Niederschrift
3.
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Orlen
OBOR/X/55/2014
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Sitzungstermin:
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Mittwoch, 28.05.2014
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Sitzungsbeginn:
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19:48 Uhr
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Sitzungsende:
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21:16 Uhr
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Ort, Raum:
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Zugmantelhalle (Vereinsraum II), Taunusstein, Stadtteil Orlen,
Neuhofer Straße 1
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Anwesend sind:
Herr Dr. Jörg-Michael Henneberg
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Herr Dieter Jacobi
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Herr Christoph Koudelka
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Herr Jürgen Schmidt
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Frau Margit Hankammer-Riedl
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Magistratsbetreuerin, nicht stimmberechtigt
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Herr Dr. Benedikt Toussaint
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Schriftführer, nicht stimmberechtigt
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Abwesend sind:
Herr Hubert Zimmermann
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entschuldigt
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Herr Dr. Klaus-Peter Paier
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entschuldigt
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Frau Dorothee Baum
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entschuldigt
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Für die Sitzung enthalten die Seiten 1 bis 9
Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten.
Die Mitglieder des Ortsbeirates waren durch
Einladung vom 21.05.2014 für Mittwoch, den 28.05.2014, unter Mitteilung der
Tagesordnung einberufen. Aufgrund eines Einwandes von Herrn Dr. Michael
Henneberg wird TOP 5 unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt.
Der Vorsitzende stellt bei Eröffnung der Sitzung
fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einladung keine Einwendungen erhoben werden. Gleichzeitig stellt er die Beschlussfähigkeit
fest.
Der Vorsitzende fragt die Mitglieder des
Ortsbeirates, ob es gegen das Protokoll vom 12.03.2014 Einwendungen gibt. Dies
ist nicht der Fall. Das Protokoll gilt somit als genehmigt.
Tagesordnung:
1.
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Bericht des Ortsvorstehers
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2.
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Bericht des Magistrats
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2.1.
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Jahresbericht 2013 der Freiwilligen Feuerwehr Taunusstein
Vorlage: DRS. 14/110
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2.2.
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Wahltermin Seniorenbeiratwahl 19.09.2014
Vorlage: DRS. 14/101
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2.3.
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Nitratwerte; Beantwortung der Bitte aus der Sitzung des Ortsbeirates
Orlen am 21.08.2013;
Vorlage: RS. 13/115-02
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2.4.
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Verkehrsentwicklungsplan - Beantwortung Protokollnotiz - OB Orlen vom
12.02.2014
Vorlage: RS. 11/175-10
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2.5.
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Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des
Regionalplans Südhessen; Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten
öffentlichen Stellen nach § 6 Abs. 2 und 3 HLPG in Verbindung mit § 10 ROG;
Vorabstellungsnahme an den RP Darmstadt
Vorlage: RS. 14/047-02
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3.
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Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des
Regionalplans Südhessen; Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren
Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 6 Abs. 2 und 3 HLPG in
Verbindung mit § 10 ROG; hier: 1. Beteiligung
Vorlage: RS. 14/047-01
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4.
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Antrag der ESWE Taunuswind GmbH auf Zulassung einer Abweichung gemäß §
8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) vom Regionalplan
Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) für das
Windkraftvorhaben "Taunuskamm", Gebiet Hohe Wurzel, im Stadtgebiet
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Vorlage: DRS. 14/090
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5.
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Neubesetzung des Amtes eines Ortsgerichtsschöffen für den Bezirk
Taunusstein III (zuständig für die Stadtteile Hambach, Niederlibbach und
Orlen)
Vorlage: DRS. 14/063
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6.
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Aufwertung der Aar-Quelle durch eine Hinweistafel mit Erläuterungen
von der Agenda 21; Unterstützung durch Mittel des Ortsbeirats
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7.
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Anfragen, Anregungen, Termine
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Protokoll:
Öffentlicher Teil
1. Bericht des Ortsvorstehers
Gegen die Anfrage der „Wundertüte“, ob ein Tisch
von 1,60 x 0,80 mit 2 Bänken aufgestellt werden kann, bestehen keine Bedenken.
Der Neubürgerempfang der Stadt findet am 15.06.14
um 11:00 Uhr statt.
Die Parkplätze unterhalb der Zugmantelhalle –
Gutachten liegt vor – sind an Werktagen während der Tageszeiten bis 22:00 Uhr
nutzbar. Eine Mitteilung der Verwaltung folgt.
Im Hinblick auf Planungen zwecks Verkehrsberuhigung
an den Ortseingängen liegt eine Antwort der Stadtverwaltung bis zur nächsten
Sitzung vor.
Der Wildwuchs (Schachtelhalmflächen) in der
Römerstraße wurde beseitigt. Eine Neupflanzung ist beabsichtigt.
Die Veranstaltung „Langer Tisch“ in der Aarstraße findet am 12,07.2015
statt.
Im Hinblick auf die in der Mittelgasse/im Seifer
Weg vorgenommenen Geschwindigkeitsmessungen liegt ein Antwortschreiben an
Jörg Langmann liegt. Die Auswertung der Daten ist noch nicht abgeschlossen.
Eine Einladung des Ortsbeirats Niederlibbach zur
Brunneneinweihung erfolgt, wenn der genaue Termin feststeht. Es besteht aber
Befremden, dass der nach dem Krieg bis vor kurzem in Orlen am Bauhof gestandene
Brunnen quasi „entführt“ wurde.
2. Bericht des Magistrats
Für die Gaststätte „Im Taunus“ wurde ein neuer
Pächter gefunden. Dieser plant Hüttenabende und andere Großveranstaltungen.
Eine Neufassung der
Friedhofssatzung und der Gebührensatzung ist erfolgt. Dabei sind auch
Baumgrabstätten berücksichtigt.
Für das ehem. Forsthaus wurde ein Käufer
gefunden. Der Brunnenplatz ist vom Verkauf ausgenommen.
Das neue Jugendzentrum wird voraussichtlich im
September 2014 eröffnet.
Am Stichtag 30.04.2014 hatte Orlen 1.169
Einwohner mit 1. Wohnsitz (im März 2014 1.177 Einw., im April 2013 1.216 Einw.)
und 80 Einwohner mit 2. Wohnsitz (im März 2014 ebenfalls 80 Einw., im April
2013 77 Einw.).
2.1. Jahresbericht 2013 der Freiwilligen
Feuerwehr Taunusstein
Vorlage: DRS. 14/110
Für die Freiwillige Feuerwehr Taunusstein wurde
wieder ein Jahresbericht über die Aktivitäten, Maßnahmen und Ereignisse im
Jahr 2013 erstellt. Dieser Bericht wird den Gremien mit der Bitte um
Kenntnisnahme übersandt. Auf Grund des Umfangs steht der Jahresbericht in
ALLRIS unter der Vorlagennummer (DRS. 14/110) zur Ansicht zur Verfügung.
Der/Die Vorsitzende des jeweiligen Gremiums erhalten zusätzlich in
Papierform ein Ansichtsexemplar. Zusätzlicher Bedarf soll dem Gremienbüro gemeldet
werden.
Der Ortsbeirat Orlen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
2.2. Wahltermin Seniorenbeiratwahl 19.09.2014
Vorlage: DRS. 14/101
Im Einvernehmen mit dem amtierenden
Seniorenbeirat wurde vom Wahlleiter als Wahltag Freitag, der 19. September 2014,
festgelegt.
Der Ortsbeirat Orlen nimmt die Vorlage zur
Kenntnis.
2.3. Nitratwerte; Beantwortung der Bitte aus
der Sitzung des Ortsbeirates Orlen am 21.08.2013;
Vorlage: RS. 13/115-02
TOP 2.4 Der
Ortsbeirat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und bittet den Magistrat,
weiterhin monatliche Messergebnisse der Nitratwerte zur Verfügung zu stellen.
Stellungnahme:
Das für die Versorgung des Ortsnetzes Orlen
erforderliche monatliche Wasserdargebot (Eigenförderung und Fremdbezug WBV)
betrug im Jahr 2013 zwischen 3.070 cbm (Februar 2013) und 4.031 cbm (Juli 2013).
Die monatliche Fördermenge des Tiefbrunnens Orlen schwankte im Jahr 2013
zwischen 1.528 cbm (September 2013) und 3.817 cbm (Januar 2013). Um den
jeweiligen Bedarf des Ortsnetzes sicherzustellen, wurde im Hochbehälter zur Fördermenge
des Tiefbrunnens eine dementsprechend schwankende Menge Wasser vom
Wasserbeschaffungsverband Rheingau-Taunus zugespeist. Das Mischungsverhältnis
ist stark von Witterungseinflüssen abhängig. Längere niederschlagsarme Perioden
mit entsprechend geringer Grundwasserneubildungsrate führen zu einem Rückgang
der Eigenförderung und einer entsprechend höheren Zuspeisung vom
Wasserbeschaffungsverband.
Die im betrachteten Zeitraum Januar bis Dezember
2013 festgestellte Nitratkonzentration schwankt zwischen 7,8 mg je Liter und
13,6 mg je Liter. Der Grenzwert gemäß Trinkwasserverordnung liegt bei 50 mg
pro Liter.
Das Mischungsverhältnis von Wasser aus der
Eigenförderung des Tiefbrunnens Orlen und Wasser vom Wasserbeschaffungsverband
Rheingau-Taunus lässt keinen Rückschluss auf die Schwankung der
Nitratkonzentration zu.
Die Nitratkonzentration im Ortsnetz Orlen wird
von den Stadtwerken weiterhin monatlich ermittelt. Ein Vergleich mit dem
Grenzwert für Nitrat der Trinkwasserverordnung zeigt, dass dieser deutlich
unterschritten wird. Aus Sicht der Stadtwerke sind, auch nach Rücksprache mit
dem zuständigen Gesundheitsamt des RTK, keinerlei Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Die Nitratkonzentration im Trinkwasser des
Ortsnetzes Orlen ist für die Monate Januar bis Dezember 2013 in der nachfolgenden
Tabelle dargestellt.
Datum der Entnahme
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Nitratkonzentration
in mg N03/Liter
|
Grenzwert TWVO
in mg N03/Liter
|
08.01.2013
|
9,5
|
50
|
18.02.2013
|
9,3
|
50
|
14.03.2013
|
9,8
|
50
|
02.04.2013
|
11,3
|
50
|
31.05.2013
|
9,2
|
50
|
10.06.2013
|
11,1
|
50
|
03.07.2013
|
10,6
|
50
|
14.08.2013
|
10,8
|
50
|
09.09.2013
|
10,6
|
50
|
17.10.2013
|
7,8
|
50
|
11.11.2013
|
12,0
|
50
|
17.12.2013
|
13,6
|
50
|
Der Ortsbeirat Orlen nimmt die Vorlage zur
Kenntnis.
Beschluss:
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverwaltung, nicht nur die monatlichen
Nitratkonzentrationen im Trinkwasser mitzuteilen, sondern auch die monatlichen
Nitratkonzentrationen im nicht aufbereiteten Rohwasser (=
Grundwasser) sowie das jeweilige Mischungsverhältnis.
Abstimmung:
dafür: 4 dagegen: 0 Enthaltung: 0
2.4.
Verkehrsentwicklungsplan - Beantwortung Protokollnotiz - OB Orlen vom
12.02.2014
Vorlage: RS. 11/175-10
Protokollnotiz
aus der Ortsbeiratssitzung vom 12.02.2014 bezüglich der Verwaltungsmitteilung RS.11/175-09 „Neuaufstellung
des Verkehrsentwicklungsplanes: Präsentation Bestandsaufnahme und
weiteres Vorgehen“:
„Der
Ortsbeirat nimmt den Sachstandsbericht des Planungsbüros zur Kenntnis.
Zusätzlich bittet er den Magistrat, alle Daten, die Orlen betreffen, dem
OB zur Verfügung zu stellen. Dem Ortsbeirat
ist aufgefallen, dass die Neuhofer Str. im Verkehrsentwicklungsplan nicht erscheint.“
Antwort:
In der Präsentation sind Auszüge
aus den Ergebnissen der Verkehrserhebungen dargestellt. Die Ergebnisse der
Verkehrserhebungen dienen der Eichung des Verkehrsmodells, an welchem das
Planungsbüro derzeit noch arbeitet. Im Verkehrsmodell sind alle Straßen
der Stadt enthalten.
Es ist vorgesehen, dass das
Planungsbüro Ende Sommer 2014 einen Zwischenbericht vorlegt, der den Gremien
zur Verfügung gestellt wird. Bis dahin soll auch das Verkehrsmodell fertiggestellt
sein. Zu diesem Zeitpunkt werden dann genauere Daten vorliegen.
Derzeit können dem Ortsbeirat noch
keine genaueren Daten über das bisher Präsentierte hinaus übermittelt werden.
Der Ortsbeirat Orlen nimmt die Vorlage zur
Kenntnis.
2.5. Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des
Regionalplans Südhessen; Beteiligung der Öffentlichkeit und der in
ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 6 Abs. 2 und 3 HLPG in
Verbindung mit § 10 ROG;
Vorabstellungsnahme an den RP Darmstadt
Vorlage: RS. 14/047-02
Mit RS. 14/047-01 hat der Magistrat in seiner
Sitzung am 07.04.2014 über die Anregungen zu Regionalplan Südhessen -
Sachlicher Teilplan erneuerbare Energien - Entwurf 2013 beschlossen und die Vorlage
in den weiteren Gremienlauf gegeben.
Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme ist der
25. April 2014, mit dem RP Darmstadt wurde vereinbart, dass die abschließende
Stellungnahme nach der Stadtverordnetenversammlung am 5.06.2014 erfolgt. Auf
den Sachverhalt der Vorlage wird verwiesen.
Dabei ist allerdings Folgendes zu bedenken:
Diese Frist kann schon aus rechtlichen Gründen
durch das Schreiben des Regierungspräsidiums in der E-Mail vom 21. März 2014
nicht verlängert werden, „weil es sich um eine gesetzliche Frist handelt, die
einer Verlängerung durch die Behörde nicht zugänglich ist“ (VG Magdeburg,
Urteil vom 10. Mai 2012 - 4 A 261/11 -, juris unter Verweis auf Kopp/Schenke,
VwGO § 57 Rdnr.12). Aus Gründen der rechtssichernden Durchsetzung städtischer
Interessen ist die in der Anlage beigefügte Stellungnahme vom 22. April 2014
zum Antrag an das Regierungspräsidium Darmstadt gesandt worden. Dort ist
allerdings auf die abschließende Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung am 06.05.2014 hingewiesen worden. Somit bleiben die
Rechte der städtischen Gremien gewahrt.
Der
Ortsbeirat Orlen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
3. Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des
Regionalplans Südhessen; Beteiligung der Öffentlichkeit und der in
ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 6 Abs. 2 und 3 HLPG in
Verbindung mit § 10 ROG; hier: 1. Beteiligung
Vorlage: RS. 14/047-01
Beschluss:
1. Der
Regionalplan Südhessen - Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien - Entwurf
2013 wird zur Kenntnis genommen.
2. Die
Anregungen zum Regionalplan Südhessen - Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien
- Entwurf 2013 werden beschlossen (Anlage zum Sitzungsprotokoll).
Abstimmung:
dafür: 4 dagegen: 0 Enthaltung: 0
4. Antrag der ESWE Taunuswind
GmbH auf Zulassung einer Abweichung gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz
(HLPG) vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010
(RPS/RegFNP 2010) für das Windkraftvorhaben "Taunuskamm", Gebiet
Hohe Wurzel, im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden
Vorlage: DRS. 14/090
Beschluss:
1. Der
Antrag der ESWE Taunuswind GmbH auf Zulassung einer Abweichung gemäß § 8 Hessisches
Landesplanungsgesetz (HLPG) vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan
2010 (RPS/RegFNP 2010) für das Windkraftvorhaben "Taunuskamm",
Gebiet Hohe Wurzel, im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden wird zur
Kenntnis genommen.
2. Die
Stellungnahme zum Antrag der ESWE Taunuswind GmbH auf Zulassung einer Abweichung
gemäß § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) vom Regionalplan Südhessen/Regionaler
Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) für das Windkraftvorhaben
"Taunuskamm", Gebiet Hohe Wurzel, im Stadtgebiet der Landeshauptstadt
Wiesbaden wird beschlossen (Anlage 3 zum Sitzungsprotokoll).
Abstimmung:
dafür: 4 dagegen: 0 Enthaltung: 0
6. Aufwertung der Aar-Quelle durch
eine Hinweistafel mit Erläuterungen von der Agenda 21; Unterstützung
durch Mittel des Ortsbeirats
Der Ortsbeirat Orlen stellt aus den Verfügungsmitteln
2014 für die Hinweistafel 100 € zur Verfügung.
Abstimmung:
dafür: 4 dagegen: 0 Enthaltung: 0
7.
Anfragen, Anregungen, Termine
Die nächste geplante Sitzung des Ortsbeirats ist am 11.06.14. Sollte seitens
der Verwaltung kein Bedarf vorliegen, wäre am 09.07.14 die nächste OB-Sitzung.
Der Ortsbeirat beschließt, dass der
Ortsvorsteher mit Herrn Lüer als zuständigem Sachbearbeiter Kontakt
aufnimmt, um nähere Informationen über die Probleme, die das Baugebiet „Neuhofer
Straße“ betreffen, zu erhalten. Zusätzlich soll ein zuständiger Mitarbeiter der
Verwaltung auf der nächsten Ortsbeiratssitzung den Mitgliedern die Problematik
erklären und für Fragen zur Verfügung stehen.
Rings um den Sandkasten am Kinderspielplatz „Auf
der Hostert“ wurden die Bänke abmontiert. Der Ortsbeirat bittet die
Stadtverwaltung mitzuteilen, wann mit der Installation neuer Bänke zu rechnen
ist.
5. Neubesetzung des Amtes eines Ortsgerichtsschöffen für den Bezirk
Taunusstein III (zuständig für die Stadtteile Hambach, Niederlibbach und Orlen)
Vorlage: DRS. 14/063
Wegen des erforderlichen Ausschlusses der
Öffentlichkeit wurde TOP 5 an das Ende der Sitzung verlegt.
Der Ortsvorsteher favorisiert Herrn Lothar
Konrad (geb. 30.05.1952, Neuhofer Str. 10, 65232 Taunusstein, Architekt) als
Ortsgerichtsschöffen für den Ortsgerichtsbezirk Taunusstein III (zuständig für
die Stadtteile Hambach, Niederlibbach, Orlen) gegenüber Frau Heide Wagner (geb.
22.11.1940, Wingsbacher Weg 3, 65232 Taunusstein, Rentnerin), weil er jünger
ist und als aktiver Architekt u. a. auch mit der Schätzung von
Grundstücken vertraut ist.
Beschluss:
Zum
Ortsgerichtsschöffen für den Ortsgerichtsbezirk Taunusstein III (zuständig für
die Stadtteile Hambach, Niederlibbach, Orlen) wird Herr Lothar Konrad (geb.
30.05.1952, Neuhofer Str. 10, 65232 Taunusstein, Architekt) gewählt.
Abstimmung:
dafür: 2 dagegen: 2 Enthaltung: 0
Der Vorsitzende bedankt sich bei den Mitgliedern und schließt um 21:16
Uhr die Sitzung.
Dieter Jacobi – Ortsvorsteher Dr. Benedikt Toussaint –
Schriftführer
Ortsbeirat
Taunusstein-Orlen
B ü r g e r f r a g e s t u
n d e
vor der Sitzung des Ortsbeirates Orlen am 28.05.2014
in Zugmantelhalle (Vereinsraum II), Taunusstein, Stadtteil Orlen,
Neuhofer Straße 1
Beginn: 19:15 Uhr
Ende: 19:48 Uhr
Zur Bürgerfragestunde erscheinen Frau Barbara
Klein-Weber, Frau Heide Wagner, Herr Oliver Gebhardt und Herr Martin Wachter.
Frau Barbara Leinweber,Auf der Hostert, bittet
den Ortsbeirat, im Kreuzungsbereich Wingsbacher Weg, westlich des Ritterweges
eine Sitzbank aufstellen zu lassen (siehe Lageplan als Anhang). Der
Ortsvorsteher wird sich diesbezüglich mit der Verwaltung in Verbindung setzen.
Herr Martin Wachter und noch mehr Herr Oliver Gebhardt, die beide ein Baugrundstück im Neubaugebiet
„Neuhofer Straße“ erworben haben, führen Klage darüber, dass der Bebauungsplan
keine Höhenangaben enthält und daher wegen der Steilheit des Geländes damit verbundene
Probleme mit der Grundstückserschließung nicht richtig eingeschätzt werden
konnten. Um das Gefälle abfangen zu können, werden von der Stadt Taunusstein
nachträglich Stützmauern verlangt. Die damit verbundenen Kosten dürften
erheblich sein, es werden bis zu 50.000 € geschätzt, für junge Familien ist das
eine nicht vorausgesehene große finanzielle Belastung. Insbesondere auf Herr
Oliver Gebhardt, der ein Grundstück mit einer steilen Böschung am unteren Ende
des Neubaugebietes erworben hat, kommen somit große Probleme zu. Er schätzt,
dass die von ihm zu bauende Stützmauer eine Höhe von bis zu 2,00 m haben wird.
Auf mit der Steilheit des Geländes zusammenhängende Probleme bei der Erschließung
und Bebauung des Geländes hat der Ortsbeirat die Stadtverwaltung mehrfach
hingewiesen.
Herr Martin Wachter informiert darüber, dass die
Unitymedia die Kosten für den Zugang zum Breitbandnetzt auf 1.900 € reduziert
habe. Das sei zwar erheblich günstiger als die zunächst geforderten 3.000 €,
aber nicht in Übereinstimmung mit der von der Stadtverwaltung zugesagten
Grundversorgung, da diese in den Erschließungskosten der Grundstücke enthalten
sein müsse.
Dieter Jacobi – Ortsvorsteher Dr. Benedikt Toussaint –
Schriftführer
Anlage: Lageplan