Niederschrift
öffentliche Sondersitzung des
Ortsbeirates Orlen
OBOR/X/53/2014
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Sitzungstermin:
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Dienstag, 06.05.2014
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Sitzungsbeginn:
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19:07 Uhr
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Sitzungsende:
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20:15 Uhr
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Ort, Raum:
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Bürgerhaus TAUNUS,
Herblay-Saal, Aarstraße 138, 65232 Taunusstein-Hahn
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Anwesend
sind:
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Herr Dr. Jörg-Michael Henneberg
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Herr Dr. Klaus-Peter Paier
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Herr Jürgen Schmidt
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Herr Dr. Benedikt Toussaint
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Schriftführer, nicht stimmberechtigt
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Abwesend
sind:
Frau Dorothee Baum
entschuldigt
Herr Dieter Jacobi entschuldigt
Herr Christoph Koudelka entschuldigt
Herr Hubert Zimmermann entschuldigt
Frau Margit Hankammer-Riedl Magistratsbetreuerin,
nicht stimmberechtigt
Für die Sitzung enthalten die Seiten
1 bis 4 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten.
Die
Mitglieder des Ortsbeirates waren durch Einladung vom 30.04.2014 Dienstag, den 06.05.2014,
unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen.
Der Vorsitzende des Ausschusses
für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Hr. Stephan, stellt bei Eröffnung der
Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einladung und die Tagesordnung
keine Einwendungen erhoben werden. Er erläutert das Procedere dieser als gemeinsame
Beratung von Ausschuss und allen Ortsbeiräten gedachten Sitzung und weist
darauf hin, dass nach dem Vortrag von Hrn. Dr. Stockmann von der Stadt
Taunusstein Fragen gestellt werden können. Er bittet Hrn. Dr. Stockmann, die
Aufstellung des „Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans
Südhessen“ (TOP 1 und 2) und den Antrag der ESWE Taunuswind GmbH auf Zulassung
einer Abweichung gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) vom
Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 für das
Windkraftvorhaben "Taunuskamm", Gebiet Hohe Wurzel, im Stadtgebiet
der Landeshauptstadt Wiesbaden (TOP 3) in Form einer Powerpoint-Präsentation zu
erläutern.
Tagesordnung:
1.
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Aufstellung des Sachlichen
Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen; Beteiligung der
Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach
§ 6 Abs. 2 und 3 HLPG in Verbindung mit § 10 ROG; hier: 1. Beteiligung
Vorlage: RS. 14/047-01
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2.
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Aufstellung des Sachlichen
Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen; Beteiligung der
Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach
§ 6 Abs. 2 und 3 HLPG in Verbindung mit § 10 ROG;
Vorabstellungsnahme an den RP
Darmstadt
Vorlage: RS. 14/047-02
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3.
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Antrag der ESWE Taunuswind GmbH
auf Zulassung einer Abweichung gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz
(HLPG) vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010
(RPS/RegFNP 2010) für das Windkraftvorhaben "Taunuskamm", Gebiet
Hohe Wurzel, im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden
Vorlage: DRS. 14/090
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Protokoll:
Öffentlicher Teil
1. Aufstellung des
Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen;
Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen
Stellen nach § 6 Abs. 2 und 3 HLPG in Verbindung mit § 10 ROG; hier: 1. Beteiligung
Vorlage: RS. 14/047-01
Beschluss:
Wegen entschuldigtem
Fehlen von vier Mitgliedern des Ortsbeirats stellt der stellvertretende
Ortsvorsteher Dr. Paier die
Beschlussunfähigkeit des Ortsbeirats Orlen fest. Eine Abstimmung über die Kenntnisnahme
des Regionalplans Südhessen - Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien – Entwurf
2013 erfolgt daher nicht.
2. Aufstellung
des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen;
Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen
Stellen nach § 6 Abs. 2 und 3 HLPG in Verbindung mit § 10 ROG;
Vorabstellungsnahme
an den RP Darmstadt
Vorlage:
RS. 14/047-02
Mit RS. 14/047-01 hat der Magistrat in seiner Sitzung am 07.04.2014 über
die Anregungen zu Regionalplan Südhessen – Sachlicher Teilplan erneuerbare
Energien – Entwurf 2013 beschlossen und die Vorlage in den weiteren Gremienlauf
gegeben.
Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme ist der 25. April 2014, mit dem
RP Darmstadt wurde vereinbart, dass die abschließende Stellungnahme nach der
Stadtverordnetenversammlung am 5.06.2014 erfolgt. Auf den Sachverhalt der
Vorlage wird verwiesen.
Dabei ist
allerdings folgendes zu bedenken:
Diese Frist kann schon aus rechtlichen Gründen durch das Schreiben des
Regierungspräsidiums in der E-Mail vom 21. März 2014 nicht verlängert werden,
„weil es sich um eine gesetzliche Frist handelt, die einer Verlängerung durch
die Behörde nicht zugänglich ist“ (VG Magdeburg, Urteil vom 10. Mai 2012 – 4 A
261/11 -, juris unter Verweis auf Kopp/Schenke, VwGO § 57 Rdnr.12). Aus Gründen
der rechtssichernden Durchsetzung städtischer Interessen, ist die in der Anlage
beigefügte Stellungnahme vom 22. April 2014 zum Antrag an das
Regierungspräsidium Darmstadt gesandt worden. Dort ist allerdings auf die
abschließende Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2014
hingewiesen worden. Somit bleiben die Rechte der städtischen Gremien
gewahrt.
Die drei anwesenden Mitglieder des Ortsbeirats Orlen nehmen die
Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.
3. Antrag der ESWE Taunuswind GmbH auf
Zulassung einer Abweichung gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) vom
Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010)
für das Windkraftvorhaben "Taunuskamm", Gebiet Hohe Wurzel, im
Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden
Vorlage: DRS. 14/090
Beschluss:
Wegen
entschuldigtem Fehlen von vier Mitgliedern des Ortsbeirats stellt der
stellvertretende Ortsvorsteher Dr. Paier
die Beschlussunfähigkeit des Ortsbeirats Orlen fest. Eine Abstimmung über die
Kenntnisnahme des Regionalplans Südhessen – Sachlicher Teilplan
Erneuerbare Energien – Entwurf 2013 und über den Antrag der ESWE Taunuswind
GmbH auf Zulassung einer Abweichung gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz
(HLPG) vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010
(RPS/RegFNP 2010) für das Windkraftvorhaben "Taunuskamm", Gebiet Hohe
Wurzel, im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden erfolgt daher nicht.
Ebenso wenig kann
über die Stellungnahme zum Antrag der ESWE Taunuswind GmbH auf Zulassung einer
Abweichung gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) vom Regionalplan
Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) für das
Windkraftvorhaben "Taunuskamm", Gebiet Hohe Wurzel, im Stadtgebiet
der Landeshauptstadt Wiesbaden beschlossen werden (Anlage 3 zum
Sitzungsprotokoll).
Drei Sitzungsteilnehmer stellen nach
der Präsentation Fragen an Hrn. Bgm. Zehner im Hinblick darauf, wie er die
geplanten Windräder auf dem Taunuskamm zu verhindern gedenkt. Bgm. Zehner
verweist auf die Ausführungen von Hrn. Dr. Stockmann.
Hr. Stephan bedankt sich bei den Anwesenden und schließt um 20:15
Uhr die Sitzung.
Soweit der Schriftführer das beurteilen kann, fanden nach
der Sitzung nur bei zwei Ortsbeiräten intensivere Beratungen und somit ggf.
auch Beschlüsse statt.
Dr. Klaus-Peter Paier – stellv. Ortsvorsteher Dr. Benedikt Toussaint – Schriftführer
Ortsbeirat
Taunusstein-Orlen
B ü r g e r f r a g e s t u n d e
vor der Sitzung des
Ortsbeirates Orlen am 06.05.2014
in Bürgerhaus TAUNUS, Herblay-Saal, Aarstraße 138, 65232
Taunusstein-Hahn
Aufgrund der Sondersitzung fand keine Bürgerfragestunde statt.
Dr. Klaus-Peter Paier – stellv.Ortsvorsteher Dr.Benedikt Toussaint – Schriftführer