Vergangenheit Orte bis 3.000 Einwohner zur Teilnahme aufgerufen. Prämiert werden bürgerschaftliche Aktivitäten zur Bewältigung des demografischen Wandels. Der Anmeldeschluss für den Wettbewerb ist der 1. März 2011.
Der Ortsbeirat Orlen sieht derzeit keine Maßnahmen oder Projekte, sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen.
4.
ÖPNV in Taunusstein;
Im Rahmen von Diskussionen wurde aus den Reihen der städtischen Gremien der Wunsch nach einem Strategiepapier für den ÖPNV geäußert. Mittlerweile liegt mit Stand Oktober 2013 eine Bestandsaufnahme vor. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass Orlen z. Z. gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden ist.
Der Ortsbeirat nimmt die Bestandsaufnahme zur Kenntnis
5.
Teilflächennutzungsplan "Windenergie Stadt Taunusstein";
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB i.V.m. § 5 (2b) BauGB
Mit der vom Stadtparlament mit großer Mehrheit beschlossenen Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes „Windenergie Stadt Taunusstein“ soll die Windenergienutzung im Stadtgebiet auf bestimmte Zonen konzentriert und das übrige Stadtgebiet einschl. Taunuskamm von Windrädern freigehalten werden. Die Stadt geht davon aus, mittels Teilflächennutzungsplan auf die Errichtung von Windrädern Einfluss nehmen zu können.
Der Ortsbeirat nimmt den Aufstellungsbeschluss zur Kenntnis und bittet den Magistrat um zeitnahe Informationen über mögliche Standorte.
6. Anbringung von Bildern des Orlener Künstlers Rennebeck in der Zugmantelhalle Orlen
Der im März 2007 verstorbene Künstler Ernst-Günter Rennebeck hat sich um Orlen verdient gemacht, indem er z.B. die Schilder an den Ortseingängen malte. Wegen dieser Verdienste und um ihn zu ehren besteht die Absicht, einige seiner von seinen Söhnen zur Verfügung gestellten Bilder in der Zugmantelhalle anzubringen. Auf der Sitzung des Vereinsrings am 27.01.2014 haben die Vorsitzenden der Orlener Vereine bereits ihr Einverständnis erteilt. Die Anbringung der Bilder soll an einem gemeinsamen Ortstermin des Ortsbeirats und der Vereine erfolgen.
Beschluss:
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Bilder des Künstlers Rennebeck in der Zugmantelhalle anbringen zu dürfen.
Abstimmung: Dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0
7. Erweiterung der Freizeiteinrichtung um einen Schachtisch
Die Theatergruppe „Wundertüte“, Frau Kathleen Hornjak, hat angeregt, zur Erweiterung des Freizeitangebotes an der Zugmantelhalle Orlen einen Schachtisch aufzustellen. Der Ortsbeirat dankt der Theatergruppe, die die Kosten für den Tisch und vier Hocker übernimmt. Hr. Breitsch wird die Aufstellung veranlassen. Der genaue Standort wird im Rahmen eines Ortstermins ermittelt.
Abstimmung: Dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0
8. Sauberhafter Frühlingsputz 2014
Als Termin für diese Aktion wurde der 05. April 2014 festgelegt.
Der Vorsitzende bittet darum, Traktoren oder geländegängige Fahrzeuge vorzuhalten, damit der Abfall transportiert werden kann. Der Vorsitzende kümmert sich zusammen mit der Stadt um die Organisation der Aktion.
9. Internet-Anschluss
Für die fünf Grundstücke im neuen Baugebiet „Neuhofer Straße“ lässt die Stadt Taunusstein als Grundversorgung nur Telefonkabel, die nicht den heutigen Anforderungen an das „schnelle“ Internet entsprechen. Als die Stadt es im Jahr 2012 ablehnte, der Deutschen Telekom 78.000 € für einen Glasfaser-Anschluss zu zahlen, hatte Unitymedia zugesichert, für eine Vollversorgung in Orlen zu sorgen, Kosten 399,--/549,-- € pro Hausanschluss. Inzwischen nimmt Unitymedia Abstand von dieser Zusage und verlangt von jedem Grundstücksbesitzer im Neubaugebiet 3,000,-- € pro Anschluss.
Die Sitzung wurde zwischen 21:07 und 21:14 Uhr unterbrochen, um betroffene zukünftige Orlener Bürger zu Wort kommen zu lassen. Hr. Wachter beschwert sich als einer der Betroffenen darüber, dass er im Hinblick auf die damaligen Zusagen der Unitymedia von der Stadt nur nebulöse Aussagen zu hören bekam. Herr Knötgen verlangt von der Stadt eine nachvollziehbare Definition einer „Grundversorgung“.
Diese Situation ist für alle Beteiligten in Orlen völlig unakzeptabel.
Beschluss:
Der Ortsbeirat bittet die Stadt, Druck auf Unitymedia auszuüben, ihre seinerzeit zugesagte flächenhafte Vollversorgung umzusetzen. Diese flächendeckende Versorgung soll sich nicht nur auf das Neubaugebiet „Neuhofer Str.“ beziehen, sondern auch auf in Zukunft geplante Neubaugebiete.
Abstimmung: Dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0
10. Anfragen, Anregungen, Termine Aus organisatorischer Sicht musste eine Änderung der OB-Termine 2014 vorgenommen werden. Die Sitzung am 09.04. wird gestrichen, neuer Termin ist der 30.04.2014. Die geplante Sitzung am 14.05.2014 wird in einen optionalen Termin umgewandelt.
Die nächste OB-Sitzung ist wie vorgesehen am 12.03.2014.
Im Rahmen der Sitzung Ortsbeirates Orlen am 26.06.2013 wurde die generelle Freigabe der Parkplätze unterhalb der Zugmantelhalle beantragt. Unter Hinweis auf einen Gesprächsvermerk vom 09.03.2005 empfiehlt die Stadtverwaltung dem Ortsbeirat, seinen Antrag zurückzuziehen, um Konflikte mit den Anrainern der Halle zu vermeiden. In der Sitzung am 30.10.2013 beschloss der Ortsbeirat einstimmig, seinen Antrag nicht zurückzuziehen. Der Ortsbeirat wartet immer noch auf eine Antwort auf die Anfrage hinsichtlich einer Nutzung der Parkplätze unterhalb der Halle.
Termine der Orlener Vereine und Gruppierungen 2014
30.03. Frühlingskonzert des Frauenchors 05.04. Aktion „Sauberhafter Frühlingsputz“ – Ortsbeirat 19.04. Osterfeuer der ev. Kirchengemeinde unter Mithilfe der FFW 21./22.06. B-Jugendturnier 21./22.06. Tag der Feuerwehr – Dämmerschoppen und Grillen 11./13.07. Jugendturnier 17./20.07. Jugendturnier 24.07. Orler Markt – Vereinsring 14.09. Kartoffelfest – Ortsbeirat und Vereinsring 03.10. Römerfest am Zugmantel – Naturpark und Theatergruppe „Wundertüte“ 11.10. Herbstkonzert des Männergesangvereins 08./09.11. Aufführungen der Theatergruppe „Wundertüte“ 15./16.11. Aufführungen der Theatergruppe „Wundertüte“ 29.11. Weihnachtsmarkt „Auf der Hostert“ 14.12. Seniorenweihnachtsfeier
In einigen Gazetten erscheint immer noch die „Orler Kerb“. Auf einen Beschluss der Vereinsvorsitzenden im November 2012 als Ausrichter der Kerb, wird diese Veranstaltung in Zukunft aus unwirtschaftlichen Gründen nicht mehr durchgeführt.
Nichtöffentlicher Teil
3.2.
Parksituation "Auf dem Kirchköppel" in Taunusstein-Orlen
Der Vorsitzende bedankt sich bei den Mitgliedern und schließt um 21:30 Uhr die Sitzung.
Dieter Jacobi – Ortsvorsteher Dr. Benedikt Toussaint – Schriftführer
Ortsbeirat
Taunusstein-Orlen
B ü r g e r f r a g e s t u n d e
vor der Sitzung des Ortsbeirates Orlen am 12.02.2014 in Zugmantelhalle (Vereinsraum II), Taunusstein, Stadtteil Orlen, Neuhofer Straße 1
Beginn: 19:15 Uhr
Ende: 19:30 Uhr
Von 13 Bürgerinnen und Bürgern melden sich vier zu Wort.
Fr. Sybille Westenberger, Auf dem Kirchköppel 2a, fragt an, warum Tagesordnungspunkt 3.2 nicht öffentlich behandelt wird. Der Vorsitzende gibt ihr zu verstehen, dass auf Personen bezogene Entscheidungen eines Gerichts nicht in die Öffentlichkeit gehören.
Hr. Rudolf Knötgen, Kastellstr. 16, bemängelt immer noch den Zustand im Gewerbegebiet „Am Orlener Stock“. Er will wissen, was die Verwaltung in der Angelegenheit unternommen hat. Auszug aus der Sitzung vom 22.05.2013 Herr Knötgen bittet, bei dem Gewerbegebiet "Am Orlener Stock“ bei der Fa. Expotechnik auf Grund der nicht ordnungsgemäßen Entsorgung von Müll und Fäkalien durch die dort parkenden LKW-Fahrer und Fahrerinnen Kontakt mit den Firmen aufzunehmen, damit die Firmen ein Toilettenhäuschen usw. aufstellen. OV Jacobi schlägt vor, dass die Stadt Taunusstein Kontakt mit den Firmen aufnehmen soll, um die Firmen auf die Problematik aufmerksam zu machen und entsprechende Lösungen herbeizuführen.
Hr. Martin Wachter, hat ein Grundstück im Neubaugebiet „Neuhofer Straße“ erworben und steht vor der Situation, dass Unitymedia kein Kabel bzw. nur für 3.000,-- € pro Anschluss in das Neubaugebiet versorgen will. Der Vorsitzende sagt zu, über die Stadt Druck auf Unitymedia ausüben zu lassen (siehe auch Tagesordnungspunkt 9).
Hr. Michael Feix, Mittelgasse 10, moniert, dass Geschwindigkeitsmessungen der Stadt im Bereich der Mittelgasse in Höhe der Kirche in verkehrsschwachen Zeiten stattgefunden hätten, die in diesem Zeitfenster unterwegs gewesenen Autofahrer würden erfahrungsgemäß nicht unbedingt unter Zeitdruck stehen. Seiner Meinung nach sind die in der Mittelgasse und im Übrigen auch in der Obergasse ermittelten Messdaten daher wenig aussagekräftig.
Hr. Klaus Schley, Mittelgasse 1, wirft in seinem Schreiben vom 7.1.2014 an den Ortsbeirat Fragen zum Stromverbrach der seiner Meinung nach unsinnig lange eingeschalteten Straßenbeleuchtung in Orlen. Er möchte gerne von der Stadt wissen:
1. Was verbraucht eine Straßenlaterne pro Stunde an Strom? 2. Was kostet der Stadt die Kilowattstunde? 3. Warum kann man keinen anderen Sensor einbauen, der die Beleuchtung früher ausschaltet und abends später einschaltet, in anderen Stadtteilen funktioniert dies doch auch?
Dieter Jacobi – Ortsvorsteher Dr. Benedikt Toussaint – Schriftführer |
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