Niederschrift
3. öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Orlen
OBOR/X/37/2013
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Sitzungstermin:
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Mittwoch, 26.06.2013
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Sitzungsbeginn:
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19:32 Uhr
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Sitzungsende:
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20:37 Uhr
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Ort, Raum:
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Zugmantelhalle (Vereinsraum I), Taunusstein,
Stadtteil Orlen, Neuhofer Straße 1
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Anwesend sind:
Frau Dorothee Baum
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Herr Dr. Jörg-Michael Henneberg
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Herr Dieter Jacobi
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Herr Christoph Koudelka
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Herr Dr. Klaus-Peter Paier
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Herr Jürgen Schmidt
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Herr Hubert Zimmermann
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Frau Margit Hankammer-Riedl
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Magistratsbetreuerin - nicht stimmberechtigt
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Frau Michaela Krieger
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Schriftführerin - nicht stimmberechtigt
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Abwesend sind:
Für die Sitzung enthalten die Seiten 1 bis 9
Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten.
Die Mitglieder des Ortsbeirates waren durch
Einladung vom 19.06.2013 für Mittwoch, den 26.06.2013 unter Mitteilung der
Tagesordnung einberufen.
Der Vorsitzende
stellt bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die
ordnungsgemäße Einladung keine Einwendungen erhoben werden. Gleichzeitig
stellt er die Beschlussfähigkeit fest.
Der Vorsitzende begrüßt die
Magistratsbetreuerin Frau Hankammer-Riedl, die ehemaligen Vorsitzenden Frau
Gertrude Tag und Frau Heide Wagner sowie den Ehrenortsvorsteher Herrn Dr. Rolf
Graeve und die Mitglieder des Ortsbeirates.
Der Vorsitzende
fragt die Mitglieder des Ortsbeirates, ob es gegen das Protokoll vom 22.05.2013
Einwendungen gibt. Dies ist nicht der Fall. Das Protokoll gilt somit als
genehmigt.
Tagesordnung:
1.
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Bericht des Ortsvorstehers
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2.
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Bericht des Magistrats
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2.1.
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Ortsbeiratssitzung Orlen vom 22.08.2012 -
TOP 2.3 - Parksituation "Auf dem Kirchköppel"
Vorlage: RS. 12/270-02
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2.2.
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Endgültige Beantwortung des Protkollauszugs
aus der Sitzung des Ortsbeirates Orlen vom 13.03.2013
TOP 3.4 Verkauf des Forstdienstgehöfts in Taunusstein-Orlen, Neuhofer Straße
8 gegen Höchstgebot
Vorlage: RS. 13/038-02
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2.3.
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Erledigung von staatlichen
Auftragsangelegenheiten durch die Bürgermeister der Hessischen Gemeinden
Vorlage: DRS. 13/137
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3.
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Bestuhlung Zugmantelhalle; Antrag der
SPD-Fraktion im Ortsbeirat
Vorlage: DRS. 13/192
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4.
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Geschwindigkeitsbremse Ortseinfahrt Orlen
von Neuhof kommend, Neuhofer Straße; Antrag der SPD-Fraktion im Ortsbeirat
Vorlage: DRS. 13/191
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5.
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Neue Stele anstatt des Gießwasserbehälters
auf dem Friedhof
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6.
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Nutzung der gesperrten Parkplätze um die
Zugmantelhalle
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Protokoll:
Öffentlicher Teil
1.
Bericht des Ortsvorstehers
1. Die Bauplätze im neuen Baugebiet „Neuhofer Str.“ (Am alten Forsthaus) sind
alle verkauft. Das Forsthaus selbst wird ebenfalls zum Verkauf gestellt.
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Rasen um das Forsthaus herum zu
mähen und den Gehweg zu fegen.
2. Schachfeld an der Zugmantelhalle – Nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter
erachtet dieser ein großes Schachfeld aus Erfahrungsgründen als ungünstig. Es
empfiehlt sich eher einen Schachtisch mit Hockern oder Stühlen. Nach
Erkundigungen bei der Lieferfirma Fritz Müller GmbH würden sich die Kosten je
nach Ausführung 1.010 € - 1.310 € belaufen.
Ein
evtl. Aufstellungsort sowie die endgültige Finanzierung stehen noch zur
Debatte.
Die Entscheidung über den Kauf wird vertagt.
3. Wettbewerb „Zukunft Dorfmitte 2013“ – Es sind 8 Personen notwendig, die
100 Stunden ehrenamtliche Tätigkeiten leisten, um in den Genuss von
Fördermitteln zu gelangen.
Der
Vorsitzende erkundigt sich nach Vorschlägen. Es gehen keine Wortmeldungen ein.
4. Magnettafel für Vereinsraum II – wurde auf Nachfrage bestellt.
Größe 1,3 x 1,0 m – Kosten 234,- € aus den Verfügungsmitteln des
Ortsbeirats.
5. Infoveranstaltung am 03.06. zum Thema „Barrierefreies Taunusstein“. Es
wurden Fragebogen verteilt, die bis zum 01.09. zurückgegeben werden müssen.
Teilgenommen hat auch Frau Helgard Heinrich. Mit Frau Heinrich wurde
vereinbart, dass Herr Zimmermann auf dem nächsten Seniorentreffen die
Fragebögen vorstellt. Zusätzliche Fragebögen kann man auf der Homepage der
Stadt downloaden.
6. Dringender Hilferuf für die Partnerstadt Wünschendorf – Die Restmittel
des Ortsbeirats aus 2012 belaufen sich auf 526,76 €. Die Magnettafel kostet
234,- €. Frage an die OB-Mitglieder ob nicht 300,- € für die
hochwassergeschädigte Partnerstadt gespendet werden soll.
Nach
reger Diskussion stellt der Ortsbeiratsvorsitzende zu Abstimmung:
Der Ortsbeirat Orlen spendet aus Restmittelen 2012 einen Betrag in Höhe
von 100,00 € an die Partnerstadt Wünschendorf.
Abstimmung:
Dafür:
6
dagegen:
Enthaltungen: 1
2.
Bericht des Magistrats
Frau Hankammer-Riedl berichtet:
1. Die Zuständigkeit für die Wohngeldbearbeitung geht auf Grund der
Verordnung über die Zuständigkeit zur Ausführung des Wohngeldgesetzes vom
30.10.2012 zum 01.07.2013 von der Stadt Taunusstein auf den
Rheingau-Taunus-Kreis über.
Wegen
der Änderung der Wohngeldzuständigkeitsverordnung wird ab dem 01.07.2013 für
das Gebiet Taunusstein nur noch die Wohngeldbehörde in Bad Schwalbach zuständig
sein.
2. Einwohner mit Erstwohnsitz in
Orlen:
1.214
Zweitwohnsitz:
78
3. Die Aufstockung der Aufwandsentschädigung für den
Superwahlsonntag am 22.09.2013
auf 35,00 € muss durch die
Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.
2.1.
Ortsbeiratssitzung Orlen vom 22.08.2012 - TOP 2.3 - Parksituation "Auf dem
Kirchköppel"
Vorlage: RS. 12/270-02
Der Vorsitzende verliest die
Verwaltungsmitteilung:
T A G E S O R D N U N G S P U N K T :
2.1
Ortsbeiratssitzung vom 22.08.2012 – TOP 2.3 – Parksituation „Auf dem
Kirchköppel“ Vorlage RS. 12/270-01
Herr Raubert,
Vertreter der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, stellt die drei Varianten
(siehe Anlage) zur Verbesserung der Parksituation „Auf dem Kirchköppel“ vor.
Alle
Varianten sind im Vorfeld mit dem Straßenbaulastträger, der Polizei sowie der
Straßenverkehrsbehörde abgestimmt worden.
Herr Jacobi
spricht eine Sitzungsunterbrechung für die Zeit von 20:00 bis 20:07 Uhr aus.
Die Anwesenden Bürger können Fragen zu den Varianten stellen.
Herr Jacobi
schlägt vor, Variante 3 zur Durchführung einer Testphase von 6 Monaten
umzusetzen.
Stellungnahme:
Am 14.07.2013 endet
der Verkehrsversuch. Da der Ortbeirat erst im August wieder eine Sitzung hat,
wird darum gebeten, bereits in der Sitzung am 26.06., d.h. 19 Tage vor Ablauf
des Verkehrsversuches, über die weitere Vorgehensweise zu beraten.
In dem Zeitraum vom
01.02. bis einschließlich 31.05. fanden insgesamt 35 Kontrollen durch die
Ordnungspolizeibeamten sowie den Freiwilligen Polizeidienst zu den
unterschiedlichsten Zeiten statt. Insgesamt mussten nur 9 gebührenpflichtige
Verwarnungen ausgesprochen werden.
Zu dem
Verkehrsversuch ist aus polizeilicher sowie verkehrsbehördlicher Sicht zu
sagen, dass sich den Beobachtungen zufolge die Parksituation verbessert hat.
Gerade tagsüber haben jetzt Eltern, die ihre Kinder in den Kindergarten
bringen, ausreichend Parkplätze, die genutzt werden können, da keine
Dauerparker mehr vorhanden sind.
Des Weiteren ist
seit der neuen Beschilderung ein geordnetes Parkverhalten festzustellen,
welches ebenso positiv zu werten ist.
Der Ortsbeirat wird
gebeten, seine gewonnenen Eindrücke sowie seine abschließende Einschätzung zu
diesem Verkehrsversuch mitzuteilen.
Wie dem Ortsbeirat
sicherlich bekannt ist, hat ein Anlieger gegen diese Parkregelung Klage
eingereicht. Da dieses Klageverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen ist,
möchten wir derzeit von einer Anordnung der jetzigen Beschilderung auf Dauer,
über den 14.07.2013 hinaus, erst einmal absehen. Einer evtl. Verlängerung der
Versuchsphase um weitere 6 Monate stehen wir jedoch positiv gegenüber.
Der Ortsbeirat
beantragt
- die Prüfung
zur Anbringung eines Zusatzschildes um sonntags in der Zeit von 09:00 bis
12:00 Uhr das Parken an der Mittelgasse/Kirche für Kirchgänger (Pfarrer,
Organist, Küster, etc.) zu ermöglichen,
- das
Parkverhalten Auf dem Kirchköppel verstärkt während eines Tagesablaufs zu
kontrollieren,
- das Eltern der
Tageseinrichtung für Kinder eine Liste führen, in der Besonderheiten zur
Parksituation festgehalten werden,
- unter
Berücksichtigung der Punkte 1 bis 3 die Verkehrsregelung auf weitere
6 Monate zu verlängern.
Der OV stellt den Antrag
zu Nr. 1 bis 4 zur Abstimmung:
Abstimmung:
Dafür:
7
dagegen:
0
Enthaltungen: 0
Der Ortsbeirat
spricht sich ganz energisch gegen das derzeitige Parkverhalten aus.
2.2.
Endgültige Beantwortung des Protkollauszugs aus der Sitzung des Ortsbeirates
Orlen vom 13.03.2013
TOP 3.4 Verkauf des Forstdienstgehöfts in Taunusstein-Orlen, Neuhofer Straße 8
gegen Höchstgebot
Vorlage: RS. 13/038-02
Gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zum Haushaltssicherungskonzept 2008 wurde bereits
in 2008 eine Kosten-Nutzenanalyse unter anderem für das städtische Mietobjekt
„Neuhofer Straße 8“ in Taunusstein-Orlen durchgeführt.
Die Analyse ergab
die Empfehlung zur Veräußerung des Anwesens an einen Investor/Privatinvestor im
IST-Zustand.
Die weitere
Verkaufsplanung wurde zurückgestellt, bis der Entwurf des Bebauungsplanes für
das Baugebiet „Neuhofer Straße“ vorlag, so dass die exakte Fläche, die für die
Baugebietsausweisung nicht benötigt wird, ermittelt werden konnte.
Da in 2013 mit der
Rechtskraft des B-Planes für das Baugebiet „Neuhofer Straße“ in
Taunusstein-Orlen zu rechnen ist, wurden auch die Einnahmen für einen möglichen
Verkauf des Forstdienstgehöft im Haushalt 2013 als Einnahme vorgesehen. Der
Magistrat beabsichtigt das freigewordene Mietobjekt gegen Höchstgebot zu
veräußern, damit die im Haushalt vorgesehenen Einnahmen auch 2013 realisiert
werden können.
Herr Jacobi
beantragt, folgende Vorgaben bei der Veräußerung zu berücksichtigen:
1. Das
Wasserreservoir soll nicht veräußert werden, sondern evtl. mit nachstehenden
Maßnahmen aufgewertet werden:
a. Schwengelpumpe installieren
b. Treppe anbringen
c. Bank aufstellen
2.
Weitere Anmerkungen:
a.
Feuerwehrzugang muss erhalten bleiben, da es sich hier auch um Löschwasser
handelt.
b. Die Brunnenleitung läuft durch das Forstdienstgehöft,
Grunddienstbarkeit
eintragen.
c.
Das Reservoir speist den Dorfbrunnen.
Beantwortung
Zu 1.
Eine Überprüfung
vor Ort ergab, dass es sich hier nur um eine Brunnenkammer mit einer Zu- und
Ableitung zur Speisung des Dorfbrunnens handelt.
Der Magistrat hält
die Fläche als Aufenthaltsort aufgrund der topografischen Verhältnisse für
gänzlich ungeeignet. Auch würden für die Errichtung einer Treppenanlage und
Gestaltung des Platzes und auch für die Unterhaltung und
Verkehrssicherungspflicht erhebliche Kosten entstehen. Diese stehen in keinem Verhältnis
zu einer Nutzung des Platzes durch die Bevölkerung, da der Zugang auch nicht
barrierefrei hergestellt werden kann.
In unmittelbarer
Nähe am Helge-Schmidt-Platz besteht ein funktionsfähiger Dorfbrunnen, der auch
von der Erreichbarkeit wesentlich besser gelegen ist.
Die
Brunnenerhaltung sowie die Zu- und Ableitung zur Speisung des Dorfbrunnens wird
bei einem Verkauf des Grundstücks im Grundbuch gesichert.
Zu 2.
Nach Prüfung der
Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz vor
Ort als auch über die Hydrantenpläne ist die Vorhaltung eines
Feuerlöschbehälters in diesem Bereich aus feuerwehrtechnischer Hinsicht nicht
erforderlich. Die Abdeckung der Löschwasserversorgung über die vorhandenen
Hydranten im Bereich Neuhofer Straße ist ausreichend.
Es ist kein
Feuerwehrzugang notwendig und muss daher auch nicht vorgehalten und bei einem
Verkauf gesichert werden.
Herr Zimmermann
beantragt die Sicherung der Wasserentnahme zu konkretisieren. Er beantragt:
Damit der Laufbrunnen
im Sommer vor einer Trocknung durch Fremdentnahme gesichert ist, soll der
Eigentümer im Rahmen der Dienstbarkeiten von der Entnahme des Wassers
abgehalten werden.
Herr Jacobi stellt
den Antrag zur Abstimmung:
Abstimmung:
Dafür:
5
dagegen:
2
Enthaltungen: 0
Die
Verwaltungsmittteilung wird zur Kenntnis genommen.
2.3.
Erledigung von staatlichen Auftragsangelegenheiten durch die Bürgermeister der
Hessischen Gemeinden
Vorlage: DRS. 13/137
Aufgrund einer
entsprechenden Anfrage aus dem Hessischen Landtag erhielten die Kommunen zum
Umfang des Kontroll- und Entscheidungsrechtes der Stadtverordnetenversammlung
bei staatlichen Auftragsangelegenheiten durch die Bürgermeister die
Beantwortung dieser Anfrage vom Hessischen Ministerium des Inneren und für
Sport zur Kenntnis. Dieser Sachverhalt wird hiermit auch den politischen
Gremien Taunussteins zur allgemeinen Kenntnisnahme bekannt gegeben.
Konkret geht es
hierbei um durch die entsprechende Durchführungsverordnung zum Hessischen
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) als staatliche
Angelegenheit übertragenen wichtigen Aufgaben der Gefahrenabwehr (z. B. Pass-
und Personalausweiswesen, Ausländerangelegenheiten, Versammlungsrecht oder auch
Überwachung des Straßenverkehrs) und die damit verbundenen Steuerungs- und
Kontrollmöglichkeiten seitens der Landesbehörden. Das Land Hessen hat sich bei
der Übertragung von besonders wichtigen und sensiblen Gefahrenabwehraufgaben
(ordnungsbehördliche Aufgaben) auf die Gemeinden umfassende Steuerungs- und
Kontrollmöglichkeiten vorbehalten; zumal die Aufgabe der Gefahrenabwehr eine
originäre Angelegenheit des Landes ist. Bei diesen vorgenannten besonderen
Aufgaben handelt es sich um den sogenannten Aufgabentyp der
„Auftragsangelegenheiten“. So sieht das Landesrecht vor, dass bei diesen
Auftragsangelegenheiten dem Land ein unbeschränktes Weisungsrecht und sogar
Selbsteintrittsrecht zusteht und die Zuständigkeit für die Erfüllung dieser
Aufgaben zur Erleichterung und Sicherstellung des „Durchgriffs“ unmittelbar an
das Amt des Bürgermeisters geknüpft ist. Dies, trotz der grundsätzlichen
Einrichtung eines kollegialen Organs an der Spitze einer Gemeindeverwaltung
(Gemeindevorstand/Magistrat). Es ist daher zu beachten:
Der Bürgermeister
entscheidet bei der Erledigung staatlicher Auftragsangelegenheiten (wie z.B.
der Verkehrsüberwachung) in alleiniger (!) Verantwortung. Er unterliegt dabei
einer umfassenden staatlichen (!) Kontrolle durch die vorgesetzten
Landesbehörden; nicht aber durch kommunale Organe. Der Bürgermeister ist
insofern für sein Tun und Lassen als „Quasi-staatliche Behörde“ allein der
vorgesetzten Fachaufsichtsbehörde gegenüber verantwortlich. Hierbei habe sich
auch inhaltlich nichts durch die Kommunalrechtsnovelle 2011 geändert. Vielmehr
wird durch die Regelung des § 50 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung
ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Überwachung der gesamten
Verwaltung durch die Gemeindevertretung, insbesondere durch die Ausübung des
Fragerechts, zu den Tagesordnungspunkten in den Sitzungen bzw. durch
schriftliche Anfragen sich nicht auf die Erfüllung der Auftragsangelegenheiten
im Sinne des § 4 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung bezieht. Im Ergebnis
bleibt festzuhalten, dass die Gemeindevertretung bei der Erledigung von
Auftragsangelegenheiten nicht anstelle des Bürgermeisters entscheiden kann und
auch nicht befugt ist, die Entscheidungen des Bürgermeisters mit den
Kontrollinstrumenten eines Akteneinsichtsausschusses bzw. des Fragerechtes zu
überprüfen. Unberührt bleiben in diesem Zusammenhang lediglich die
Zuständigkeiten der Gemeindevertretung in haushalts- und personalrechtlichen
Angelegenheiten.
Da es sich –wie
bereits vorstehend beschrieben- bei der Verkehrsüberwachung ebenfalls um eine
Auftragsangelegenheit handelt, beabsichtigt der „Bürgermeister als
Ordnungsbehörde“ in Umsetzung der vorstehenden Erläuterungen insbesondere
bezüglich der Messergebnisse aus der Überwachung des fließenden Verkehrs
(sowohl aufgrund der Erhebung mittels der Geschwindigkeitsanzeigetafeln als
auch den mobilen und stationären Messgeräten) den politischen Gremien dieselben
ab sofort nicht mehr zur Verfügung zu stellen. Erfahrungen in den letzten
Jahren haben gezeigt, dass bereitgestellte Messergebnisse sehr unterschiedlich
interpretiert und bewertet werden und damit in Teilen seitens der Gremien
Erwartungshaltungen entstanden sind, die die zuständige Ordnungsbehörde jedoch
letztlich alleine und umfänglich mit allen Konsequenzen zu verantworten hat.
Auch wird künftig von der Veröffentlichung entsprechender Daten in der
allgemeinen Presse aus vorgenannten Gründen Abstand genommen.
Allerdings ist die
Ordnungsbehörde auch künftig bereit, bei individuellen Vorgängen oder Maßnahmen
den Ortsvorstehern/den Ortsvorsteherinnen bzw. bei den sonstigen Gremien auch
einzelnen Mitgliedern im persönlichen Gespräch Messergebnisse oder sonstige
Daten zu erläutern, sofern hierzu entsprechender Bedarf gesehen wird. Dies
bittet allerdings die Ordnungsbehörde als entsprechendes Entgegenkommen
gegenüber den politischen Gremien zu werten, sodass im Gegenzug auch der
entsprechende vertrauenswürdige Umgang mit den so bekanntgewordenen Daten
erwartet wird.
Der Ortsbeirat nimmt dies zur Kenntnis.
3.
Bestuhlung Zugmantelhalle; Antrag der SPD-Fraktion im Ortsbeirat
Vorlage: DRS. 13/192
Der Magistrat der Stadt Taunusstein wird gebeten,
für die „Zugmantelhalle Orlen“ eine komplette Neubestuhlung anzuschaffen.
Die Bestuhlung der Halle ist im Laufe der vielen Jahre des Gebrauchs
sehr abgenutzt und z. T. erheblich beschädigt. Die Sitzflächen der Stühle
splittern und stellen ein erhebliches Verletzungsrisiko dar.
Durch Ergänzung und Austausch einzelner unbrauchbarer Stühle aus den
städtischen Räumen anderer Stadtteile ist im Laufe der Jahre ein Sammelsurium
entstanden, das diesen negativen Eindruck noch verstärkt.
Dadurch ergibt sich ein geradezu schäbiges Gesamtbild.
Durch die unterschiedlichen Stuhltypen sind die Stühle auch nicht mehr
angemessen stapelbar, was angesichts des begrenzten Lagerraums in der Halle ein
Unfallrisiko und ein großes Problem darstellt.
Der Ortsbeirat stimmt über den Antrag ab:
Abstimmung:
Dafür:
7
dagegen:
0
Enthaltungen: 0
4.
Geschwindigkeitsbremse Ortseinfahrt Orlen von Neuhof kommend, Neuhofer Straße;
Antrag der SPD-Fraktion im Ortsbeirat
Vorlage: DRS. 13/191
Der Magistrat der Stadt Taunusstein wird dringend
gebeten, an der genannten Ortseinfahrt Orlens im Zuge des Neubaugebietes
Neuhofer Str. (Am alten Forsthaus) eine Geschwindigkeitsbremse
zu errichten.
Durch das neu
entstehende Baugebiet „Neuhofer Str./Am alten Forsthaus“ verschärft sich die
Verkehrssituation hier erheblich, da sich die Einmündung der Erschließungsstraße
nur ca. 30 m hinter dem Ortsschild befindet und auf der anderen Seite, Richtung
B 417, direkt hinter einer nicht einzusehenden Kurve befindet.
Das bedeutet, dass
stadteinwärts keine Radarmessungen durchgeführt werden können. Somit kann der
ein– und ausfließende Verkehr ungebremst die neue Einmündung passieren.
Aus diesem Grund
sollte zwingend in Höhe des Ortsschildes eine Geschwindigkeitsbremse
installiert werden.
Der
Ortsbeirat stimmt über den Antrag ab:
Abstimmung:
Dafür:
6
dagegen:
0
Enthaltungen: 1
5.
Neue Stele anstatt des Gießwasserbehälters auf dem Friedhof
Die Orlener Bürger und auch der Ortsbeirat
sprechen sich für den Erhalt des Gießwasserbehälters aus.
Abstimmung:
Dafür:
7
dagegen:
0
Enthaltungen: 0
6.
Nutzung der gesperrten Parkplätze um die Zugmantelhalle
Der Ortsbeirat beantragt eine generelle Freigabe
der Parkplätze unterhalb der Zugmantelhalle, da bisher keine Gründe benannt
wurden, die dagegen sprechen.
OV Jacobi stellt den Antrag zur Abstimmung:
Abstimmung:
Dafür:
7
dagegen:
0
Enthaltungen: 0
7. Anfragen, Anregungen, Termine
1.
Der OV wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern
angesprochen, dass die Landesstraße zwischen Wehen und Orlen sich in einem
erbärmlichen Zustand befindet. Aus diesem Grund bittet der Ortsbeirat den Magistrat,
sich für eine Instandsetzung dieser Straße gegenüber dem Land einzusetzen.
Abstimmung:
Dafür: 7
dagegen:
0
Enthaltungen: 0
2. Dr. Henneberg beantragt das Thema des Parkverbotes für Lkw`s auf dem
Parkplatz des Naturparks und der Stadt Taunusstein (Sportplatz SG Orlen)
aufzugreifen.
Der
Antrag wird als TOP in der nächsten Sitzung behandelt.
3. Nächste geplante OB Sitzung am 21.08.2013.
Der Vorsitzende
bedankt sich bei den Mitgliedern und schließt um 20:37 Uhr die Sitzung.
Dieter Jacobi–
Ortsvorsteher
Michaela Krieger - Schriftführerin
Ortsbeirat
Taunusstein-Orlen
B
ü r g e r f r a g e s t u n d e
vor der Sitzung des
Ortsbeirates Orlen am 26.06.2013
in Zugmantelhalle
(Vereinsraum I), Taunusstein, Stadtteil Orlen, Neuhofer Straße 1
Beginn:
19:15 Uhr
Ende:
19:32 Uhr
Der Ortsvorsitzende
begrüßt die Bürgerinnen und Bürger.
1.
Die Einwohner sprechen sich für den Erhalt des
Wasserbassins auf dem Orlener Friedhof aus.
2.
In der Leichenhalle sind nicht ausreichend Stühle
vorhanden. Der Bedarf ist vorhanden. Es wird angeregt, im Vorraum Bänke an den
Wänden entlang, aufzustellen
3.
Es stehen sonntags zum Gottesdienst keine Parkplätze
vor der Kirche zur Verfügung. Dies soll bitte geändert werden.
4.
Zu den Bring- und Holzeiten der Kinder in der
Tageseinrichtung Auf dem Kirchköppel sind die Parkplätze dauerhaft blockiert.
Herr Jacobi merkt an, dass Kontakt mit dem Ordnungsamt aufgenommen
wurde. Sofern eine Parkscheibe im Auto ausliegt und das Kfz alle 2 Stunden
bewegt wird, besteht keine rechtliche Handhabe gegen das Verhalten vorzugehen.
Nach reger Diskussion bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen, ob
ein 1 Meter breiter Streifen vor den Häusern als Gehweg kenntlich gemacht
werden kann, ohne dass Parkplätze reduziert werden müssen.
5.
Frau Gertrude Tag fragt, wie lange der Bauzaun
Mittelgasse/Auf dem Kirchköppel noch stehen bleibt.
Herr Jacobi richtet aus, dass auf dem eigenen Grundstück stehende
Bauzäune bis zu 2 Meter nicht genehmigungspflichtig sind. Es besteht keine
rechtliche Handhabe dagegen vorzugehen.
Der Ortsbeirat bittet dennoch Möglichkeiten zu prüfen, um den Bauzaun
entfernen zu lassen.
6.
Wie lange muss die Kamera an dem Haus „Auf dem
Kirchköppel“ noch ertragen werden?
Frau Hankammer-Riedl wird sich der Sache nochmals annehmen.
Dieter Jacobi –
Ortsvorsteher
Michaela Krieger -
Schriftführerin