Niederschrift
öffentliche Sitzung des
Ortsbeirates Orlen
OBOR/X/06/2007
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Sitzungstermin:
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Donnerstag, 01.10.2007
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Sitzungsbeginn:
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19:00 Uhr
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Sitzungsende:
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21:43 Uhr
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Ort, Raum:
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Taunusstein, Stadtteil Orlen,
Neuhofer Straße 1, Zugmantelhalle Orlen (Vereinsraum II)
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Anwesend sind:
Frau Tag, Gertrude
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Ortsvorsteherin
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Herr Jacobi, Dieter
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stellvertr. Ortsvorsteher
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Herr Koudelka, Christoph
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Herr Dr. Toussaint, Benedikt
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zugleich auch Schriftführer
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Herr Zimmermann, Hubert
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Herr Reimann, Jürgen
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Magistratsbetreuer – nicht
stimmber
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Herr Rotter, Dieter
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Stadtverordneter – nicht
stimmber.
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Abwesend sind:
Herr Maurer, Karl – entschuldigt
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Herr Schmidt, Jürgen –
unentschuldigt
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Gäste:
Herr Tegel, Gerd (anwesend bis TOP 7 einschl.)
Die Mitglieder des Ortsbeirates
waren durch Einladung vom 27.09.2007 für Montag, den 01.10.2007, unter
Mitteilung der Tagesordnung ordnungsgemäß einberufen.
Die Ortsvorsteherin begrüßt
die Mitglieder des Ortsbeirats, Herrn Reimann als Vertreter des Magistrats,
ferner den Stadtverordneten Herrn Dieter Rotter und einen Gast.
Die Ortsvorsteherin stellt
bei Eröffnung der Sitzung fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß
und fristgerecht erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Einwände gegen
die Tagesordnung gibt es nicht.
Die Niederschrift über die
Sitzung des Ortsbeirats vom 28.06.07 wird einstimmig genehmigt.
Die Ortsvorsteherin macht
vor Eintritt in die Tagesordnung darauf aufmerksam, dass die Beratung zu TOP 8
unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet (Bezug auf § 52 HGO).
Tagesordnung:
2
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Bericht der
Ortsvorsteherin
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3
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Nachpflanzung von 3 Linden auf dem
Marktgelände am Orlener Stock;
Antrag der CDU-Fraktion im
Ortsbeirat
Vorlage: DRS. 07/609 - siehe
Anlage -
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4
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Dorfplatz-/Kartoffelfest 2007;
Abrechnung
Verwendung des Verkauferlöses
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5
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Bebauungsplan „Zitterling“ im
Ortsteil Orlen
hier:
1. 1. Beschluss über die
Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
2. 2. Erweiterung des
Geltungsbereichs
3. 3 Beschluss des Entwurfs
des Bebauungsplans „Zitterling“
4. 4. Mitteilung der
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
5. Vorlage: DRS. 07/518
6. - siehe Anlage -
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6
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48. Änderung des
Flächennutzungsplans für den Bereich „Zitterling“ im Stadtteil Orlen
hier:
1. Beschlussfassung über
Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem- §§ 3
(2) und 4 (2) BauGB
2. Beschluss über die 48. Änderung
des Flächenutzungsplans
Vorlage: DRS. 07/521
- siehe Anlage -
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7
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Anfragen, Anregungen, Termine
Volkstrauertag 18.11.2007,
Seniorenweihnachtsfeier 16.12.2007
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8
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Grundstück Gemarkung
Orlen, Flur 6 Flurstück 81, künftige Gewerbefläche „Am Aarer Weg“;
Teilflächenverkauf
Vorlage: DRS. 07/478
- siehe Anlage -
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Protokoll:
1. Bericht des Magistrats
1.1
Hydraulische Ausrüstung HB Orlen
Die Stadtwerke Taunusstein beabsichtigen im Zuge der Erschließung des
Gewerbeparks „Orlener Stock“ die Herstellung eines neuen Hochbehälters. Zur
einwandfreien Betriebsweise müssen im neuen und alten Hochbehälter technische
Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Die erforderliche Rohrinstallation und
Maschinentechnik wurde in einem Leistungsverzeichnis für die hier vorgesehene
Maßnahme zusammengefasst und öffentlich ausgeschrieben. Der Magistrat hat den
Auftrag für die hydraulische Ausrüstung und die Maschinentechnik im neuen und
alten Hochbehälter Orlen an die Firma Witec GmbH, Kaden, erteilt.
1.2 Tausch
der Grundstücke Gemarkung Orlen, Flur 4 Flurstück 11, Grünland "In der
Aar" gegen Flur 2 Flurstück 90, Grünfläche "An der Obergasse"
Dem Tausch des Grundstückes Gemarkung Orlen, Flur 4 Flurstück 11,
Grünland „In der Aar“, Größe 2755 qm, gegen das Grundstück Gemarkung
Orlen, Flur 2 Flurstück 90, Grünfläche „An der Obergasse“, Größe 842 qm, hat
der Magistrat zugestimmt.
1.3 Besucher der Jugendclubs
Die Zielgruppe der Jugendarbeit in den dezentralen
Einrichtungen sind Jugendliche und junge Erwachsene aus dem entsprechenden
Stadtteil im Alter von 14 bis 23 Jahren, wobei der Schwerpunkt bei den 16 bis
20-jährigen liegt.
Gesetzlich:
SGB III §1 - §68
[Begriffsbestimmungen]
(1) Im Sinne dieses Buches ist
1.
Kind,
wer noch nicht 14 Jahre alt ist, soweit nicht die Absätze 2 bis 4 etwas anderes
bestimmen,
2.
Jugendlicher,
wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist,
3.
junger
Volljähriger, wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist,
4.
junger
Mensch, wer noch nicht 27 Jahre alt ist,
5.
Personensorgeberechtigter,
wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des
Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht,
6.
Erziehungsberechtigter,
der Personensorgeberechtigte und jede sonstige Person über 18 Jahren, soweit
sie aufgrund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten nicht nur
vorübergehend und nicht nur für einzelne Verrichtungen Aufgaben der Personensorge
wahrnimmt.
(2) Kind im Sinne des § 1 Abs.2 ist, wer noch nicht
18 Jahre alt ist.
(3) (aufgehoben)
(4) Die Bestimmungen dieses Buches, die sich auf die
Annahme als Kind beziehen, gelten nur für Personen, die das 18. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben.
Jugendliche aus anderen Ortsteilen dürfen alle
Jugendclubs besuchen. Das ist sogar durchaus erwünscht, denn unter den
Jugendclubs herrscht eine Kultur des gegenseitigen Informationsaustauschs und
man besucht sich auch gegenseitig in den Einrichtungen.
Die Mitarbeiter kontrollieren keine Ausweise, sind
aber aufgrund ihrer Ausbildung befähigt zu entscheiden, ob ein Besucher/eine
Besucherin altersmäßig in eine Einrichtung integrierbar ist. Das bedeutet, dass
auch ein 13-jähriger durchaus aufgrund seiner sozialen Kompetenz und seiner
Entwicklung tragbar oder ein 25-jähriger aufgrund seiner gänzlich anderen
Interessenlage nicht für den Jugendraum zumutbar sein kann.
Personen, die zu alt oder zu jung für den Besuch des
Jugendclubs sind, werden durch die Jugendlichen (Jugendclub Vorstand), oder
die Mitarbeiter aufgefordert, die Einrichtung zu verlassen.
1.4 Einbürgerungsfeier
Der Magistrat wird beauftragt, die
Einbürgerungsurkunde zum Abschluss von Einbürgerungsverfahren an die neuen
deutschen Staatsbürger jeweils im Rahmen einer würdigen und feierlichen
Veranstaltung der Stadt Taunusstein zu überreichen.
Termin: März 2008, Sonntag vormittags, 11.00 Uhr
Ort: Bürgerhaus Taunus, alter Saal
1.5 Erlebnistag
Unter dem Motto „historische Zeitreise“ steht der
Erlebnistag am 3. Oktober 2007 im Aartal. Von Taunusstein-Orlen bis Diez werden
von 10 bis 18 Uhr Aktionen am und in der Nähe des historischen
Aarhöhenwanderweges und des Aartalradweges angeboten.
Ein besonderes Highlight bildet der Besuch der
römischen Vindeliker-Kohorte am Limesturm Orlen. Hier können die Besucher
erleben, wie römische Soldaten exerzieren und Handwerker ihrer Arbeit
nachgehen, sowie Vorführungen von einem Medicus anschauen.
1.6 Fortschreibung der
Einwohnerzahlen
Am 30.
August 2007 waren in Orlen 1.240 Personen mit erstem und 74 Personen mit
zweitem Wohnsitz, das sind insgesamt 1.314 Einwohner, gemeldet. Am 30.
September 2007 wohnten 1.310 Personen in Orlen, 1.233 mit erstem, 77 Personen
mit zweitem Wohnsitz.
2. Bericht
der Ortsvorsteherin
- Die Ortsvorsteherin führt
Klage darüber, dass sie seitens der Stadt nicht (frühzeitig) über ein Bauvorhaben
im Bereich Breithardter Weg/Mittelgasse informiert wurde. Dieses Bauvorhaben
verschärft nicht nur die Parkplatznot in diesem Bereich und kann wegen des
höheren Verkehrsaufkommens auch zu einer Gefährdung von Schulkindern führen,
die an der nahe gelegenen Haltestelle auf den Bus warten, sondern
verhindert auch eine mögliche Erweiterung des räumlich angrenzenden Friedhofs.
Ihre Bedenken hat die Ortsvorsteherin am 31.07.07 in einem Schreiben dem Bgm.
mitgeteilt, die Antwort vom gleichen Tag war unbefriedigend. Inzwischen ist
das Grundstück verkauft und in der Sitzung der Baukommission vom 03.09.07
wurde unter TOP 2.1 und 2.2 über die Anträge für ein 1- bzw. 2-Familienhaus
beraten und entschieden.
Der Ortsbeirat
nimmt die geplante Baumaßnahme zum Anlass, die Stadt (FB 2) zu bitten, im Rahmen
eines Vortrags über die Vor- und Nachteile eines Bebauungsplans informiert zu
werden.
- Der am 19.07.07
stattgefundene Orlener Markt war eine zufriedenstellende Veranstaltung, obwohl
entgegen den gemachten Zusagen kein Kanalanschluss vorhanden war und die Wasser-
und Stromanschlüsse ein Notbehelf waren. Die Ortsvorsteherin gibt der Hoffnung
Ausdruck, dass diese Defizite im Jahr 2008 behoben sind.
Der Orlener
Markt ist eine Traditionsveranstaltung an einem festen und eigentlich allbekannten
Termin. Trotzdem fand in Wehen an diesem Tag eine Konkurrenzveranstaltung
statt, die sich auf beide Veranstaltungen negativ auswirkte. Der Ortsbeirat
nimmt diese Erfahrung zu Anlass, die Verwaltung zu bitten, auf Stadtebene für
die bessere terminliche Koordinierung von Veranstaltungen Sorge zu tragen.
- Es wird erfreut anerkannt,
dass die Stadt einen Teil der Mängeliste inzwischen abgearbeit hat (z.B. Aufkleber
mit dem Taunussteiner Logo auf den Glastüren in der Zugmantelhalle Orlen und
Inangriffnahme von Schallschutzmaßnahmen für den Vereinsraum 1, Anbringen
eines Hinweisschildes „Mittelgasse“ zum besseren Auffinden versteckt
liegender Häuser, Anbringen eines Schutzbrettes am Notausgang, um Vogelkot im
Bereich der Sandkiste im Kindergarten zu verhindern, Anbringen einer von der
Fa. Wandzel gespendeten Tafel am Glocken-Sockel vor der Friedhofhalle). Die
OVin dankt der Fa. Wandzel für die Kostenübernahme.
Da
Anfragen/Hinweise/Wünsche des Ortsbeirats teilweise aber nicht oder noch nicht
bearbeitet wurden, wird der Schriftführer gebeten, für das laufende Jahr eine
relevante Auflistung vorzunehmen.
- Es liegen Beschwerden des
Ortslandwirts vor, dass im Zuge der Baumaßnahmen im Bereich des „Orlener
Stocks“ Schäden an den Wegen und an landwirtschaftlichen Geräten aufgetreten
sind.
Die Verwaltung
wird daher gebeten dafür zu sorgen, dass so rasch wie möglich wirksame Abhilfe
geschaffen wird.
- Der Radweg vom
Helge-Schmidt-Platz zum „Orlener Stock“ entlang der B 417 und mit Anbindung
an den Radweg nach Oberlibbach ist fertiggestellt. Er ist z.T. asphaltiert und
z.T. mit einer wassergebundenen Decke versehen. Es ist ein Ärgernis, dass die
wassergebundene Decke durch Reitpferde erheblich beschädigt wurde.
- Die Ortsvorsteherin stimmte
dem Wunsch der Fam. Matiebe zu, ihre Garage auszubauen. Das beinhaltet auch die
Entfernung der davor stehenden 2 Poller.
- An der kürzlich
durchgeführten Sternwanderung des Seniorenbeirates nach Orlen haben sich ca. 80
Personen beteiligt und war somit ein voller Erfolg.
- Ein Teil der neu verlegten
Wasserleitung wurde ans Netz angeschlossen.
- In Taunusstein wurde das
Freikirchliche Evangelische Gemeindewerk e.V. (fegw) gegründet, der
Festgottesdienst war am 23.09.07 in Bleidenstadt.
- Am 25.09.07 fand ein
Haushaltsgespräch statt, an dem seitens des Ortsbeirats Orlen neben der
Ortsvorsteherin auch Dieter Jacobi als stellvertr. Ortsvorsteher beteiligt war.
Ein Teil der Wünsche des Ortsbeirats wurde bzw. wird umgesetzt, u.a. Gestaltung
des Kinderspielplatzes an der Zugmantelhalle Orlen, Bau eines
Bürgersteiges/Gehweges im Bereich „Zitterling“, geprüft wird der Ausbau des
Limeswanderwegs vom Bereich „Zitterling“ entlang der L 699 zur Fahrradwegeanbindung
Oberlibbach. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um kleine Maßnahmen
(„Erhaltungsaufwand“), im Hinblick auf investive Maßnahmen werden im Jahr 2008
in Orlen lediglich der Gewerbepark am „Orlener Stock“ und das Neubaugebiet
„Zitterling“ realisiert, Ersatz-/Reparaturmaßnahmen sind jedoch auch
weiterhin möglich.
- Im Bereich des Parkplatzes
am Sportplatz „Am Zugmantel“ wurden die Löcher verfüllt, so dass gegenwärtig
eine ebene Fläche existiert. Diese Maßnahme ersetzt aber nicht die vom
Ortsbeirat immer wieder gewünschte Grundsanierung.
3. Nachpflanzung
von 3 Linden auf dem Marktgelände am Orlener Stock
Antrag der CDU-Fraktion im
Ortsbeirat
Vorlage: DRS.
07/609 - siehe Anlage -
Auf dem Festplatz des
Orlener Marktes wurden u.a. auch im Hinblick auf die Sicherheit der
Veranstaltung am 19.07.07 insgesamt drei Linden gefällt, die Schäden am Stamm
oder im Kronenbereich aufwiesen. Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, dass der
Ortsbeirat den Magistrat der Stadt Taunusstein bittet, auf dem Gelände des
„Orlener Marktes“ drei große Linden nachzupflanzen, um den Charakter des
historischen Festplatzes zu erhalten.
Abstimmung:
4 dafür, 1 Enthaltung
4. Dorfplatz-/Kartoffelfest
2007
Abrechnung, Verwendung des
Verkaufserlöses
Für das diejährige
Dorfplatzfest „Rund um die Kartoffel“ standen dem Ortsbeirat 150,-- Euro zur
Verfügung, denen Gesamtausgaben in Höhe von 183,-- Euro gegenüber standen. Der
somit resultierende Fehlbetrag von 33,-- Euro wurde von der Ortsvorsteherin
übernommen. Der Verkauf gespendeter Kartoffeln erbrachte einen Erlös von 230,90
Euro.
Der Erlös des
Kartoffelfestes sollte der „Lebenshilfe Breithardt“ oder/und der „Tafel
Taunusstein“ zugute kommen. Weil der Erlös entgegen den Erwartungen nicht sehr
groß war, wird nach kurzer Diskussion beschlossen, die 230,90 Euro komplett der
„Tafel“ zu spenden.
Abstimmung:
einstimmig dafür
5. Bebauungsplan
„Zitterling“ im Stadtteil Orlen
hier:
1. Beschluss
über die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1)
BauGB
2. Erweiterung
des Geltungsbereichs
3 Beschluss des
Entwurfs des Bebauungsplans „Zitterling“
4. Mitteilung
der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 (2) und 4 (2)
BauGB
Vorlage: DRS.
07/518 -siehe Anlage -
Das Bauvorhaben „Zitterling“
wurde in den Haushaltsplan 2008 der Stadt Taunusstein aufgenommen. Der vom
Ortsbeirat gewünschte Fuß- und Radweg ist vorgesehen.
Die Ortsvorsteherin stellt
den Antrag auf Kenntnisnahme und Zustimmung.
Abstimmung:
einstimmig dafür
6. 48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich
„Zitterling“ im Stadtteil Orlen
hier:
1. Beschlussfassung über
Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem- §§ 3
(2) und 4 (2) BauGB
2. Beschluss über die 48.
Änderung des Flächenutzungsplans
Vorlage: DRS. 07/521 - siehe
Anlage -
Die Ortsvorsteherin stellt
den Antrag auf Kenntnisnahme und Zustimmung zur 48. Änderung des
Flächenutzungsplans im Bereich „Zitterling“.
Abstimmung:
einstimmig dafür
7. Anfragen, Anregungen, Termine
Schwerpunktmäßig wird über
die Gestaltung des Volkstrauertages am 18.11.07 und der Seniorenweihnachtsfeier
am 16.12.07.
Im Hinblick auf den
Volkstrauertag besteht der Ortsbeirat auf einer traditionellen Feier, die Absperrmaßnahmen
erforderlich macht. Da die Stadt das z.Zt. noch anders sieht, wird die Ortsvorsteherin
einen entsprechenden Antrag stellen. Der Schriftführer wird gebeten, mit Herrn
Dr. Graf von der kath. Gemeinde „Herz Mariä“ in Wehen im Hinblick auf eine
Mitgestaltung an der Feier Kontakt aufzunehmen.
In Bezug auf die Gestaltung
der Seniorenweihnachtsfeier erbittet die Ortsvorsteherin von den übrigen
Mitgliedern des Ortsbeirats zeitnahe Vorschläge für ein ansprechendes Programm.
In seiner Sitzung am
16.04.07 behandelte der Ortsbeirat auch die Probleme, die speziell ein Anwohner
mit dem Lagerplatz am städtischen Betriebshof hat. Herrn Koschany, der sich in
seinem Beschwerdebrief an die Stadtverwaltung auf die Niederschrift über die
relevante Sitzung beruft, antwortet die Stadt Taunusstein mit Schreiben vom
24.09.07, dass Optimierungsmaßnahmen geplant seien.
Die nächste Sitzung des
Ortsbeirats wird vom 07.11.07 auf Donnerstag, den 15.11.07, verschoben. Der
Beginn ist nicht wie üblich 19:00 Uhr, sondern bereits 18:30 Uhr.
8 Grundstück Gemarkung Orlen, Flur 6 Flurstück 81,
künftige Gewerbefläche „Am Aarer Weg“; Teilflächenverkauf
Vorlage: DRS. 07/478 - siehe
Anlage -
Dieser Tagesordnungspunkt
wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt. Der einzige Gast verabschiedete
sich ohnehin schon vorher.
Herr Jürgen Reimann als
Magistratsbetreuer erläutert im Vorfeld der Diskussion das Verfahren. Die Stadt
Taunusstein schreibt demnach Grundstücke zum Verkauf auf, für die sich jeder bewerben
kann. Beworben haben sich für diese Fläche 3 Interessenten. Im vorliegenden
Fall gilt der Investor (1. Bewerber) als zuverlässig. Daher haben der
Magistrat am 29.08.07 und der StUV am 05.09,07 dem Verkauf einer Teilfläche von
ca. 11.320 qm aus dem Grundstück Flur 6 Flürstück 81, gelegen im Gewerbepark
„Orlener Stock“, an die Niedernhausener Fa. Tap Tap Royal GmbH & Co. KG
in Gründung zugestimmt. Dieser Beschluss erfolgte ohne Wissen und Beteiligung
des Ortsbeirats Orlen, das Votum des Ortsbeirats hat also keinen Eingang
gefunden in die Beratung des Magistrates und des StuV.
Da die geplante Errichtung
eines „Fünf-Sterne-Heimtier-Hotels“ vorrangig für Hunde (zunächst 180) für die
Menschen in Orlen und ihre Umwelt mit extrem negativen Einflüssen und Folgen
verbunden sein wird, ist der Ortsbeirat empört über die Verfahrensabfolge.
Offenbar fiel die unverständliche Vorab-Entscheidung der städtischen
Gremien ausschließlich aus ökonomischen Gründen, eine Güterabwägung und eine
Prüfung der Umweltverträglichkeit dieser Anlage erfolgte nicht oder basierte
auf falschen Annahmen.
Der Ortsbeirat bittet daher
den Magistrat, die Vorlage für den Verkauf der Gewerbefläche für die Errichtung
eines Hunde-Hotels erneut im StUV beraten zu lassen. In diesem Zusammenhang
wird empfohlen, sich Anlagen dieser Art vor Ort anzuschauen.
Begründung:
Der Ortsbeirat muss die
Bedenken und Sorgen der Orlener Bürgerschaft in besonderem Maße berücksichtigen.
Die Bürger lehnen in großen Teilen ein Hunde-Hotel wegen des zu erwartenden
hohen Lärmpegels infolge Hundegekläff und starkem Publikumsverkehr ab.
Spaziergänger im Tal und entlang des neuen Wander/Fahrradweges zum Orlener
Stock werden von ständigem Gebell begleitet werden. Das Naherholungsgebiet am
östlichen Ortsrand und im Umfeld des UNESCO-Welterbes Limes wird hiervon
tangiert, denn besonders an den Wochenenden zieht es Besucher hierher. Die
angesiedelten Gewerbebetriebe verursachen abends und am Wochenende keinen
Lärm und haben „Feierabend“, die Hunde brauchen aber auch am Wochenende und
abends Auslauf. Es ist davon auszugehen, dass das Ordnungsamt und die
zuständigen Gerichte rund um die Uhr mit Beschwerden/Anzeigen „beschäftigt“
werden. Bedenklich ist die Bodenverschmutzung und Verunreinigung des
Orlenbaches durch die Ausscheidungen der Tiere, die über das Grundwasser direkt
in den Orlenbach gelangen. In Nähe der geplanten Anlage existiert ein Lebensmittelbetrieb,
der eine Ausweitung des Geschäftsbereiches mit sensiblen Produkten
(glutenfreiem Mehl) plant. Für die geplante Baulandausweisung Zitterling (12
Grundstücke) ist ein gegenüberliegendes Hunde-Hotel nicht förderlich (Wer will
dort bauen, wenn man mit Lärmbelästigung rechnen muß?) Darüber hinaus merkt der
Ortsbeirat an, dass erneut die angegebene Entfernung von 2 km zwischen
Gewerbegebiet und Ortslage grob fehlerhaft ist und stattdessen mit 0,7 km
gerechnet werden muss, wie die Beratungen im Rahmen des Bebaungsplans ergeben
haben. Desweiteren ist der Betrieb eines Hunde-Hotels abträglich für den
traditionellen Orlener Markt und umgekehrt wirkt sich dieser negativ auf die dortigen
Tiere aus.
Abstimmung:
Einstimmig dafür
Die Ortsvorsteherin wird den
Bgm. über die Bedenken des Ortsbeirats und den Beschluss unmittelbar
informieren.
......................................................
....................................................................
Gertrude Tag –
Ortsvorsteherin Dr. Benedikt Toussaint –
Schriftführer