www.orlen.de
Neuigkeiten aus Orlen
-> Der Ortsbeirat
--> Niederschriften aus dem Jahre 2021
--> Niederschriften aus dem Jahre 2020
--> Niederschriften aus dem Jahre 2019
--> Niederschriften aus dem Jahre 2018
--> Niederschriften aus dem Jahre 2017
--> Niederschriften aus dem Jahre 2016
--> Niederschriften aus dem Jahre 2015
--> Niederschriften aus dem Jahre 2014
---> 10.12.14
---> 13.10.14
---> 11.09.14
---> 28.05.14
---> 06.05.14
---> 12.03.14
---> 12.02.14
--> Niederschriften aus dem Jahre 2013
--> Niederschriften aus dem Jahre 2012
--> Niederschriften aus dem Jahre 2011
--> Niederschriften aus dem Jahre 2010
--> Niederschriften aus dem Jahre 2009
--> Niederschriften aus dem Jahre 2008
--> Niederschriften aus dem Jahre 2007
--> Niederschriften aus dem Jahre 2006
--> Niederschriften aus dem Jahre 2005
--> Niederschriften aus dem Jahre 2004
--> Niederschriften aus den Jahren 2000 bis 2003
-> Wissenswertes
-> Events
-> Kastell Zugmantel
-> Bilder
-> Zeittafel
-> Ortsgericht
-> Personen aus Orlen
-> Orlen in der Presse
Termine
Chatte in #orlen.de
Anfahrtskizze und Ortsplan
Impressum
powered by
	f-cube Computerservice

Ortsbeiratssitzung vom 28. Mai 2014

Niederschrift

3. öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Orlen

OBOR/X/55/2014

 

 

Sitzungstermin:

Mittwoch, 28.05.2014

 

Sitzungsbeginn:

19:48 Uhr

 

Sitzungsende:

21:16 Uhr

 

Ort, Raum:

Zugmantelhalle (Vereinsraum II), Taunusstein, Stadtteil Orlen, Neuhofer Straße 1

 

Anwesend sind:

Herr Dr. Jörg-Michael Henneberg

 

Herr Dieter Jacobi

 

Herr Christoph Koudelka

 

Herr Jürgen Schmidt

 

Frau Margit Hankammer-Riedl

Magistratsbetreuerin, nicht stimmberechtigt

Herr Dr. Benedikt Toussaint

Schriftführer, nicht stimmberechtigt

 

 

Abwesend sind:

Herr Hubert Zimmermann

entschuldigt

Herr Dr. Klaus-Peter Paier

entschuldigt

Frau Dorothee Baum

entschuldigt

 

 

Für die Sitzung enthalten die Seiten 1 bis 9 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten.

 

Die Mitglieder des Ortsbeirates waren durch Einladung vom 21.05.2014 für Mittwoch, den 28.05.2014, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Aufgrund eines Einwandes von Herrn Dr. Michael Henneberg wird TOP 5 unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt.

 

Der Vorsitzende stellt bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Ein­la­dung keine Einwendungen erhoben werden. Gleichzeitig stellt er die Beschlussfähigkeit fest.

 

Der Vorsitzende fragt die Mitglieder des Ortsbeirates, ob es gegen das Protokoll vom 12.03.2014 Einwendungen gibt. Dies ist nicht der Fall. Das Protokoll gilt somit als genehmigt.

 

 

 

Tagesordnung:

 

 1.

Bericht des Ortsvorstehers

 

 2.

Bericht des Magistrats

 

 2.1.

Jahresbericht 2013 der Freiwilligen Feuerwehr Taunusstein
Vorlage: DRS. 14/110

 

 2.2.

Wahltermin Seniorenbeiratwahl 19.09.2014
Vorlage: DRS. 14/101

 

 2.3.

Nitratwerte; Beantwortung der Bitte aus der Sitzung des Ortsbeirates Orlen am 21.08.2013;
Vorlage: RS. 13/115-02

 

 2.4.

Verkehrsentwicklungsplan - Beantwortung Protokollnotiz - OB Orlen vom 12.02.2014
Vorlage: RS. 11/175-10

 

 2.5.

Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen; Beteiligung der Öffentlichkeit  und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 6 Abs. 2 und 3 HLPG in Verbindung mit § 10 ROG;
Vorabstellungsnahme an den RP Darmstadt
Vorlage: RS. 14/047-02

 

 3.

Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen; Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 6 Abs. 2 und 3 HLPG in Verbindung mit § 10 ROG; hier: 1. Beteiligung
Vorlage: RS. 14/047-01

 

 4.

Antrag der ESWE Taunuswind GmbH auf Zulassung einer Abweichung gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) für das Windkraftvorhaben "Taunuskamm", Gebiet Hohe Wurzel, im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden
Vorlage: DRS. 14/090

 

 5.

Neubesetzung des Amtes eines Ortsgerichtsschöffen für den Bezirk Taunusstein III (zuständig für die Stadtteile Hambach, Niederlibbach und Orlen)
Vorlage: DRS. 14/063

 

 6.

Aufwertung der Aar-Quelle durch eine Hinweistafel mit Erläuterungen von der Agenda 21; Unterstützung durch Mittel des Ortsbeirats

 

 7.

Anfragen, Anregungen, Termine

 

 

 

Protokoll:

 

Öffentlicher Teil

 1. Bericht des Ortsvorstehers

 

 

Gegen die Anfrage der „Wundertüte“, ob ein Tisch von 1,60 x 0,80 mit 2 Bänken aufgestellt wer­den kann, bestehen keine Bedenken.

 

Der Neubürgerempfang der Stadt findet am 15.06.14 um 11:00 Uhr statt.

 

Die Parkplätze unterhalb der Zugmantelhalle – Gutachten liegt vor – sind an Werktagen wäh­rend der Tageszeiten bis 22:00 Uhr nutzbar. Eine Mitteilung der Verwaltung folgt.

 

Im Hinblick auf Planungen zwecks Verkehrsberuhigung an den Ortseingängen liegt eine Ant­wort der Stadtverwaltung bis zur nächsten Sitzung vor.

 

Der Wildwuchs (Schachtelhalmflächen) in der Römerstraße wurde beseitigt. Eine Neupflan­zung ist beabsichtigt.

 

Die Veranstaltung „Langer Tisch“ in der Aarstraße findet am 12,07.2015 statt.

 

Im Hinblick auf die in der Mittelgasse/im Seifer Weg vorgenommenen Geschwindig­keits­mes­sun­gen liegt ein Antwortschreiben an Jörg Langmann liegt. Die Auswertung der Daten ist noch nicht abgeschlossen.

 

Eine Einladung des Ortsbeirats Niederlibbach zur Brunneneinweihung erfolgt, wenn der ge­naue Termin feststeht. Es besteht aber Befremden, dass der nach dem Krieg bis vor kurzem in Orlen am Bauhof gestandene Brunnen quasi „entführt“ wurde.

 

 

 2. Bericht des Magistrats

 

 

Für die Gaststätte „Im Taunus“ wurde ein neuer Pächter gefunden. Dieser plant Hütten­aben­de und andere Großveranstaltungen.

 

Eine Neufassung der Friedhofssatzung und der Gebührensatzung ist erfolgt. Dabei sind auch Baumgrabstätten berücksichtigt.

 

Für das ehem. Forsthaus wurde ein Käufer gefunden. Der Brunnenplatz ist vom Verkauf aus­genommen.

 

Das neue Jugendzentrum wird voraussichtlich im September 2014 eröffnet.

 

Am Stichtag 30.04.2014 hatte Orlen 1.169 Einwohner mit 1. Wohnsitz (im März 2014 1.177 Einw., im April 2013 1.216 Einw.) und 80 Einwohner mit 2. Wohnsitz (im März 2014 ebenfalls 80 Einw., im April 2013 77 Einw.).

 

 

 2.1. Jahresbericht 2013 der Freiwilligen Feuerwehr Taunusstein
Vorlage: DRS. 14/110

 

Für die Freiwillige Feuerwehr Taunusstein wurde wieder ein Jahresbericht über die Akti­vi­tä­ten, Maßnahmen und Ereignisse im Jahr 2013 erstellt. Dieser Bericht wird den Gremien mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Auf Grund des Umfangs steht der Jahresbericht in ALLRIS unter der Vorlagennummer (DRS. 14/110) zur Ansicht zur Verfügung. Der/Die Vor­sit­zende des jeweiligen Gremiums erhalten zu­sätzlich in Papierform ein Ansichtsexemplar. Zu­sätzlicher Bedarf soll dem Gremienbüro gemeldet werden.

 

Der Ortsbeirat Orlen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 2.2. Wahltermin Seniorenbeiratwahl 19.09.2014
Vorlage: DRS. 14/101

 

Im Einvernehmen mit dem amtierenden Seniorenbeirat wurde vom Wahlleiter als Wahltag Freitag, der 19. September 2014, festgelegt.

 

Der Ortsbeirat Orlen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 2.3. Nitratwerte; Beantwortung der Bitte aus der Sitzung des Ortsbeirates Orlen am 21.08.2013;
Vorlage: RS. 13/115-02

 

TOP 2.4   Der Ortsbeirat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und bittet den Magistrat, weiterhin monatliche Messergebnisse der Nitratwerte zur Verfügung zu stellen.

 

Stellungnahme:

 

Das für die Versorgung des Ortsnetzes Orlen erforderliche monatliche Wasserdargebot (Ei­gen­förderung und Fremdbezug WBV) betrug im Jahr 2013 zwischen 3.070 cbm (Februar 2013) und 4.031 cbm (Juli 2013). Die monatliche Fördermenge des Tiefbrunnens Orlen schwank­te im Jahr 2013 zwischen 1.528 cbm (September 2013) und 3.817 cbm (Januar 2013). Um den jeweiligen Bedarf des Ortsnetzes sicherzustellen, wurde im Hochbehälter zur För­dermenge des Tiefbrunnens eine dementsprechend schwankende Menge Wasser vom Wasserbeschaffungsverband Rheingau-Taunus zugespeist. Das Mischungsverhältnis ist stark von Witterungseinflüssen abhängig. Längere niederschlagsarme Perioden mit entspre­chend geringer Grundwasserneubildungsrate führen zu einem Rückgang der Eigenförderung und einer entsprechend höheren Zuspeisung vom Wasserbeschaffungsverband.

 

Die im betrachteten Zeitraum Januar bis Dezember 2013 festgestellte Nitratkonzentration schwankt zwischen 7,8 mg je Liter und 13,6 mg je Liter. Der Grenzwert gemäß Trinkwasser­ver­ordnung liegt bei 50 mg pro Liter.

 

Das Mischungsverhältnis von Wasser aus der Eigenförderung des Tiefbrunnens Orlen und Wasser vom Wasserbeschaffungsverband Rheingau-Taunus lässt keinen Rückschluss auf die Schwankung der Nitratkonzentration zu.

 

Die Nitratkonzentration im Ortsnetz Orlen wird von den Stadtwerken weiterhin monatlich er­mit­telt. Ein Vergleich mit dem Grenzwert für Nitrat der Trinkwasserverordnung zeigt, dass die­­ser deutlich unterschritten wird. Aus Sicht der Stadtwerke sind, auch nach Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt des RTK, keinerlei Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

 

Die Nitratkonzentration im Trinkwasser des Ortsnetzes Orlen ist für die Monate Januar bis De­zember 2013 in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

 

Datum der Entnahme

Nitratkonzentration

in mg N03/Liter

Grenzwert TWVO

in mg N03/Liter

08.01.2013

9,5

50

18.02.2013

9,3

50

14.03.2013

9,8

50

02.04.2013

11,3

50

31.05.2013

9,2

50

10.06.2013

11,1

50

03.07.2013

10,6

50

14.08.2013

10,8

50

09.09.2013

10,6

50

17.10.2013

7,8

50

11.11.2013

12,0

50

17.12.2013

13,6

50

 

Der Ortsbeirat Orlen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 


Beschluss:

 

Der Ortsbeirat bittet die Stadtverwaltung, nicht nur die monatlichen Nitratkonzentrationen im Trink­wasser mitzuteilen, sondern auch die monatlichen Nitratkonzentrationen im nicht auf­be­rei­teten Rohwasser (= Grundwasser) sowie das jeweilige Mischungsverhältnis.

 

Abstimmung:

 

dafür: 4                    dagegen: 0                   Enthaltung: 0

 

 

 2.4. Verkehrsentwicklungsplan - Beantwortung Protokollnotiz - OB Orlen vom 12.02.2014

Vorlage: RS. 11/175-10

 

Protokollnotiz aus der Ortsbeiratssitzung vom 12.02.2014 bezüglich der Verwaltungs­mittei­lung RS.11/175-09 „Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes: Präsentation Be­stands­­auf­­nahme und weiteres Vorgehen“:

 

Der Ortsbeirat nimmt den Sachstandsbericht des Planungsbüros zur Kenntnis. Zusätzlich bittet er den Magistrat, alle Daten, die Orlen betreffen, dem OB zur Verfügung zu stellen. Dem Ortsbeirat ist aufgefallen, dass die Neuhofer Str. im Verkehrsentwicklungsplan nicht er­scheint.“

 

Antwort:

In der Präsentation sind Auszüge aus den Ergebnissen der Verkehrserhebungen dargestellt. Die Ergebnisse der Verkehrserhebungen dienen der Eichung des Verkehrsmodells, an wel­chem das Planungsbüro derzeit noch arbeitet. Im Verkehrsmodell sind alle Straßen der Stadt enthalten.

Es ist vorgesehen, dass das Planungsbüro Ende Sommer 2014 einen Zwischenbericht vor­legt, der den Gremien zur Verfügung gestellt wird. Bis dahin soll auch das Verkehrsmodell fer­tiggestellt sein. Zu diesem Zeitpunkt werden dann genauere Daten vorliegen.

 

Derzeit können dem Ortsbeirat noch keine genaueren Daten über das bisher Präsentierte hin­aus übermittelt werden.

 

Der Ortsbeirat Orlen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 2.5. Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Süd­hessen; Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffent­li­chen Stellen nach § 6 Abs. 2 und 3 HLPG in Verbindung mit § 10 ROG;

Vorabstellungsnahme an den RP Darmstadt

Vorlage: RS. 14/047-02

 

Mit RS. 14/047-01 hat der Magistrat in seiner Sitzung am 07.04.2014 über die Anregungen zu Regionalplan Südhessen - Sachlicher Teilplan erneuerbare Energien - Entwurf 2013 be­schlossen und die Vorlage in den weiteren Gremienlauf gegeben.

 

Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme ist der 25. April 2014, mit dem RP Darmstadt wurde vereinbart, dass die abschließende Stellungnahme nach der Stadtverordnetenversammlung am 5.06.2014 erfolgt. Auf den Sachverhalt der Vorlage wird verwiesen.

 

Dabei ist allerdings Folgendes zu bedenken:

Diese Frist kann schon aus rechtlichen Gründen durch das Schreiben des Regierungsprä­si­di­ums in der E-Mail vom 21. März 2014 nicht verlängert werden, „weil es sich um eine ge­setz­liche Frist handelt, die einer Verlängerung durch die Behörde nicht zugänglich ist“ (VG Mag­deburg, Urteil vom 10. Mai 2012 - 4 A 261/11 -, juris unter Verweis auf Kopp/Schenke, VwGO § 57 Rdnr.12). Aus Gründen der rechtssichernden Durchsetzung städtischer Interes­sen ist die in der Anlage beigefügte Stellungnahme vom 22. April 2014 zum Antrag an das Regierungspräsidium Darmstadt gesandt worden. Dort ist allerdings auf die abschließende Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung am 06.05.2014 hingewiesen worden. Somit bleiben die Rechte der städtischen Gremien gewahrt.

 

Der Ortsbeirat Orlen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 3. Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Süd­hessen; Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffent­li­chen Stellen nach § 6 Abs. 2 und 3 HLPG in Verbindung mit § 10 ROG; hier: 1. Beteiligung
Vorlage: RS. 14/047-01

 

Beschluss:

 

1.  Der Regionalplan Südhessen - Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien - Entwurf 2013 wird zur Kenntnis genommen.

 

2.  Die Anregungen zum Regionalplan Südhessen - Sachlicher Teilplan Erneuerbare Ener­gien - Entwurf 2013 werden beschlossen (Anlage zum Sitzungsprotokoll).

 

Abstimmung:

 

dafür: 4                    dagegen: 0                   Enthaltung: 0

 

 

 4. Antrag der ESWE Taunuswind GmbH auf Zulassung einer Abweichung gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) für das Windkraftvorhaben "Taunus­kamm", Gebiet Hohe Wurzel, im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden

Vorlage: DRS. 14/090

 

Beschluss:

 

1.  Der Antrag der ESWE Taunuswind GmbH auf Zulassung einer Abweichung gemäß § 8 Hes­sisches Landesplanungsgesetz (HLPG) vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flä­­chennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) für das Windkraftvorhaben "Taunus­kamm", Gebiet Hohe Wurzel, im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden wird zur Kenntnis genommen.

 

2.  Die Stellungnahme zum Antrag der ESWE Taunuswind GmbH auf Zulassung einer Ab­weichung gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) vom Regionalplan Süd­hes­sen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) für das Wind­kraft­vor­ha­ben "Taunuskamm", Gebiet Hohe Wurzel, im Stadtgebiet der Lan­des­hauptstadt Wies­ba­den wird beschlossen (Anlage 3 zum Sitzungsprotokoll).

 

 

Abstimmung:

 

dafür: 4                    dagegen: 0                   Enthaltung: 0

 

 

 


6. Aufwertung der Aar-Quelle durch eine Hinweistafel mit Erläuterungen von der Agen­da 21; Unterstützung durch Mittel des Ortsbeirats

 

Der Ortsbeirat Orlen stellt aus den Verfügungsmitteln 2014 für die Hinweistafel 100 € zur Verfügung.

 

Abstimmung:

 

dafür: 4                    dagegen: 0                   Enthaltung: 0

 

 

7. Anfragen, Anregungen, Termine

 

Die nächste geplante Sitzung des Ortsbeirats ist am 11.06.14. Sollte seitens der Ver­waltung kein Bedarf vorliegen, wäre am 09.07.14 die nächste OB-Sitzung.

 

Der Ortsbeirat beschließt, dass der Ortsvorsteher mit Herrn Lüer als zuständigem Sach­be­ar­beiter Kontakt aufnimmt, um nähere Informationen über die Probleme, die das Baugebiet „Neu­hofer Straße“ betreffen, zu erhalten. Zusätzlich soll ein zuständiger Mitarbeiter der Verwaltung auf der nächsten Ortsbeiratssitzung den Mitgliedern die Problematik erklären und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Rings um den Sandkasten am Kinderspielplatz „Auf der Hostert“ wurden die Bänke ab­mon­tiert. Der Orts­beirat bittet die Stadtverwaltung mitzuteilen, wann mit der Installation neuer Bän­ke zu rech­nen ist.

 

 

5. Neubesetzung des Amtes eines Ortsgerichtsschöffen für den Bezirk Taunusstein III (zuständig für die Stadtteile Hambach, Niederlibbach und Orlen)

Vorlage: DRS. 14/063

 

Wegen des erforderlichen Ausschlusses der Öffentlichkeit wurde TOP 5 an das Ende der Sitzung verlegt.

 

Der Ortsvorsteher favorisiert Herrn Lothar Konrad (geb. 30.05.1952, Neuhofer Str. 10, 65232 Taunusstein, Architekt) als Ortsgerichtsschöffen für den Ortsgerichtsbezirk Taunusstein III (zuständig für die Stadtteile Hambach, Niederlibbach, Orlen) gegenüber Frau Heide Wagner (geb. 22.11.1940, Wingsbacher Weg 3, 65232 Taunusstein, Rent­nerin), weil er jünger ist und als aktiver Architekt u. a. auch mit der Schätzung von Grundstücken vertraut ist.

 

Beschluss:

 

Zum Ortsgerichtsschöffen für den Ortsgerichtsbezirk Taunus­stein III (zuständig für die Stadt­tei­le Hambach, Niederlibbach, Orlen) wird Herr Lothar Konrad (geb. 30.05.1952, Neuhofer Str. 10, 65232 Taunusstein, Architekt) gewählt.

 

Abstimmung:

 

dafür: 2                    dagegen: 2                   Enthaltung: 0

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Mitgliedern und schließt um 21:16 Uhr die Sitzung.

 

 

 

                                                                                                                                                

        Dieter Jacobi – Ortsvorsteher                     Dr. Benedikt Toussaint – Schriftführer

 


Ortsbeirat

 

Taunusstein-Orlen

 

 

B ü r g e r f r a g e s t u n d e

 

 

vor der Sitzung des Ortsbeirates Orlen am 28.05.2014

in Zugmantelhalle (Vereinsraum II), Taunusstein, Stadtteil Orlen, Neuhofer Straße 1

                              

 

Beginn: 19:15 Uhr

 

Ende: 19:48 Uhr

 

 

Zur Bürgerfragestunde erscheinen Frau Barbara Klein-Weber, Frau Heide Wagner, Herr Oli­ver Gebhardt und Herr Martin Wachter.

 

Frau Barbara Leinweber,Auf der Hostert, bittet den Ortsbeirat, im Kreuzungs­be­reich Wingsbacher Weg, westlich des Ritterweges eine Sitzbank aufstellen zu lassen (sie­­he Lageplan als Anhang). Der Ortsvorsteher wird sich diesbezüglich mit der Verwaltung in Verbindung setzen.

 

Herr Martin Wachter und noch mehr Herr Oliver Gebhardt, die beide ein Baugrundstück im Neubaugebiet „Neuhofer Straße“ erworben haben, führen Klage darüber, dass der Bebau­ungs­plan keine Höhenangaben enthält und daher wegen der Steilheit des Geländes damit ver­bundene Probleme mit der Grundstückserschließung nicht richtig eingeschätzt werden konnten. Um das Gefälle abfangen zu können, werden von der Stadt Taunusstein nach­träg­lich Stützmauern verlangt. Die damit verbundenen Kosten dürften erheblich sein, es werden bis zu 50.000 € geschätzt, für junge Familien ist das eine nicht vorausgesehene große fi­nan­ziel­le Belastung. Insbesondere auf Herr Oliver Gebhardt, der ein Grundstück mit einer steilen Böschung am unteren Ende des Neubaugebietes erworben hat, kommen somit große Prob­le­me zu. Er schätzt, dass die von ihm zu bauende Stützmauer eine Höhe von bis zu 2,00 m haben wird. Auf mit der Steilheit des Geländes zusammenhängende Probleme bei der Er­schlie­ßung und Bebauung des Geländes hat der Ortsbeirat die Stadtverwaltung mehr­fach hingewiesen.

 

 Herr Martin Wachter informiert darüber, dass die Unitymedia die Kosten für den Zugang zum Breitbandnetzt auf 1.900 € reduziert habe. Das sei zwar erheblich günstiger als die zu­nächst gefor­derten 3.000 €, aber nicht in Übereinstimmung mit der von der Stadtver­wal­tung zugesagten Grundversorgung, da diese in den Erschließungskosten der Grundstücke enthal­ten sein müsse.

 

 

                                                                                                                                               

          Dieter Jacobi – Ortsvorsteher                   Dr. Benedikt Toussaint – Schriftführer


Anlage: Lageplan


© 2011, orlen.de - Webteam
Zum Anfang