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Ortsbeiratssitzung vom 06. Mai 2014

Niederschrift gesamt

Niederschrift

öffentliche Sondersitzung des Ortsbeirates Orlen

OBOR/X/53/2014

 

 

Sitzungstermin:

Dienstag, 06.05.2014

 

Sitzungsbeginn:

19:07 Uhr

 

Sitzungsende:

20:15 Uhr

 

Ort, Raum:

Bürgerhaus TAUNUS, Herblay-Saal, Aarstraße 138, 65232 Taunusstein-Hahn

 

Anwesend sind:

 

 

Herr Dr. Jörg-Michael Henneberg

 

Herr Dr. Klaus-Peter Paier

 

Herr Jürgen Schmidt

 

Herr Dr. Benedikt Toussaint

Schriftführer, nicht stimmberechtigt

 

 

Abwesend sind:

Frau Dorothee Baum                                         entschuldigt

Herr Dieter Jacobi                                              entschuldigt

Herr Christoph Koudelka                                    entschuldigt

Herr Hubert Zimmermann                                  entschuldigt

Frau Margit Hankammer-Riedl                          Magistratsbetreuerin, nicht stimmberechtigt

 

 

Für die Sitzung enthalten die Seiten 1 bis 4 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten.

 

Die Mitglieder des Ortsbeirates waren durch Einladung vom 30.04.2014 Dienstag, den 06.05.2014, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen.

 

Der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Hr. Stephan, stellt bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einladung und die Tagesordnung keine Einwendungen erhoben werden. Er erläutert das Procedere dieser als gemeinsame Beratung von Ausschuss und allen Ortsbeiräten gedachten Sitzung und weist darauf hin, dass nach dem Vortrag von Hrn. Dr. Stockmann von der Stadt Taunusstein Fragen gestellt werden können. Er bittet Hrn. Dr. Stockmann, die Aufstellung des „Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen“ (TOP 1 und 2) und den Antrag der ESWE Taunuswind GmbH auf Zulassung einer Abweichung gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 für das Windkraftvorhaben "Taunuskamm", Gebiet Hohe Wurzel, im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden (TOP 3) in Form einer Powerpoint-Präsentation zu erläutern.

 

 


Tagesordnung:

 

 1.

Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen; Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 6 Abs. 2 und 3 HLPG in Verbindung mit § 10 ROG; hier: 1. Beteiligung

Vor­lage: RS. 14/047-01

 

 2.

Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen; Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 6 Abs. 2 und 3 HLPG in Verbindung mit § 10 ROG;

Vor­ab­stellungsnahme an den RP Darmstadt

Vorlage: RS. 14/047-02

 

 3.

Antrag der ESWE Taunuswind GmbH auf Zulassung einer Abweichung gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) für das Windkraftvorhaben "Taunuskamm", Gebiet Hohe Wurzel, im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden

Vorlage: DRS. 14/090

 

 

Protokoll:

 

Öffentlicher Teil

 1. Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Süd­hessen; Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 6 Abs. 2 und 3 HLPG in Verbindung mit § 10 ROG; hier: 1. Beteiligung
Vorlage: RS. 14/047-01

 

Beschluss:

 

Wegen entschuldigtem Fehlen von vier Mitgliedern des Ortsbeirats stellt der stellvertretende Ortsvorsteher Dr. Paier die Beschlussunfähigkeit des Ortsbeirats Orlen fest. Eine Abstimmung über die Kennt­nisnahme des Regionalplans Südhessen - Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien – Ent­wurf 2013 erfolgt daher nicht.

 

 

 2. Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Süd­hessen; Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 6 Abs. 2 und 3 HLPG in Verbindung mit § 10 ROG;

Vorabstellungsnahme an den RP Darmstadt

Vorlage: RS. 14/047-02

 

Mit RS. 14/047-01 hat der Magistrat in seiner Sitzung am 07.04.2014 über die Anregungen zu Regionalplan Südhessen – Sachlicher Teilplan erneuerbare Energien – Entwurf 2013 be­schlossen und die Vorlage in den weiteren Gremienlauf gegeben.

 

Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme ist der 25. April 2014, mit dem RP Darmstadt wurde vereinbart, dass die abschließende Stellungnahme nach der Stadtverordnetenversammlung am 5.06.2014 erfolgt. Auf den Sachverhalt der Vorlage wird verwiesen.

 


Dabei ist allerdings folgendes zu bedenken:

 

Diese Frist kann schon aus rechtlichen Gründen durch das Schreiben des Regierungspräsidiums in der E-Mail vom 21. März 2014 nicht verlängert werden, „weil es sich um eine gesetzliche Frist handelt, die einer Verlängerung durch die Behörde nicht zugänglich ist“ (VG Mag­deburg, Urteil vom 10. Mai 2012 – 4 A 261/11 -, juris unter Verweis auf Kopp/Schenke, VwGO § 57 Rdnr.12). Aus Gründen der rechtssichernden Durchsetzung städtischer Interessen, ist die in der Anlage beigefügte Stellungnahme vom 22. April 2014 zum Antrag an das Regierungspräsidium Darmstadt gesandt worden. Dort ist allerdings auf die abschließende Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2014 hingewiesen worden. So­mit bleiben die Rechte der städtischen Gremien gewahrt.   

 

Die drei anwesenden Mitglieder des Ortsbeirats Orlen nehmen die Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.

 

 

 3. Antrag der ESWE Taunuswind GmbH auf Zulassung einer Abweichung gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flä­chennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) für das Windkraftvorhaben "Taunuskamm", Gebiet Hohe Wurzel, im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden

Vorlage: DRS. 14/090

 

Beschluss:

 

Wegen entschuldigtem Fehlen von vier Mitgliedern des Ortsbeirats stellt der stellvertretende Ortsvorsteher Dr. Paier die Beschlussunfähigkeit des Ortsbeirats Orlen fest. Eine Abstimmung über die Kennt­nisnahme des Regionalplans Südhessen – Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien – Ent­wurf 2013 und über den Antrag der ESWE Taunuswind GmbH auf Zulassung einer Abweichung gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) für das Windkraftvorhaben "Taunuskamm", Gebiet Hohe Wurzel, im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden erfolgt daher nicht.

 

Ebenso wenig kann über die Stellungnahme zum Antrag der ESWE Taunuswind GmbH auf Zulassung einer Abweichung gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) für das Windkraftvorhaben "Taunuskamm", Gebiet Hohe Wurzel, im Stadtgebiet der Landeshaupt­stadt Wiesbaden beschlossen werden (Anlage 3 zum Sitzungsprotokoll).

 

Drei Sitzungsteilnehmer stellen nach der Präsentation Fragen an Hrn. Bgm. Zehner im Hinblick darauf, wie er die geplanten Windräder auf dem Taunuskamm zu verhindern gedenkt. Bgm. Zehner verweist auf die Ausführungen von Hrn. Dr. Stockmann.

 

Hr. Stephan bedankt sich bei den Anwesenden und schließt um 20:15 Uhr die Sitzung.

 

Soweit der Schriftführer das beurteilen kann, fanden nach der Sitzung nur bei zwei Ortsbeiräten intensivere Beratungen und somit ggf. auch Beschlüsse statt.

 

 

 

 

                                                                                                                                               

   Dr. Klaus-Peter Paier – stellv. Ortsvorsteher                      Dr. Benedikt Toussaint – Schriftführer


Ortsbeirat

 

Taunusstein-Orlen

 

 

 

B ü r g e r f r a g e s t u n d e

 

 

vor der Sitzung des Ortsbeirates Orlen am 06.05.2014

in Bürgerhaus TAUNUS, Herblay-Saal, Aarstraße 138, 65232 Taunusstein-Hahn

 

 

 

 

 

Aufgrund der Sondersitzung fand keine Bürgerfragestunde statt.

 

 

 

 

                                                                                                                                               

    Dr. Klaus-Peter Paier – stellv.Ortsvorsteher                 Dr.Benedikt Toussaint – Schriftführer


 


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