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Ortsbeiratssitzung vom 24. Februar 2016

Niederschrift gesamt

Niederschrift

1. öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Orlen

 

Sitzungstermin:

  Mittwoch, 24.02.2016

Raum, Ort:

  Zugmantelhalle (Vereinsraum II), Taunusstein, Stadtteil Orlen,   Neuhofer Straße 1

Sitzungsbeginn:

  19:30 Uhr

Sitzungsende:

  20:20 Uhr

 

Anwesend sind:

Herr Dieter Jacobi

Ortsvorsteher

Herr Dr. Jörg-Michael Henneberg

stimmberechtigt

Herr Christoph Koudelka

stimmberechtigt

Herr Dr. Klaus-Peter Paier

stimmberechtigt

Frau Anja van Someren-Heun

stimmberechtigt

Frau Margit Hankammer-Riedl

Magistratsbetreuerin - nicht stimmberechtigt

Frau Stefanie Müller

Schriftführerin  - nicht stimmberechtigt

 

 

Abwesend sind:

Frau Dorothee Baum

 - entschuldigt -

Herr Jürgen Schmidt

 - entschuldigt -

 

 

Tagesordnung:

 

1

Feststellung der frist- und ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

 

 

2

Einwände gegen das Protokoll vom 09.12.2015

 

 

3

Bericht des Ortsvorstehers

 

 

4

Bericht des Magistrats

 

 

4.1

Verwaltungsmitteilungen

 

 

4.1.1

Verkehrsentwicklungsplan 2030: hier Antwort zum Beschluss der StVV vom 26.11.2015, Anregungen aus den Ortsbeiräten
Vorlage: RS. 11/175-17

 

 

5

Verwendung der überschüssigen Spenden

 

 

6

Verschiedenes

 

 

Protokoll:

 

Öffentlicher Teil

 

 

1 .

Feststellung der frist- und ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

 

Der Ortsvorsteher stellt bei Eröffnung fest, dass gegen die frist- und ordnungsgemäße Einladung keine Einwendungen erhoben werden. Des Weiteren stellt er die Beschlussfähigkeit und die Tagesordnung fest.

 

 

 

2 .

Einwände gegen das Protokoll vom 09.12.2015

 

 

Der Ortsvorsteher fragt die Mitglieder des Ortsbeirates, ob es gegen das Protokoll vom 09.12.2015 Einwendungen gibt. Dies ist nicht der Fall. Das Protokoll gilt somit als genehmigt.

 

 

 

3 .

Bericht des Ortsvorstehers

 

1.    Der Abteilungsleiter Herr Hahn informiert den Ortsvorsteher, das eine erneute Geschwindigkeitsmessung am Ortseingang Wehener Str. zwischen 17:00 - und 19:00 Uhr durchgeführt wird. Nach Auswertung des Ergebnisses dieser Messung soll dann letztendlich entschieden werden, ob Maßnahmen nötig sind.

 

2.    Das letzte Grundstück an dem kleinen Baugebiet "Am alten Forsthaus" ist verkauft.

 

3.    Im Gewerbegebiet Orlener Stock entsteht zur Zeit eine Lagerhalle für Möbel mit einer kleinen Ausstellung und Büro (Online-Handel).

 

4.    Schnelles Internet in Orlen - Nach Rücksprache bei der Verwaltung wird auch Orlen in diesem Jahr von der Telekom mit Baumaßnahmen an das schnelle Internet angebunden. Bis Oktober sollen die Verteilerkästen mit Glasfaserkabeln angeschlossen werden, das Angebot ist dann ab Dezember buchbar.

 

5.    Antwort der Verwaltung auf  die Anfrage aus der Bürgerfragestunde vom 28.10.2015 zur Änderung der Halteverbotsbeschilderung in der Wehener Str. vor Haus Nr. 4 . Antrag wird von der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt!

 

 

 

4 .

Bericht des Magistrats

 

Einwohnerzahlen Orlen Stand 31.01.2016:

1214   mit 1. Wohnsitz

72       mit 2. Wohnsitz

 

 

 

4.1 .

Verwaltungsmitteilungen

 

 

 

4.1.1 .

Verkehrsentwicklungsplan 2030: hier Antwort zum Beschluss der StVV vom 26.11.2015, Anregungen aus den Ortsbeiräten
Vorlage: RS. 11/175-17

 

 

Die Beschlussfassung wird um eine weitere Ziffer mit folgenden Unterpunkten ergänzt:

 

1. Der Magistrat wird gebeten, die Ortsbeiräte insgesamt über das Ergebnis der Beteiligung der Ortsbeiräte bei der Aufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes zu informieren.

 

2. Weiterhin ist den Ortsbeiräten darzulegen, wie es zu der hohen Ablehnungsquote des zuständigen Ausschusses und der Stadtverordnetenversammlung gekommen ist. Dabei ist aufzuzeigen, dass viele Anträge wegen der Systematik des VEP ins Leere gelaufen sind.

 

3. Für die 42 Anträge der Ortsbeiräte sind vom Magistrat die Entscheidungsgründe

darzulegen.

 

Antwort an die Ortsbeiräte

 

zu 1) In der Anlage 1 ist das Ergebnis der Abstimmung des StUV dokumentiert. Die StVV ist am 26.11.2015 dieser Empfehlung gefolgt. In Anlage 2 wird der, wie beschlossen, überarbeitete Maßnahmenkatalog zur Kenntnis gegeben.

 

zu 2) Als Antwort auf die Frage muss auf zwei Aspekte eingegangen werden:

 

Systematik des Verkehrsentwicklungsplans

Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) ist ein Rahmenplan, der strategische Ziele für ganz Taunusstein verfolgt und dazu Maßnahmenvorschläge benennt. Die umsetzungsreife Planung einzelner Maßnahmen ist nicht seine Aufgabe, sondern erfolgt in einem weiteren Bearbeitungsschritt, je nach der im Maßnahmenkatalog beschlossenen Priorität. Für die konkrete Planung einer Maßnahme, ob beispielsweise Bushaltestelle oder Radweg, sind verschiedene Kompetenzen, Abläufe und Genehmigungen einzuhalten, die der VEP nicht vorwegnehmen kann. Der VEP soll lediglich eine politische Richtungsentscheidung herbeiführen.

Im VEP kann daher nur allgemein Verkehrsberuhigung in den Ortkernen (z.B. Fahrbahnschwellen) gefordert und beispielhaft Querungshilfen an den Verfassern bekannten Stellen vorschlagen werden. Die Planung einzelner Fahrbahnschwellen gehört von der Systematik ebenso wenig in den VEP, wie beispielsweise eine Festsetzung zur Gebäudehöhe in den Flächennutzungsplan.

Auch ist der VEP ein integrativer Plan, der über die verschiedenen Verkehrsarten (KfZ, Bus, Rad und Fuß) und auch über die praktischen und rechtlichen Zuständigkeiten übergreift.

In der Umsetzung sind dann Akteure und Entscheider oftmals nicht in Taunusstein angesiedelt. Außerdem wird nochmals darauf hingewiesen, dass für (fast) alle baulichen Maßnahmen eine finanzielle Förderung z.B. über die Landesbehörde HessenMobil anzustreben ist, da ansonsten die Maßnahmenfülle niemals ansatzweise umzusetzen wäre.

Im Planwerk sind sehr viele Maßnahmenvorschläge als reine Prüfaufträge formuliert, d.h. die Maßnahme kann noch aus den unterschiedlichsten Gründen ausscheiden. Für alle Maßnahmen wird es in der Umsetzung je nach Zuständigkeit gesonderte Gremienbeschlüsse geben.

Darüber hinaus ist es das gute Recht der Ortsbeiräte über den VEP hinausgehende Punkte aus dem Bereich Verkehr in die Beratungen einzubringen.

 

Beteiligung bei der Aufstellung des VEP

Im Verfahren haben insgesamt drei Gremieninformationen stattgefunden. Die Planer und der Magistrat haben immer wieder die Mandatsträger (und die Öffentlichkeit) aufgerufen, Anregungen zu geben, was auch geschehen ist. Außerdem bestand Gelegenheit während der gemeinsamen Sitzung der städtischen Ortsbeiräte am 6.10.2015 im Bürgerhaus Taunus Fragen und Anregungen an das Planungsbüro und an die Vertreter der Stadtverwaltung zu richten, wovon auch reichlich Gebrauch gemacht wurde. Wenn dann zusätzlich kurz vor Beschlussfassung zahlreiche Anregungen aus den Ortsbeiräten kommen, so konnten diese teilweise leider nicht so umfänglich bearbeitet werden, wie Anregungen zu Anfang des Verfahrens.

In der Sitzung des StUV am 04.11.2015 wurde ausführlich über die Vorschläge der Ortsbeiräte aus gesamtstädtischer Sicht beraten. Als Unterlage stand für die Beratung eine Tabelle mit Stellungnahmen des Planungsbüros zu einzelnen Vorschläge und Einschätzungen des Magistrats zur Verfügung.

Diese Tabelle (Anlage 1) wurde mit den Abstimmungsergebnissen zum Protokoll genommen sowie für diese Verwaltungsmitteilung mit Einschätzungen zur Umsetzung ergänzt.

Die OBs haben die meisten Maßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich gutgeheißen. Auch wenn einige Punkte im Taunussteiner VEP nicht berücksichtigt werden konnten, heißt dies nicht, dass sie nicht im Einzelfall in einen andern Zusammenhang weiterverfolgt werden können.

 

zu 3) Die Anregungen der Ortbeiräte sind nicht vom Magistrat (vor-)entschieden worden, sondern wurden direkt im StUV behandelt. Die persönlichen Entscheidungsgründe der Stadtverordneten sind dem Magistrat nicht bekannt. Auf die Ausführungen zu 1) und zu 2) wird verwiesen.

 

 

Der Ortsbeirat nimmt die Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.

 

 

 

5 .

Verwendung der überschüssigen Spenden

 

 

Beschluss:

 

Wie bereits in der Sitzung am 07.12.2015 besprochen, werden die Spenden in Höhe von 517,47 € dem Seniorenclub Orlen zur Verfügung gestellt.

 

 

Abstimmung:            dafür: 5                      dagegen: 0                Enthaltungen: 0

 

 

 

6 .

Verschiedenes

 

 

1.    Schreiben der Bürgerstiftung – Platz für einen Obstbaum

Der Ortsbeirat kann sich vorstellen eine Edelkastanie (Esskastanie)  in dem unbefestigten Bereich des Helge-Schmidt-Platzes anzupflanzen.

Aus diesem Grund bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen, ob aus nicht bekannten Gründen etwas gegen dieses Vorhaben spricht.

 

2.    Aktion Saubere Landschaft

Die Aktion wird  2017 durchgeführt.

 

3.    Die nächste Sitzung findet am 27.04.2016 statt (konstituierende Sitzung des neuen OB)

 

 

Die Sitzung wird geschlossen um 20:20 Uhr.

 

 

 

 

Dieter Jacobi

 

Stefanie Müller

                Vorsitz

 

Protokollführung

 


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