Ortsbeiratssitzung vom 30. Oktober 2013 Niederschrift 5. öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Orlen OBOR/X/40/2013
Anwesend sind:
Für die Sitzung enthalten die Seiten 1 bis 10 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten.
Die Mitglieder des Ortsbeirates waren durch Einladung vom 22.10.2013 für Mittwoch, den 30.10.2013 unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen.
Der Vorsitzende stellt bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einladung keine Einwendungen erhoben werden. Gleichzeitig stellt er die Beschlussfähigkeit fest.
Der Vorsitzende fragt die Mitglieder des Ortsbeirates, ob es gegen die Protokolle vom 26.06.2013 und vom 21.08.2013 Einwendungen gibt. Dies ist nicht der Fall. Die Protokolle gelten somit als genehmigt.
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Bürger, Frau Heide Wagner, den ehemaligen Magistratsbetreuer Herrn Jürgen Reimann, die Ortbeiratsmitglieder sowie die Magistratsbetreuerin Margit Hankammer-Riedl.
Tagesordnung:
Protokoll:
Öffentlicher Teil
1. Bericht des Ortsvorstehers
1. Unfallgefahr an den Treppenstufen im Eingangsbereich der Zugmantelhalle. Da jetzt die dunkle Jahreszeit beginnt, sind die Schadstellen an den Stufen sehr schlecht erkennbar. Aus Sicht des Ortsbeirates besteht hier dringend Handlungsbedarf. 2. Antwortschreiben auf die Parksituation gegenüber der Fa. Löser an Dr. Michael Henneberg.. Anliegen weitergeleitet an den RTK als Straßenbaulastträger. 3. Frau Kathleen Hornjak von der Theatergruppe „Wundertüte“ hatte angeregt, ein Schachfeld unterhalb der Zugmantelhalle zu installieren. Nach Rücksprache mit Herrn Breitsch und Frau Hornjak, wäre eine Sitzgruppe mit eingelassenem Schachbrett die bessere Lösung. Weitere Vorgehensweise wird im Jahr 2014 thematisiert. 4. Die Anfrage, wer auf welcher Streuobstwiese das Ernterecht hat und wie man das Recht erwerben kann ist Thema in der nächsten OB-Sitzung.
2. Bericht des Magistrats
Neuer Mietspiegel für Taunusstein liegt vor und ist auf der Homepage der Stadt abrufbar. Einwohnerzahl in Orlen: 1189 mit 1. Wohnsitz 80 mit 2. Zweitwohnsitz
2.1.
Standortauswahl für die stationären Geschwindigkeitsmessanlagen
Zur Erweiterung und Optimierung des Taunussteiner Verkehrsüberwachungskonzeptes ist vorgesehen, 3 weitere stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen im Stadtgebiet zu installieren. Die Mittel zur Umsetzung dieser Maßnahmen wurden für den Haushalt 2013 angemeldet und bewilligt. Im ersten Halbjahr 2013 fand ein intensives Prüfungsverfahren statt, an welchen Standorten die Anlagen installiert werden sollen. Die Standorte hatten folgende Kriterien zu erfüllen: - Verkehrssicherungstechnisch sinnvoller, bedeutender und durch Verkehrsteilnehmer aller Art vielfrequentierter Standort, an dem regelmäßig die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten wird. - Standort ist bautechnisch und im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben (Erlass des Landes Hessen) wirtschaftlich (in Bezug auf die Infrastruktur, Strom und Telekommunikationsanbindung) umsetzbar. - Betriebskosten und Ertrag aus Verwarngeldern sollen im harmonischen Verhältnis stehen, damit die Maßnahmen möglichst kostendeckend durchgeführt werden können. Der Bürgermeister als Ordnungsbehörde hat hiernach letztendlich folgende 3 Standorte festgelegt, die zukünftig in beide Verkehrsrichtungen permanent bzw. zweitweise überwacht werden sollen:
1. Hahn, Wiesbadener Str. (L 3032) Höhe Bushaltestelle 2. Wehen, Platter Str. (L 3470) Höhe Marktplatz 3. Bleidenstadt, Kurt-Schumacher-Str. Höhe Gymnasium
Der Ortsbeirat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis
2.2.
Geschwindigkeitsbremse Ortseinfahrt Orlen von Neuhof kommend, Neuhofer Straße;
Antrag der SPD-Fraktion im Ortsbeirat
Der Magistrat der Stadt Taunusstein wird dringend gebeten, an der genannten Ortseinfahrt Orlens im Zuge des Neubaugebietes Neuhofer Straße (Am alten Forsthaus) eine Geschwindigkeitsbremse zu errichten. Durch das neu entstehende Baugebiet „Neuhofer Straße/Am alten Forsthaus“ verschärft sich die Verkehrssituation hier erheblich, da sich die Einmündung der Erschließungsstraße nur ca. 30 m hinter dem Ortsschild befindet und auf der anderen Seite, Richtung B 417, direkt hinter einer nicht einzusehenden Kurve befindet. Das bedeutet, dass stadteinwärts keine Radarmessungen durchgeführt werden können. Somit kann der ein- und ausfließende Verkehr ungebremst die neue Einmündung passieren. Aus diesem Grund sollte zwingend in Höhe des Ortsschildes eine Geschwindigkeitsbremse installiert werden.
Antwort:
Seitens der Verwaltung wurde der Rheingau-Taunus-Kreis bezüglich Ihrer Anfrage angeschrieben, da dieser hier Straßenbaulastträger ist. Um aber konkrete Aussagen über die Geschwindigkeiten im Ortseingangsbereich machen zu können, werden wir im Rahmen unserer Strategie zur Verkehrsüberwachung Geschwindigkeitsangezeigte Tafeln aufhängen und nach 2 Wochen die Daten auswerten. Wegen der Urlaubszeit und der bereits vielen Einsätzen der Anzeigetafeln erfolgt eine Rückmeldung bis Mitte November 2013.
Der Ortsbeirat nimmt die Antwort zur Kenntnis, bezweifelt aber die Aussagekraft der geschwindigkeitsanzeigenden Tafeln. Aus Erfahrung bremst jeder, der diese Tafeln sieht, automatisch ab. Aus diesem Grund wäre eine Kontrolle ohne Anzeige die realistischere Messmethode. Auch wurde dieser Antrag vorausschauend gestellt, um bei den Baumaßnahmen zur Erschließung des Baugebietes evtl, Synergieeffekte zu nutzen.
Des Weiteren wartet der Ortsbeirat noch auf die Antwort zum selben Thema an der Ortseinfahrt Wehener Str.
2.3.
Protokollauszug aus der Sitzung des Ortsbeirates Orlen vom 26.06.2013
Mit Protokollauszug der Sitzung Ortsbeirates Orlen vom 26.06.2013 wurde die generelle Freigabe der Parkplätze unterhalb der Zugmantelhalle beantragt.
Ein intensives Aktenstudium ergab folgenden relevanten Fakt:
In einem Gesprächsvermerk vom 09.03.2005 unter Teilnahme von Verwaltungsmitarbeitern und der Nachbarn wurde eine Zufahrtsbeschränkung der Stellplätze durch Absperrpoller vereinbart. Dies sollte dem Zweck der Verhinderung von befürchteten Lärmimmissionen durch den Jugendclub dienen.
Weitere vertragliche Vereinbarungen, Urteile oder ähnliches konnten nicht recherchiert werden. Es bleibt festzuhalten, dass die Absprache unter dem oben genannten Vermerk ein Entgegenkommen der Stadt Taunusstein an die Nachbarn darstellt.
Es wird empfohlen den Antrag auf Freigabe der Parkplätze zurückzuziehen, da sich die Nachbarn auf das Gespräch vom 09.03.2005 berufen und der Stadt Taunusstein Wortbruch vorwerfen können.
Weder der Betrieb des Jugendclubs, noch der der Zugmantelhalle sind durch den Fortbestand der Parkbeschränkung eingeschränkt oder behindert. Selbst bei größeren Veranstaltungen wurde seit mehreren Jahren die Öffnung der Parkplätze bei der Stadt Taunusstein nicht mehr beantragt. Weiterhin birgt die Freigabe der Parkplätze weiteres Konfliktpotential mit den Nachbarn.
Der Ortsbeirat zieht den Antrag nicht zurück. Die Aussage, dass bei Veranstaltungen die Öffnung der Parkplätze beantragt werden muss, ist dem Ortsbeirat und den Vereinen nicht bekannt gewesen. Die Parkplätze sollen nicht nur bei Veranstaltungen, sondern während der generellen Hallennutzungszeiten genutzt werden können. Diese Regelung soll versuchsweise über einen Zeitraum von einem Jahr durchgeführt werden. Bei missbräuchlicher Benutzung sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das zu verhindern. Der Ortsbeirat stimmt über den Antrag ab: Abstimmung: Dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0
2.4.
Bestuhlung Zugmantelhalle; Antrag der SPD-Fraktion im Ortsbeirat /
Stellungnahme der Verwaltung
Frage: Der Magistrat der Stadt Taunusstein wird gebeten, für die „Zugmantelhalle Orlen“ eine komplette Neubestuhlung anzuschaffen.
Stellungnahme:
Für die Zugmantelhalle in Orlen würden die Anschaffungskosten einer Neubestuhlung bei ca. 31.000,00 € liegen.
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung für das Haushaltsjahr 2014 wird auf eine Neuanschaffung der Bestuhlung verzichtet. Der Magistrat schlägt vor, die Mittel im Haushalt 2015 neu anzumelden.
Der Ortsbeirat nimmt die Antwort zur Kenntnis und bittet darum, die Mittel auch tatsächlich im Haushalt 2015 einzustellen.
3.
Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Taunusstein für das Haushaltsjahr 2014
mit Anlagen
Gemäß § 97 HGO hat die Stadt Taunusstein für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung (Register 1) enthält die Festsetzung des Haushaltsplans ? im Ergebnishaushalt unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres sowie des sich daraus ergebenden Saldos, ? im Finanzhaushalt unter Angabe des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit sowie des sich daraus ergebenden Saldos, ? des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung), ? des Gesamtbetrages der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), ? des Höchstbetrages der Kassenkredite, ? der Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind. Die Stadt Taunusstein hat gemäß § 101 HGO ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen.
In der Ergebnis- und Finanzplanung sind Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Aufwendungen sowie der Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen (Register 6). Als Grundlage für die Ergebnis- und Finanzplanung stellt der Magistrat den Entwurf eines Investitionsprogramms (Register 7) auf, das von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist. Gemäß § 24 Abs. 4 GemHVO soll der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Ist der Haushaltsausgleich nicht möglich, ist ein Haushaltsicherungskonzept (Register 5) aufzustellen. Es ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen und der Aufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen.
Nach § 105 HGO kann die Kommune zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen Kassenkredite bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit für die Kasse keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Diese Ermächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zur Bekanntmachung der neuen Haushaltssatzung. Kassenkredite stellen Fremdmittel dar, die zum Ausgleich kurzfristiger Liquiditätsschwankungen und somit zur Aufrechterhaltung einer ordnungsmäßigen Kassenwirtschaft dienen. Sofern kein ausgeglichener Ergebnishaushalt erreicht ist, sollte der Höchstbetrag von 35.000.000 Euro nicht verändert werden. Überwacht wird die tatsächliche Inanspruchnahme durch eine aktive Liquiditätsplanung. Hierüber wird in den Quartalsberichten regelmäßig berichtet.
Der Ortsbeirat lehnt den Entwurf der Haushaltsatzung ab. Abstimmung: Dafür: 4 dagegen: 0 Enthaltungen: 2
Er bittet den Magistrat, die bereits im Jahr 2012 geforderten Maßnahmen in den Haushalt aufzunehmen
Auszug aus der Sitzung vom 21.10.2012 ________________________________________________________________ Der Ortsbeirat fordert für den Haushaltsplanentwurf 2013 die Mitteleinstellung im Investitionsprogramm für den Rad-/Fußweg zum Weltkulturerbe Zugmantel.
Begründung: Die Anerkennung des Limes als Weltkulturerbe, das damit noch bedeutender gewordene Zugmantelkastell, die Errichtung eines Limes-Informationszentrums am Hofgut Georgenthal und die Möglichkeit einer Verbindung des Taunussteiner Radwegenetzes mit dem von Hünstetten machen es dringend erforderlich, den am östlichen Ende von Orlen endenden Limes-Rad- und Wanderweg bis zum Zugmantelkastell weiter zu führen.
Der Neubau dieses Wander- und Radweges
wurde bereits mehrfach vom OB Orlen gefordert. DRS. 05/332 von 2005 DRS. 07/531 von 2007 RS 07/457-02 vom 17.05.2010 Auch waren bereits im Haushaltsentwurf 2011 € 34 245,80 für die Realisierung eingestellt.
Abstimmung Dafür: 7 dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Ebenso werden Haushaltsmittel für eine neue Bestuhlung der Zugmantelhalle für das Haushaltsjahr 2013 beantragt.
Begründung: Die vorhandenen Stühle sind aus drei unterschiedlichen Varianten zusammen gestellt. Diese sind nicht gemeinsam stapelbar und drohen umzukippen. Es besteht Unfallgefahr. Die Sitzflächen sind bei vielen Stühlen beschädigt.
Abstimmung Dafür: 7 dagegen: 0 Enthaltungen: 0 ________________________________________________________________
4.
Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung öffentlicher Einrichtungen der
Stadt Taunusstein
Beschlussempfehlung:
1. Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung öffentlicher Einrichtungen der Stadt wird als Satzung beschlossen. 2. Die Erstattung an die Taunussteiner Vereine ist innerhalb von 5 Jahren auf 0 % zurückzuführen. 3. Die Rundung der Gebühren ist bis auf die erste Nachkommastelle durchzuführen. 4. Eine Revision (Überprüfung der Satzung auf „Tauglichkeit“) ist nach einem Jahr durchzuführen. 5. Die Vorlage wird über den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr und den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss an die Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung überwiesen.
Mit dem Beschluss der Haushaltsatzung und ihrer Anlagen 2011, 2012 und 2013 wurde der Magistrat im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes beauftragt, die Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen neu zu kalkulieren. Die Beauftragung und eine 30 %ige Kostendeckung wurden als Zielmarke beschlossen.
Mit der Genehmigung der Haushaltssatzung 2013 wurde seitens der Aufsichtsbehörde gefordert, den Kostendeckungsbeitrag zu ermitteln und die indirekte Vereinsförderung durch die kostenfreie Benutzung der Einrichtungen aufzulösen und künftig im Haushalt im Produkt Vereinsförderung abzubilden.
Die letzte Erhöhung der Gebühren erfolgte im Jahr 2004. In den Jahren 2010 bis 2012 lag der Kostendeckungsgrad zwischen 4 % und 6 %. Die Kostendeckung erfolgt zurzeit aus dem Gesamthaushalt.
Eine Vergleichbarkeit mit den umliegenden Kommunen ist nicht gegeben, da die Stundensätze für Reinigungs- und Hausmeisterdienstleistungen, die Ausstattung und Ausnutzung der Einrichtungen sowie die Gemeindestruktur zu unterschiedlich sind.
4.1.
Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung öffentlicher Einrichtungen der
Stadt Taunusstein
Der Magistrat wurde beauftragt die Gebührenentwicklung für die dauerhafte Belegung durch die Vereine und einzelne Veranstaltungen von Vereinen mit Gewinnerzielung darzustellen. In der Anlage 1 sind die dauerhaften Veranstaltungen der Vereine aufgezeigt. In der Übersicht sind die Gebühren der aktuellen Gebührenordnung und die Gebühren nach der Gebührensatzung ab 01.01.2014 gegenübergestellt. Die Gebührenerstattung an die Taunussteiner Vereine innerhalb der nächsten 5 Jahre wurde berücksichtigt. Beispielhafte Gebührenberechnungen von Veranstaltungen der Vereine mit Gewinnerzielung sind in der Anlage 2 dargelegt.
Die TOP 4 und 4.1 wurden gemeinsam beraten. Aus Sicht des Ortsbeirats sind bei Umsetzung der geplanten Umsetzung der Gebührensatzung die gemeinnützigen Arbeiten der Vereine stark gefährdet. Ohne zeitnahe Information der Vereine sieht der Ortsbeirat die Erhöhung so nicht durchführbar. Der Ortsbeirat nimmt die Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis und bittet um erneute Vorlage nach Klärung und Information der Vereine.
5.
Grundstücke Gemarkung Orlen, Flur 5 Flurstück 29, Weg "Maisel und Flur 5
Flurstück 31, Wald Maisel; Grundsatzentscheidung über einen möglichen
Teilflächenverkauf
Beschlussempfehlung:
1. Vorbehaltlich des positiven Genehmigungsverfahrens wird der Verkauf der zum Bauvorhaben benötigenden Teilflächen aus den städtischen Grundstücken Gemarkung Orlen, Flur 5 Flurstück 29, Weg „Maisel“ und Flurstück 31, Wald „Maisel“ (wie im beigefügten Entwicklungsplan aufgezeigt) grundsätzlich zum gültigen Bodenrichtwert für Gewerbeflächen in diesem Bereich und unter der Voraussetzung der Übernahme sämtlicher anfallenden Kosten für Bebauungsplanänderung, Erschließung, Ausgleichszahlungen usw. in Aussicht gestellt. 2. Die Vorlage wird an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr zur endgültigen Beschlussfassung überwiesen.
Sachverhalt:
Die Firma Reichold Feinkost GmbH in 65232 Taunusstein-Neuhof, Im Maisel 6 hat mitgeteilt, dass sie zur dauerhaften Sicherung des Standortes Taunusstein und der Expansion des Unternehmens eine Betriebserweiterung des Werkes in Taunusstein-Neuhof plant. Hierzu benötigt das Unternehmen ca. 20.000 qm aus dem städtischen Wegegrundstück und des angrenzenden Waldes, wie aus den Anlagen ersichtlich ist. Die Fläche ist für die Erweiterung der Produktion, insbesondere für die Produktion der Frische-Artikel mit einer begrenzten Mindesthaltbarkeit, gedacht. Hier sieht die Firma ihre Zukunft, da diese Artikel bedingt durch die Logistik nicht Im Ausland produziert werden können. Diese Artikel sind zu gleich sehr lohnintensiv, da diese eine geringe Losgröße haben und nicht maschinell gefertigt werden können. Dadurch werden in Zukunft zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Mit dem Erweiterungsbau sollen dann auch ausreichend Parkplätze geschaffen werden, um die Parkplatzsituation in diesem Bereich zu lösen. Da die Prüfung über die Genehmigungsfähigkeit des geplanten Projektes erhebliche Kosten auslöst, sollte vorab grundsätzlich eine Aussage getroffen werden, ob ein Verkauf der für das Bauvorhaben benötigenden Flächen in Aussicht gestellt werden kann.
Sitzungsunterbrechung in der Zeit von 20:58 Uhr bis 21:08 Uhr um den Anwesenden Gelegenheit zu geben sich zu äußern.
Frau Dorothee Baum verlässt als Mitarbeiterin der Firma Reichhold Feinkost GmbH während der Beratung dieses TOP´s den Raum.
Nach vorangegangener lebhafter Diskussion stimmt der Ortsbeirat vorbehaltlich der planerischen Genehmigung über die Beratungs- –und Beschlussvorlage ab: Abstimmung: Dafür: 3 dagegen: 2 Enthaltungen: 0
6. Verwendung der restlichen Verfügungsmittel des Ortsbeirats 2012
Die Restverfügungsmittel für dieses Jahr betragen noch 1.274,61 €. Restmittel aus dem Jahr 2012 belaufen sich auf 312,55 €. Für diese Summe soll ein etwas ansehnlicherer Standascher für den Eingangsbereich der Zugmantelhalle angeschafft werden. Der jetzige Ascher ist in einem erbärmlichen Zustand. Für den Restbetrag aus 2012 soll die Lautsprecheranlage in der Trauerhalle überprüft und instandgesetzt werden. Bei Beerdigungen ist vor der Halle nichts zu verstehen.
Aus den Mitteln von 2013 sollen 30,- € an Felix Stöber für die Pflege und Administration der Homepage von Orlen bezahlt werden. Abstimmung: Dafür: 6 dagegen: 0 Enthaltungen: 0
7. Veranstaltungen des Ortsbeirates - Volkstrauertag und Seniorenweihnachtsfeier
Volkstrauertag: Die Veranstaltung findet am 17.11.2013 um 11:30 Uhr am Ehrenmal vor der Kirche statt. Herr Dr. Michael Graf und Herr Andreas Pohl von den beiden Kirchengemeinden werden die Veranstaltung in Verbindung mit den Jagdhornbläsern begleiten. Die Kranzniederlegung erfolgt durch die Mitglieder des OB
Seniorenweihnachtsfeier: Die Seniorenweihnachtsfeier findet am 15.12.2012 ab 14:30 Uhr statt. Der Ortsvorsteher informiert, dass die Bittbriefe an die ortsansässigen Firmen verschickt sind. Die Bewirtung wird von der Tanzgruppe Exsultare der SG Orlen erfolgen. Änderung der Bewirtung – Wasser gleich zu Anfang – Kuchen erst zum Kaffee Genaue Zeiten für den Auf- und Abbau nach Abstimmung mit den Vereinen auf der Sitzung am 04.12. Fahrdienste: Dr. Michael Henneberg und Hubert Zimmermann
8. Anfragen, Anregungen, Termine Der Weihnachtsmarkt „Auf der Hostert“ findet am 30.11. ab 11 Uhr statt.
Nächste OB-Sitzung am 20.11.2013. Sollten keine eiligen Beratungs- – und Beschlussvorlagen seitens der Verwaltung vorliegen, werden wir die geplante optionale Sitzung ausfallen lassen. Nächste Sitzung wäre dann am 04.12.2013 Der Vorsitzende bedankt sich bei den Mitgliedern und schließt um 22:10 Uhr die Sitzung.
Dieter Jacobi– Ortsvorsteher Dieter Jacobi - Schriftführer
Ortsbeirat
Taunusstein-Orlen
B ü r g e r f r a g e s t u n d e
vor der Sitzung des Ortsbeirates Orlen am 30.10.2013 in Zugmantelhalle (Vereinsraum II), Taunusstein, Stadtteil Orlen, Neuhofer Straße 1
Beginn: 19:15 Uhr
Ende: 19:35 Uhr
Anruf von Gernot Göbel, Neuhofer Str. 4a. Er fragt, ob eine „Dog Station“ (Anm.d.R.: Spender von Hundekotbeutel zur Entsorgung von Hundekot) im Kreuzungsbereich Römerstr./Orlenbachweg angebracht werden kann. Nach seiner Beobachtung kommt es immer wieder vor, dass Hundebesitzer im vorderen Bereich des Orlenbachweges Hunde ihr Geschäft verrichten lassen, ohne eine Tüte vorrätig zu haben.
Hendrik Beul, Auf der Hostert 24, Mitbürger entsorgen verstärkt Getränkeflaschen auf dem Spielplatzgelände.
Wirtschaftswege werden von den Bauern wieder verstärkt überackert und beschädigt.
Gerhard Schauß, Untergasse 15 Er bittet darum, dass die Verbuschung auf dem städtischen Grundstück, Flurstück 189/4, Flur 2, Auf der Hostert, unterhalb des Wingsbacher Weges beseitigt wird. Fahrzeuge müssen aus diesem Grund ausweichen und fahren über sein Grundstück. Siehe auch hierzu den Auszug aus dem Protokoll vom 22.08. 2012: Städtisches Grundstück Wingsbacher Weg / Auf der Hostert Frage von Herrn Stöber ob das verwilderte Grundstück unterhalb seines Hauses vom Wildwuchs befreit werden kann.
Dieter Jacobi – Ortsvorsteher Dieter Jacobi - Schriftführer
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