Niederschrift 2. öffentliche Sitzung des
Ortsbeirates Orlen OBOR/X/43/2014
Anwesend
sind:
Abwesend
sind:
Für die Sitzung enthalten die Seiten 1 bis 8 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten. Die Mitglieder des Ortsbeirates waren durch Einladung vom 06.03.2014 für Mittwoch, den 12.03.2014, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Der Vorsitzende stellt bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einladung keine Einwendungen erhoben werden. Gleichzeitig stellt er die Beschlussfähigkeit fest. Der Vorsitzende fragt die Mitglieder des Ortsbeirates, ob es gegen das Protokoll vom 12.02.2014 Einwendungen gibt. Dies ist der Fall. Nach zwei Änderungen (in TOP 3.2 wird im 4. Absatz in der 2. Zeile „aus Schikane“ gestrichen und in TOP 9 im 2. Abs. in der 4. und 5. Zeile der Halbsatz „Sein ebenfalls anwesender Schwiegervater Hr. Dr. Alexander Schiemann und“) wird das Protokoll genehmigt. Tagesordnung:
Protokoll: Öffentlicher Teil 1. Bericht des Ortsvorstehers 1.
Nutzung der Parkplätze Zugmantelhalle –
Nach Rücksprache mit Herr Luer wurde am 20.12.2013
ein Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben. Er wartet nach mehrmaligen
Nachfragen immer noch auf das Gutachten. 2.
Schnelles Internet für das Baugebiet
„Neuhofer Straße“ – Nach Rücksprache mit Herrn Fischer und Herrn Praisler wurde von der Verwaltung von der bauausführenden
Firma Weil ein Kostenangebot über das Verlegen der Kabel von Unitymedia angefordert.
Lt. Herrn Praisler ist das Angebot günstiger. Herr Praisler wird die Firma Unitymedia nochmals kontaktieren
und anschließend die Grundstückskäufer über den neuen Sachstand informieren. 3.
Müllhalde „Zum Orlener
Stock“ – Der Zustand in der Straße wurde bildlich festgehalten und Herrn Ewen mit dem Hinweis auf Bereinigung und Abhilfe per Mail
angeschrieben. Die Bilder wurden als Anhang und als Beweis über die Zustände
mitgeschickt. 4.
Bilder des Orlener
Künstlers Rennebeck – Auf Nachfragen der Verwaltung,
um welche Bilder es sich handelt, wurden die Bilder abgelichtet und per Mail an
Frau Duffert weitergeleitet; eine Antwort steht noch
aus. 5.
Fahrrad-Wegweiser gegenüber der Fa.
Waffel-Löser umgefallen. – Der Ortsvorsteher bat die Verwaltung, den Wegweiser
standfest aufstellen. 6.
Neue Spülmaschine in der Zugmantelhalle
– Ein Sturm der Entrüstung treibt die Orlener Vereine
auf die Barrikaden. Anstatt einer Industrie-Spülmaschine wurde eine normale
Haushaltsmaschine eingebaut. Der kürzeste Spülgang dieser Maschine dauert 35
Minuten. Das ist so nicht hinnehmbar. Der Ortsbeirat und die Orlener Vereine fordern eine rasche Abhilfe. 7.
Geschwindigkeitsmessungen an den
Ortseingängen von Orlen: Neuhofer
Str.: Radarmessung am 13.11.2013 Richtung B 417- 96 Fz
– 0 Überschreitungen Radarmessung am 19.11.2013 Richtung
Ortsmitte – 302 Fz – 0 Überschreitungen Wehener
Str.: Am 10.03.2014 sah der OV die Protokolle bei der Verwaltung ein. Aus
Zeitgründen konnten noch nicht alle im Protokoll vom 12.02.2014 gestellten Fragen
beantwortet werden, die Beantwortung der restlichen Fragen durch die Stadt soll
abgewartet werden. Im
Hinblick auf zu schnelles Fahren im Bereich östliches Ende der Obergasse liegt
dem OV liegt ein Schreiben einer Anwohnerin „Zum Römerturm 16“ vor (siehe Bürgerfragestunde).
Es
wird geprüft, ob in Orlen stationäre Messanlagen aufgestellt werden
können. 2. Bericht des Magistrats 1.
Bis zum 30.06.2014 muss das Konzept zur
Haushaltskonsolidierung überarbeitet sein, sonst kann der Haushalt 2015 nicht
genehmigt werden. Um bis 2016 den Haushalt ausgeglichen gestalten zu können,
sind u. a. weitere Einsparungen sowie die Anhebung von Gebühren (die
Vereine treffende Hallennutzung und Kindergarten) und Steuern (Gewerbesteuer,
Grundsteuer) erforderlich. 2.
Ab dem 01.05.2014 wird der Kiga Orlen zwischen 7:30 und 16:00 Uhr geöffnet sein, die
Gebühren steigen auf 175 € monatlich. 3.
Am Stichtag 31.01.2014 hatte Orlen 1.187 Einwohner, das sind 3 Einwohner weniger als
Ende Dezember 2013. Mit 2. Wohnsitz waren 80 Einwohner gemeldet, gegenüber Ende
Dezember 2013 gab es hier keine Veränderungen. 2.1. Belegungsschema Friedhof Orlen Protokollauszug aus der Sitzung des Ortsbeirates Orlen vom 04.12.2013, den Tagesordnungspunkt 5. Anfragen, Anregungen, Termine betreffend. Fragen des Ortsbeirats: Nach welchem System erfolgt die Belegung der Flächen für Urnen- und Normalgräber und wer legt diese fest? Aus welchem Grund erfolgt die Belegung an einigen Stellen in Nord-Süd- und an anderen in Ost-West-Richtung? Antwort der Verwaltung: Grundsätzlich muss unterschieden werden, ob es sich bei dem Grabtyp um einen Reihen- oder Wahlgrab handelt. Bei einem Erd- oder Urnenreihengrab erfolgt die Belegung in dem dafür vorgesehenen Friedhofsabteil fortlaufend nach der Reihe. Bei einem Erd- oder Urnenwahlgrab erfolgt die Auswahl der Grabstätte in Absprache mit den Angehörigen / dem Bestatter und der Friedhofsverwaltung. Diese haben dann die Möglichkeit, sich in den dafür vorgesehen Abteilen eine Grabstätte auszusuchen. Die Ausrichtung der Grabstätten erfolgt aus rein planerischen Gründen. Es wird immer versucht, die einzelnen Friedhofsabteile so effektiv wie möglich zu belegen, dadurch entstehen auf einem Friedhof teilweise unterschiedliche Grabausrichtungen. Der Ortsbeirat nimmt die
Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis. Antrag: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um
eine Erläuterung der Friedhofsbelegung durch den zuständigen Mitarbeiter der
Stadt anlässlich seiner nächsten Sitzung am 30.04.2014. Abstimmung: dafür 6 dagegen 0 Enthaltungen 0 2.2. Aufstellung des Sachlichen Teilplans
Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen; Beteiligung der
Öffentlichkeit und der in ihren Belangen
berührten öffentlichen Stellen nach § 6 Abs. 2 und 3 HLPG in Verbindung mit §
10 ROG; Information
zur 1. Beteiligung bzw. 1. Offenlage Vorlage:
DRS. 14/047 Zur
ersten Information der städtischen Gremien einschließlich aller Ortsbeiräte zur
Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans
Südhessen (1. Beteiligung bzw. 1. Offenlage vom 24.02. bis 25.04.2014) wird auf
das Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt (siehe Anlage 1) verwiesen. Als
Anlage 2 ist in einem Auszug aus dem Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien
die Lage der bisherigen Vorranggebiete für Windenergie im Stadtgebiet von
Taunusstein gekennzeichnet. Die
Beteiligungsunterlagen bestehend aus Text und Umweltbericht, Flächensteckbriefe
und der Karte des Regionalplans im Maßstab 1:100.000 sind auf der Internetseite
des RP Darmstadt unter www.rp-darmstadt.hessen.de (Pfad:
Planung & Verkehr/Regionalplanung/ Regionalplan Südhessen/Teilplan
Erneuerbare Energien) eingestellt. Auf der Homepage der Stadt Taunusstein wird
auf die Seite des Regierungspräsidiums verwiesen. Nach
Rückfrage beim Regierungspräsidium Darmstadt und dem Rheingau-Taunus-Kreis
findet die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Beteiligung in Form einer
Auslage beim Landratsamt des Rheingau-Taunus-Kreises in Bad Schwalbach,
Heimbachtal statt. Hier können Anregungen zu Protokoll gegeben werden. Auch
per Internet können Anregungen ins Anhörungsverfahren eingebracht werden.
Näheres ist dem als Anlage 3 beigefügten Zeitungsartikel (WK 24.2.2014) zu
entnehmen. Zurzeit
wird eine gesonderte Vorlage erarbeitet. In dieser werden die Belange der Stadt
Taunusstein, soweit dies zu einer 1. Beteiligung bzw. 1. Offenlage möglich
ist, dargelegt. Der Ortsbeirat nimmt die
Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis. 2.3. Weiterentwicklung der Homepage der Stadt
Taunusstein; Einsicht in die öffentlichen Protokolle direkt im
BürgerInformationssystem ALLRIS Ab dem
01.03.2014 werden alle Sitzungsniederschriften der öffentlich tagenden
städtischen Gremien der Stadt Taunusstein im Internet im
BürgerInformationssystem (BI) ALLRIS zu den jeweiligen Sitzungsterminen
einsehbar sein. Bisher
konnten die öffentlichen Protokolle zwar online auf www.taunusstein.de
gelesen bzw. als pdf-Datei runtergeladen werden, doch
wurden diese aus technischen und datenschutzrechtlichen Gründen in einem
gesonderten Unterordner manuell gespeichert. Nach einer internen Überarbeitung
im Gremienbüro wurden die technischen Voraussetzungen geschaffen sowie die
datenschutzrechtlichen Bedenken ausgeräumt. Nun gewährt das BI ALLRIS auf der
städtischen Webseite Einsicht in folgende Dokumente jeder öffentlichen
Gremiensitzung auf einen Blick: - Einladungsschreiben
der bzw. des Gremienvorsitzenden - Öffentliche
Bekanntmachung - Anwesenheitsübersicht - Tagesordnung - Gremienvorlagen
als Sitzungsunterlagen - Niederschrift
von allen öffentlich behandelten Tagesordnungspunkten Der
wahrscheinlich bereits bekannte Weg (Pfad) zu der seit Mitte Sommer 2013
freigeschalteten Oberfläche des Taunussteiner BürgerInformationssystems lautet: 1. Die Webseite www.taunusstein.de
aufrufen 2. Die erste Rubrik „Stadt & Bürger“
auswählen 3. Zur Unterrubrik „Kommunalpolitik“
gehen 4. Die erste Kategorie
„Sitzungskalender“ anklicken 5. Das
Datum bzw. das jeweilige Gremium auswählen, in welches man einse- hen möchte Die
Freischaltung der pdf-Dokumente „Einladung“ und
„Öffentliche Bekanntmachung“ sowie der öffentlichen Sitzungsvorlagen in der
Übersicht der Tagesordnung geschieht im Zuge der Sitzungsvorbereitung, also
mindestens drei Tage vor einer Gremiensitzung. Bei der Nachbereitung der
Sitzung schaltet das Gremienbüro die Anwesenheitsliste frei. Sobald die
erstellte Niederschrift von der jeweiligen schriftführenden Person und der bzw.
dem Vorsitzenden unterschrieben im Gremienbüro eingeht, werden auch die
öffentlichen Protokolle im BI für alle sichtbar gestellt. Die
gespeicherte pdf-Datei ist dann so konfiguriert, dass
jeder sie runterladen kann oder auch in der geöffneten Ansicht einzelne Wörter
oder Passagen kopieren, jedoch keine Änderungen des Originals vornehmen kann. Falls
in einer Sitzung des städtischen Gremiums ein Tagesordnungspunkt unter
Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt wurde, wird dieser in der öffentlichen
Ansicht des Protokolls im BI nicht sichtbar sein, der Rest der Niederschrift
mit öffentlich behandelten Punkten schon. Die
bereits oben erwähnte Kategorie „Protokolle“ auf der Webseite der Stadt
Taunusstein bleibt vorerst erhalten, jedoch umbenannt in „Protokolle bis
28.02.2014“, damit weiterhin Zugriff auf Niederschriften vor dem Stichtag
01.03.2014 gewährt wird. Der Ortsbeirat nimmt die
Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis. 3. 57. Änderung des Flächennutzungsplanes für
den Bereich "An der Obergasse", Stadtteil Orlen:
Einleitungsbeschluss Für den Bereich „An
der Obergasse“ (Gemarkung Orlen, Flur 3, Flurstück
98/1) soll eine Flächennutzungsplanänderung herbeigeführt werden. Derzeit ist
der Bereich im Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen.
Das Grundstück ist aber bereits mit einem Wohnhaus mit Garagen und
Nebengebäuden bebaut. Am 24.09.2013 wurde von der Stadtverordnetenversammlung bereits der Aufstellungsbeschluss (DRS.13/274) für den Bebauungsplan „An der Obergasse“ gefasst. Allgemeines Planungsziel ist hier die Sicherung einer geordneten, städtebaulichen Entwicklung, um eine attraktive Ortsrandgestaltung und Ortseingangssituation zu schaffen. Im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB soll nun auch der Flächennutzungsplan angepasst werden. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Umwandlung der ‚Fläche für Landwirtschaft‘ in ‚Wohnbaufläche‘, damit über die Aufstellung des Bebauungsplans „An der Obergasse“ Wohnbaunutzung hier ermöglicht werden kann. Hintergrund Für die Fläche besteht hinsichtlich einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Regelungsbedarf, um eine attraktive Ortsrandgestaltung und Ortseingangssituation zu sichern. Ausgelöst wird der Regelungsbedarf durch Bestrebungen des Eigentümers, die Fläche zu bebauen. Es liegt im öffentlichen Interesse, dem Ortseingangsbereich von Orlen durch einen Bebauungsplan einen attraktiven, städtebaulichen Rahmen zu geben, um so einer ungeordneten Bebauung, die sich an privaten Interessen orientiert, vorzubeugen. Planungsziel Bebauungsplan Städtebauliches Ziel ist es, einen sanften Übergang von Bebauung zu Landwirtschaft und einen attraktiven Ortseingangsbereich zu schaffen. Aus diesem Grund werden mit dem Bebauungsplan neben der Regelung einer möglichen baulichen Verdichtung auf dem Grundstück genauso auch Ziele der Grünordnung verfolgt. Umgebung Der Geltungsbereich der 57. FNP-Änderung „An der Obergasse“ wird im Nord / Nordosten von Flächen für Landwirtschaft, von Osten bis Süden von den Freizeitgärten des Bebauungsplanes „Taubenberg“ und von Südwesten bis Norden von der K 699 bzw. dem Neubaugebiet „Zitterling“ begrenzt. Verfahren Nach dem Aufstellungsbeschluss wird der Magistrat das Bauleitplanverfahren anstoßen und zunächst einen Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung erarbeiten. Anschließend findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB statt. Der Ortsbeirat nimmt die
Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis. Antrag: Der Ortsvorsteher wird mit Herrn Dr.
Stockmann von der Stadt sprechen und sich über die Vorstellungen der Verwaltung
hinsichtlich des Bebauungsplans informieren. Abstimmung: dafür 4 dagegen 0 Enthaltungen 2 4. Verwendung der Ortsbeiratsmittel 2014 Für
das Jahr 2014 betragen die Verfügungsmittel des Ortsbeirats rd. 984 Euro. Davon
gehen etwa 500 Euro für die Finanzierung der Senioren-Weihnachtsfeier ab (der
Rest wird durch Spenden finanziert). Es wird vorgeschlagen, die achteckige Bank
vor dem Feuerwehrgerätehaus durch Mitglieder der FFW Orlen
streichen zu lassen, die benötigte Farbe wird aus den Verfügungsmitteln des Ortsbeirats bezahlt. 5. Anfragen, Anregungen, Termine a.
Der Ortsbeirat Orlen
bittet den Magistrat und gleichzeitig auch die Fraktionen der Stadt, dass die
in der Vergangenheit gemachten Zusagen bzgl. „Grundversorgung mit schnellem
Internet in neuen Baugebieten“ eingehalten werden. Diese Zusage beinhaltet auch
die Bereitstellung eines Internet-Breitbandanschlusses zu den ortsüblichen
Anschlussgebühren. Abstimmung: dafür 6 dagegen 0 Enthaltungen 0 b.
Anstatt einer Industrie-Spülmaschine
wurde eine normale Haushaltsmaschine eingebaut. Der kürzeste Spülgang dieser
Maschine dauert 35 Minuten. Das ist absolut unakzeptabel. Der Ortsbeirat und
die Orlener Vereine fordern eine rasche Abhilfe und
bis zur Lieferung einer neuen Industrie-Spülmaschine die Bereitstellung der
alten Spülmaschine. Der
Ortsvorsteher wird in dieser Sache Fr. Duffert und
ggf. den Bürgermeister ansprechen. c. Die Taunussteiner Bürger werden aufgerufen, sich am
Fotowettbewerb „Blickwinkel Älterwerden – Lieblingsorte uns schöne Plätze in
meiner näheren Umgebung“ zu beteiligen. Veranstalter ist u. a. die
Leitstelle Älterwerden der Stadt Taunusstein. Teilnahmeschluss ist der
15.04.2014. Die besten Fotos werden prämiert, es sind drei Preise zu gewinnen. d. Auf an die Straße „Auf der Hostert“
angrenzenden Ackerflächen wurden Chemikalien ausgebracht, die bei Anwohnern
Allergien und Hautreizungen hervorriefen. Die Stadt wird gebeten sich mit dem
Pächter und dem Ortslandwirt in Verbindung zu setzen, damit in Zukunft bei
West-Wind das Ausbringen von Chemikalien am Ortsrand unterbleibt. Unabhängig
davon beabsichtigt Hr. Jürgen Schmidt die Einschaltung des Hessischen Landesamtes
für Umwelt und Geologie. e. Die nächste Sitzung des Ortsbeirats Orlen findet am 30. April 2014 statt. Der Vorsitzende bedankt sich bei den Mitgliedern und schließt
um 21:17 Uhr die Sitzung. Dieter Jacobi – Ortsvorsteher Dr. Benedikt Toussaint –
Schriftführer Ortsbeirat Taunusstein-Orlen B ü r g e r f r a g e s t u n d e vor der Sitzung des
Ortsbeirates Orlen am 12.03.2014 in Zugmantelhalle (Vereinsraum II), Taunusstein,
Stadtteil Orlen, Neuhofer Straße 1 Beginn: 19:18 Uhr Ende: 19:30 Uhr Es sind die Herren Dr. Rolf Graeve, Horst Matzek, Karl Maurer und Martin Wachter als Zuhörer erschienen. Hr. Martin Wachter, der ein Grundstück im Neubaugebiet „Neuhofer Straße“ erworben hat, erkundigt sich, ob sich unter Bezug auf seine Ausführungen anlässlich der letzten Sitzung des Ortsbeirats am 12.02.2014 in Sachen Internetzugang etwas getan hätte (siehe auch TOP 9 des Protokolls über die Sitzung des Ortsbeirats vom 12.02.2014). Der Ortsvorsteher verweist auf seinen aktuellen Bericht (TOP 1).
Dieter Jacobi – Ortsvorsteher Dr. Benedikt Toussaint –
Schriftführer |
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