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Ortsbeiratssitzung vom 01. Oktober 2007

Niederschrift

Niederschrift

öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Orlen

OBOR/X/06/2007

 

 

Sitzungstermin:

Donnerstag, 01.10.2007

 

Sitzungsbeginn:

19:00 Uhr

 

Sitzungsende:

21:43 Uhr

 

Ort, Raum:

Taunusstein, Stadtteil Orlen, Neuhofer Straße 1, Zugmantelhalle Orlen (Vereinsraum II)

 

Anwesend sind:

Frau Tag, Gertrude

Ortsvorsteherin

Herr Jacobi, Dieter

stellvertr. Ortsvorsteher

Herr Koudelka, Christoph

 

Herr Dr. Toussaint, Benedikt

zugleich auch Schriftführer

Herr Zimmermann, Hubert

 

Herr Reimann, Jürgen

Magistratsbetreuer  –  nicht stimmber

Herr Rotter, Dieter

Stadtverordneter  –  nicht stimmber.

 

 

 

Abwesend sind:

Herr Maurer, Karl – entschuldigt

 

Herr Schmidt, Jürgen – unentschuldigt

 

 

Gäste:

Herr Tegel, Gerd (anwesend bis TOP 7 einschl.)

 

 

Die Mitglieder des Ortsbeirates waren durch Einladung vom 27.09.2007 für Montag, den 01.10.2007, unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsgemäß einberufen.

 

Die Ortsvorsteherin begrüßt die Mitglieder des Ortsbeirats, Herrn Reimann als Vertreter des Ma­gis­trats, ferner den Stadtverordneten Herrn Dieter Rot­ter und einen Gast.

 

Die Ortsvorsteherin stellt bei Eröffnung der Sitzung fest, dass die Einladung zur Sitzung ord­nungsgemäß und fristgerecht erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Einwände ge­gen die Tagesordnung gibt es nicht.

 

Die Niederschrift über die Sitzung des Ortsbeirats vom 28.06.07 wird einstimmig genehmigt.

 

Die Ortsvorsteherin macht vor Eintritt in die Tagesordnung darauf aufmerksam, dass die Bera­tung zu TOP 8 unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet (Bezug auf § 52 HGO).


Tagesordnung:

 

 

1

Bericht des Magistrats

 

2

Bericht der Ortsvorsteherin

 

3

Nachpflanzung von 3 Linden auf dem Marktgelände am Orlener Stock;

Antrag der CDU-Fraktion im Ortsbeirat

Vorlage: DRS. 07/609 - siehe Anlage -

 

4

Dorfplatz-/Kartoffelfest 2007; Abrechnung

Verwendung des Verkauferlöses

 

5

Bebauungsplan „Zitterling“ im Ortsteil Orlen

hier:

1.      1. Beschluss über die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB

2.      2. Erweiterung des Geltungsbereichs

3.      3 Beschluss des Entwurfs des Bebauungsplans „Zitterling“

4.      4. Mitteilung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB

5.      Vorlage: DRS. 07/518

6.      - siehe Anlage -

 

6

48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Zitterling“ im Stadtteil Orlen

hier:

1. Beschlussfassung über Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem- §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB

2. Beschluss über die 48. Änderung des Flächenutzungsplans

Vorlage: DRS. 07/521

- siehe Anlage -

 

7

Anfragen, Anregungen, Termine

Volkstrauertag 18.11.2007, Seniorenweihnachtsfeier 16.12.2007

 

8

Grundstück Gemarkung Orlen, Flur 6 Flurstück 81, künftige Gewerbefläche „Am Aarer Weg“; Teilflächenverkauf

Vorlage: DRS. 07/478

- siehe Anlage -

 

 

Protokoll:

 

 

1.    Bericht des Magistrats

 

1.1 Hydraulische Ausrüstung HB Orlen

 

Die Stadtwerke Taunusstein beabsichtigen im Zuge der Erschließung des Gewerbeparks „Orle­ner Stock“ die Herstellung eines neuen Hochbehälters. Zur einwandfreien Betriebsweise müs­sen im neuen und alten Hochbehälter technische Rahmenbedingungen geschaffen werden.

 

Die erforderliche Rohrinstallation und Maschinentechnik wurde in einem Leistungsverzeichnis für die hier vorgesehene Maßnahme zusammengefasst und öffentlich ausgeschrieben. Der Ma­gis­trat hat den Auftrag für die hydraulische Ausrüstung und die Maschinentechnik im neuen und alten Hochbehälter Orlen an die Firma Witec GmbH, Kaden, erteilt.

 

1.2 Tausch der Grundstücke Gemarkung Orlen, Flur 4 Flurstück 11, Grünland "In der Aar" gegen Flur 2 Flurstück 90, Grünfläche "An der Obergasse"

 

Dem Tausch des Grundstückes Gemarkung Orlen, Flur 4 Flurstück 11, Grünland „In der Aar“, Grö­ße 2755 qm, gegen das Grundstück Gemarkung Orlen, Flur 2 Flurstück 90, Grünfläche „An der Obergasse“, Größe 842 qm, hat der Magistrat zugestimmt.

 

1.3 Besucher der Jugendclubs

 

Die Zielgruppe der Jugendarbeit in den dezentralen Einrichtungen sind Jugendliche und junge Er­wach­sene aus dem entsprechenden Stadtteil im Alter von 14 bis 23 Jahren, wobei der Schwerpunkt bei den 16 bis 20-jährigen liegt.

 

Gesetzlich:

SGB III §1 - §68

 

[Begriffsbestimmungen]

(1) Im Sinne dieses Buches ist

1.      Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, soweit nicht die Absätze 2 bis 4 etwas anderes be­stim­men,

2.      Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist,

3.      junger Volljähriger, wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist,

4.      junger Mensch, wer noch nicht 27 Jahre alt ist,

5.      Personensorgeberechtigter, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht,

6.      Erziehungsberechtigter, der Personensorgeberechtigte und jede sonstige Person über 18 Jahren, soweit sie aufgrund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten nicht nur vorübergehend und nicht nur für einzelne Verrichtungen Aufgaben der Perso­nen­sorge wahrnimmt.

(2) Kind im Sinne des § 1 Abs.2 ist, wer noch nicht 18 Jahre alt ist.

(3) (aufgehoben)

(4) Die Bestimmungen dieses Buches, die sich auf die Annahme als Kind beziehen, gelten nur für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Jugendliche aus anderen Ortsteilen dürfen alle Jugendclubs besuchen. Das ist sogar durchaus er­wünscht, denn unter den Jugendclubs herrscht eine Kultur des gegenseitigen Informations­aus­tauschs und man besucht sich auch gegenseitig in den Einrichtungen.

 

Die Mitarbeiter kontrollieren keine Ausweise, sind aber aufgrund ihrer Ausbildung befähigt zu ent­scheiden, ob ein Besucher/eine Besucherin altersmäßig in eine Einrichtung integrierbar ist. Das bedeutet, dass auch ein 13-jähriger durchaus aufgrund seiner sozialen Kompetenz und sei­ner Entwicklung tragbar oder ein 25-jähriger aufgrund seiner gänzlich anderen Interessenlage nicht für den Jugendraum zumutbar sein kann.

 

Personen, die zu alt oder zu jung für den Besuch des Jugendclubs sind, werden durch die Ju­gend­lichen (Jugendclub Vorstand), oder die Mitarbeiter aufgefordert, die Einrichtung zu ver­lassen.

 


1.4 Einbürgerungsfeier

 

Der Magistrat wird beauftragt, die Einbürgerungsurkunde zum Abschluss von Einbürge­rungs­ver­fah­ren an die neuen deutschen Staatsbürger jeweils im Rahmen einer würdigen und feierlichen Veranstaltung der Stadt Taunusstein zu überreichen.

 

Termin: März 2008, Sonntag vormittags, 11.00 Uhr

Ort: Bürgerhaus Taunus, alter Saal

 

1.5 Erlebnistag

 

Unter dem Motto „historische Zeitreise“ steht der Erlebnistag am 3. Oktober 2007 im Aartal. Von Taunusstein-Orlen bis Diez werden von 10 bis 18 Uhr Aktionen am und in der Nähe des histo­ri­schen Aarhöhenwanderweges und des Aartalradweges angeboten.

 

Ein besonderes Highlight bildet der Besuch der römischen Vindeliker-Kohorte am Limesturm Orlen. Hier können die Besucher erleben, wie römische Soldaten exerzieren und Handwerker ihrer Arbeit nachgehen, sowie Vorführungen von einem Medicus anschauen.

 

1.6 Fortschreibung der Einwohnerzahlen

 

Am 30. August 2007 waren in Orlen 1.240 Personen mit erstem und 74 Personen mit zweitem Wohn­sitz, das sind insgesamt 1.314 Einwohner, gemeldet. Am 30. September 2007 wohnten 1.310 Personen in Orlen, 1.233 mit erstem, 77 Personen mit zweitem Wohnsitz.

 

 

2.    Bericht der Ortsvorsteherin

 

-    Die Ortsvorsteherin führt Klage darüber, dass sie seitens der Stadt nicht (frühzeitig) über ein Bau­vorhaben im Bereich Breithardter Weg/Mittelgasse informiert wurde. Dieses Bauvorhaben ver­schärft nicht nur die Parkplatznot in diesem Bereich und kann wegen des höheren Ver­kehrsaufkommens auch zu einer Gefährdung von Schulkindern führen, die an der nahe gele­ge­­­nen Haltestelle auf den Bus warten, sondern verhindert auch eine mögliche Erweiterung des räumlich angrenzenden Friedhofs. Ihre Bedenken hat die Ortsvorsteherin am 31.07.07 in ei­nem Schreiben dem Bgm. mitgeteilt, die Antwort vom gleichen Tag war unbefriedigend. In­zwischen ist das Grundstück verkauft und in der Sitzung der Bau­kom­mis­sion vom 03.09.07 wurde unter TOP 2.1 und 2.2 über die Anträge für ein 1- bzw. 2-Familienhaus beraten und ent­schieden.

 

Der Orts­beirat nimmt die geplante Baumaßnahme zum Anlass, die Stadt (FB 2) zu bitten, im Rah­men eines Vortrags über die Vor- und Nachteile eines Bebauungsplans informiert zu wer­den.

 

-    Der am 19.07.07 stattgefundene Orlener Markt war eine zufriedenstellende Veranstaltung, ob­­wohl entgegen den gemachten Zusagen kein Kanalanschluss vorhanden war und die Was­ser- und Stromanschlüsse ein Notbehelf waren. Die Ortsvorsteherin gibt der Hoffnung Aus­druck, dass diese Defizite im Jahr 2008 behoben sind.

 

Der Orlener Markt ist eine Traditionsveranstaltung an einem festen und eigentlich allbe­kann­ten Termin. Trotzdem fand in Wehen an diesem Tag eine Konkurrenzveranstaltung statt, die sich auf beide Veranstaltungen negativ  auswirkte. Der Ortsbeirat nimmt diese Erfahrung zu An­lass, die Verwaltung zu bitten, auf Stadtebene für die bessere terminliche Koordinierung von Veranstaltungen Sorge zu tragen.

 

-    Es wird erfreut anerkannt, dass die Stadt einen Teil der Mängeliste inzwischen abgearbeit hat (z.B. Auf­kleber mit dem Taunussteiner Logo auf den Glastüren in der Zug­man­telhalle Orlen und In­an­griffnahme von Schallschutzmaßnahmen für den Vereinsraum 1, Anbringen eines Hin­weis­schildes „Mittelgasse“ zum besseren Auffinden versteckt liegender Häuser, Anbrin­gen ei­nes Schutzbrettes am Notausgang, um Vogelkot im Bereich der Sand­kiste im Kinder­garten zu verhindern, Anbringen einer von der Fa. Wandzel gespendeten Tafel am Glo­cken-Sockel vor der Friedhofhalle). Die OVin dankt der Fa. Wandzel für die Kostenübernahme.

 

Da Anfragen/Hinweise/Wünsche des Ortsbeirats teilweise aber nicht oder noch nicht bear­beitet wurden, wird der Schriftführer gebeten, für das laufende Jahr eine relevante Auf­listung vor­zunehmen.

 

-    Es liegen Beschwerden des Ortslandwirts vor, dass im Zuge der Baumaßnahmen im Bereich des „Orlener Stocks“ Schäden an den Wegen und an landwirtschaftlichen Geräten aufge­tre­ten sind.

 

Die Verwaltung wird daher gebeten dafür zu sorgen, dass so rasch wie möglich wirksame Abhilfe geschaffen wird.

 

-    Der Radweg vom Helge-Schmidt-Platz zum „Orlener Stock“ entlang der B 417 und mit An­bin­dung an den Radweg nach Ober­libbach ist fertiggestellt. Er ist z.T. asphaltiert und z.T. mit einer wassergebundenen De­cke versehen. Es ist ein Ärgernis, dass die wassergebun­de­ne De­cke durch Reitpferde erheblich be­schä­digt wurde.

 

-    Die Ortsvorsteherin stimmte dem Wunsch der Fam. Matiebe zu, ihre Garage auszubauen. Das beinhaltet auch die Entfernung der davor stehenden 2 Poller.

 

-    An der kürzlich durchgeführten Sternwanderung des Seniorenbeirates nach Orlen haben sich ca. 80 Personen be­tei­ligt und war somit ein voller Erfolg.

 

-    Ein Teil der neu verlegten Wasserleitung wurde ans Netz angeschlossen.

 

-    In Taunusstein wurde das Freikirchliche Evangelische Gemeindewerk e.V. (fegw) gegründet, der Festgottesdienst war am 23.09.07 in Bleidenstadt.

 

-    Am 25.09.07 fand ein Haushaltsgespräch statt, an dem seitens des Ortsbeirats Orlen neben der Ortsvorsteherin auch Dieter Jacobi als stellvertr. Ortsvorsteher beteiligt war. Ein Teil der Wünsche des Ortsbeirats wurde bzw. wird umgesetzt, u.a. Gestaltung des Kinderspielplatzes an der Zug­man­telhalle Orlen, Bau eines Bürgersteiges/Gehweges im Bereich „Zitterling“, ge­prüft wird der Aus­bau des Limeswanderwegs vom Bereich „Zitterling“ entlang der L 699 zur Fahr­radwegeanbindung Oberlibbach. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um kleine Maß­nah­men („Erhaltungsaufwand“), im Hinblick auf investive Maßnahmen werden im Jahr 2008 in Orlen lediglich der Gewerbepark am „Orlener Stock“ und das Neubaugebiet „Zitterling“ re­a­li­siert, Er­satz-/Reparaturmaßnahmen sind jedoch auch weiterhin möglich.

 

-    Im Bereich des Parkplatzes am Sportplatz „Am Zugmantel“ wurden die Löcher verfüllt, so dass gegenwärtig eine ebene Fläche existiert. Diese Maßnahme ersetzt aber nicht die vom Ortsbeirat immer wieder gewünschte Grundsanierung.

 

 


3.    Nachpflanzung von 3 Linden auf dem Marktgelände am Orlener Stock

Antrag der CDU-Fraktion im Ortsbeirat

Vorlage: DRS. 07/609 - siehe Anlage -

 

Auf dem Festplatz des Orlener Marktes wurden u.a. auch im Hinblick auf die Sicherheit der Veranstaltung am 19.07.07 insgesamt drei Linden gefällt, die Schäden am Stamm oder im Kro­nen­bereich aufwiesen. Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, dass der Ortsbeirat den Magistrat der Stadt Taunusstein bittet, auf dem Gelände des „Orlener Marktes“ drei große Linden nachzu­pflanzen, um den Charakter des historischen Festplatzes zu erhalten.

 

Abstimmung:

 

4 dafür, 1 Enthaltung

 

 

4.    Dorfplatz-/Kartoffelfest 2007

Abrechnung, Verwendung des Verkaufserlöses

 

Für das diejährige Dorfplatzfest „Rund um die Kartoffel“ standen dem Ortsbeirat 150,-- Euro zur Ver­fügung, denen Gesamtausgaben in Höhe von 183,-- Euro gegenüber standen. Der somit re­sul­tierende Fehlbetrag von 33,-- Euro wurde von der Ortsvorsteherin übernommen. Der Verkauf gespendeter Kartoffeln erbrachte einen Erlös von 230,90 Euro.

 

Der Erlös des Kartoffelfestes sollte der „Lebenshilfe Breithardt“ oder/und der „Tafel Taunusstein“ zugute kommen. Weil der Erlös entgegen den Erwartungen nicht sehr groß war, wird nach kurzer Diskussion beschlossen, die 230,90 Euro komplett der „Tafel“ zu spenden.

 

Abstimmung:

 

einstimmig dafür

 

 

5.    Bebauungsplan „Zitterling“ im Stadtteil Orlen

hier:

1. Beschluss über die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB

2. Erweiterung des Geltungsbereichs

3 Beschluss des Entwurfs des Bebauungsplans „Zitterling“

4. Mitteilung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB

Vorlage: DRS. 07/518 -siehe Anlage -

 

Das Bauvorhaben „Zitterling“ wurde in den Haushaltsplan 2008 der Stadt Taunusstein aufge­nom­­men. Der vom Ortsbeirat gewünschte Fuß- und Radweg ist vorgesehen.

 

Die Ortsvorsteherin stellt den Antrag auf Kenntnisnahme und Zustimmung.

 

Abstimmung:

 

einstimmig dafür


6.    48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Zitterling“ im Stadtteil Orlen

hier:

1. Beschlussfassung über Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem- §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB

2. Beschluss über die 48. Änderung des Flächenutzungsplans

Vorlage: DRS. 07/521 - siehe Anlage -

 

Die Ortsvorsteherin stellt den Antrag auf Kenntnisnahme und Zustimmung zur 48. Änderung des Flächenutzungsplans im Bereich „Zitterling“.

 

Abstimmung:

 

einstimmig dafür

 

 

7.    Anfragen, Anregungen, Termine

 

Schwerpunktmäßig wird über die Gestaltung des Volkstrauertages am 18.11.07 und der Se­ni­o­ren­­weihnachtsfeier am 16.12.07.

 

Im Hinblick auf den Volkstrauertag besteht der Ortsbeirat auf einer traditionellen Feier, die Ab­sperr­maßnahmen erforderlich macht. Da die Stadt das z.Zt. noch anders sieht, wird die Orts­vorsteherin einen entsprechenden Antrag stellen. Der Schriftführer wird gebeten, mit Herrn Dr. Graf von der kath. Gemeinde „Herz Mariä“ in Wehen im Hinblick auf eine Mitgestaltung an der Feier Kontakt aufzunehmen.

 

In Bezug auf die Gestaltung der Seniorenweihnachtsfeier erbittet die Ortsvorsteherin von den üb­rigen Mitgliedern des Ortsbeirats zeitnahe Vorschläge für ein ansprechendes Programm.

 

In seiner Sitzung am 16.04.07 behandelte der Ortsbeirat auch die Probleme, die speziell ein An­wohner mit dem Lagerplatz am städtischen Betriebshof hat. Herrn Koschany, der sich in seinem Beschwerdebrief an die Stadtverwaltung auf die Niederschrift über die relevante Sitzung beruft, antwortet die Stadt Taunusstein mit Schreiben vom 24.09.07, dass Optimierungsmaßnahmen geplant seien.

 

Die nächste Sitzung des Ortsbeirats wird vom 07.11.07 auf Donnerstag, den 15.11.07, verschoben. Der Beginn ist nicht wie üblich 19:00 Uhr, sondern bereits 18:30 Uhr.

 

 

8     Grundstück Gemarkung Orlen, Flur 6 Flurstück 81, künftige Gewerbefläche „Am Aarer Weg“; Teilflächenverkauf

Vorlage: DRS. 07/478 - siehe Anlage -

 

Dieser Tagesordnungspunkt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt. Der einzige Gast verab­schie­dete sich ohnehin schon vorher.

 

Herr Jürgen Reimann als Magistratsbetreuer erläutert im Vorfeld der Diskussion das Verfahren. Die Stadt Taunusstein schreibt demnach Grundstücke zum Verkauf auf, für die sich jeder be­wer­ben kann. Beworben haben sich für diese Fläche 3 Interessenten. Im vorliegenden Fall gilt der In­vestor (1. Bewerber) als zuverlässig. Daher haben der Magistrat am 29.08.07 und der StUV am 05.09,07 dem Verkauf einer Teilfläche von ca. 11.320 qm aus dem Grund­stück Flur 6 Flürstück 81, gelegen im Gewerbepark „Orlener Stock“, an die Nie­dern­hau­se­ner Fa. Tap Tap Royal GmbH & Co. KG in Gründung zugestimmt. Dieser Beschluss er­folgte ohne Wissen und Be­teiligung des Ortsbeirats Orlen, das Votum des Ortsbeirats hat also keinen Eingang gefunden in die Beratung des Magistrates und des StuV.

 

Da die geplante Errichtung eines „Fünf-Sterne-Heimtier-Hotels“ vorrangig für Hunde (zu­nächst 180) für die Menschen in Orlen und ihre Umwelt mit extrem negativen Einflüssen und Folgen ver­bun­den sein wird, ist der Ortsbeirat empört über die Verfahrensabfolge. Offenbar fiel die un­ver­­ständliche Vorab-Ent­scheidung der städtischen Gremien ausschließlich aus ökonomischen Grün­den, eine Güter­ab­wägung und eine Prüfung der Umweltverträglichkeit dieser Anlage er­folg­te nicht oder basierte auf falschen Annahmen.

 

Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, die Vorlage für den Verkauf der Gewerbefläche für die Errichtung eines Hunde-Hotels erneut im StUV beraten zu lassen. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, sich Anlagen dieser Art vor Ort anzuschauen.

 

Begründung:

Der Ortsbeirat muss die Bedenken und Sorgen der Orlener Bürgerschaft in besonderem Maße berücksichtigen. Die Bürger lehnen in großen Teilen ein Hunde-Hotel wegen des zu erwar­ten­den hohen Lärmpegels infolge Hundegekläff und starkem Publikumsverkehr ab. Spaziergänger im Tal und entlang des neuen Wander/Fahrradweges zum Orlener Stock werden von ständigem Gebell begleitet werden. Das Naherho­lungs­gebiet am östlichen Ortsrand und im Umfeld des UNESCO-Welterbes Limes wird hiervon tangiert, denn besonders an den Wochenenden zieht es Besucher hierher. Die angesiedelten Gewerbebetriebe verursachen abends und am Wochen­en­de keinen Lärm und haben „Feierabend“, die Hunde brauchen aber auch am Wochenende und abends Auslauf. Es ist davon auszugehen, dass das Ordnungsamt und die zuständigen Gerichte rund um die Uhr mit Beschwerden/Anzeigen „beschäftigt“ werden. Bedenklich ist die Bodenverschmutzung und Verunreinigung des Orlenbaches durch die Ausscheidungen der Tiere, die über das Grundwasser direkt in den Orlenbach gelangen. In Nähe der geplanten Anlage existiert ein Le­bens­mittel­be­trieb, der eine Ausweitung des Geschäftsbereiches mit sensiblen Produkten (glutenfreiem Mehl) plant. Für die geplante Baulandausweisung Zitterling (12 Grundstücke) ist ein gegenüberliegendes Hunde-Hotel nicht förderlich (Wer will dort bauen, wenn man mit Lärmbelästigung rechnen muß?) Darüber hinaus merkt der Ortsbeirat an, dass erneut die ange­ge­be­ne Entfernung von 2 km zwischen Gewerbegebiet und Ortslage grob fehlerhaft ist und statt­des­sen mit 0,7 km gerechnet werden muss, wie die Beratungen im Rahmen des Bebaungsplans erge­ben haben. Desweiteren ist der Betrieb eines Hun­de-Hotels abträglich für den traditionellen Orlener Markt und umgekehrt wirkt sich dieser negativ auf die dortigen Tiere aus.

 

Abstimmung:

 

Einstimmig dafür

 

Die Ortsvorsteherin wird den Bgm. über die Bedenken des Ortsbeirats und den Beschluss un­mit­telbar informieren.

 

 

 

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Gertrude Tag – Ortsvorsteherin                           Dr. Benedikt Toussaint – Schriftführer


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