Niederschrift
2. öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Orlen
Sitzungstermin:
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Montag, 23.03.2015
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Raum, Ort:
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Zugmantelhalle (Vereinsraum II),
Taunusstein, Stadtteil Orlen, Neuhofer Straße 1
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Sitzungsbeginn:
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21:15 Uhr
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Sitzungsende:
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22:10 Uhr
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Anwesend sind:
Herr Dieter Jacobi
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stimmberechtigt
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Herr Dr. Jörg-Michael Henneberg
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stimmberechtigt
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Herr Christoph Koudelka
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stimmberechtigt
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Herr Dr. Klaus-Peter Paier
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stimmberechtigt
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Herr Jürgen Schmidt
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stimmberechtigt
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Frau Anja van Someren-Heun
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stimmberechtigt
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Frau Margit Hankammer-Riedl
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nicht stimmberechtigt
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Stefanie Müller
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nicht stimmberechtigt
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Abwesend sind:
Frau Dorothee Baum
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entschuldigt
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Tagesordnung:
1
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Feststellung der frist- und ordnungsgemäßen
Einladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
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2
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Einwände gegen das Protokoll vom 11.02.2015
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3
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Unterbringung von Flüchtlingen
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4
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Bericht des Ortsvorstehers
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5.1
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Verwaltungsmitteilungen
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5.1.1
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Information zum aktuellen Stand
Verkehrsentwicklungsplan: Protokoll der 3. Gremien-Veranstaltung, Einladung
zur 2. Bürgerinformationsveranstaltung am 21.04.2015
Vorlage: RS. 11/175-14
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5.1.2
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Antwort auf die Fragen aus der Sitzung des
Ortsbeirates Orlen vom 10.12.2014 bzgl. Sachstand des Projektes
"Blühendes Orlen" sowie Ersatzpflanzung der Bäume an der
Zugmantelhalle
Vorlage: DRS. 15/043
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5.1.3
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Stellungnahme zum Antrag aus der Sitzung des
Ortsbeirates Orlen vom 10.12.2014; hier: Ersatzpflanzung von 5 neuen Linden
auf dem Marktplatz
Vorlage: DRS. 15/044
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5.1.4
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ÖPNV, Orlener Stock; Antrag der SPD-Fraktion
im Ortsbeirat Orlen
Vorlage: RS. 14/347-01
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5.1.5
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Hinweise für Mandatsträgerinnen und
Mandatsträger zur Korruptionsprävention
Vorlage: DRS. 15/057
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6
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Bank vor dem Feuerwehrgerätehaus
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Protokoll:
Öffentlicher Teil
1 .
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Feststellung der frist- und ordnungsgemäßen Einladung, der
Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
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Der Ortsvorsteher stellt bei Eröffnung fest,
dass gegen die frist- und ordnungsgemäße Einladung keine Einwendungen erhoben
werden. Des Weiteren stellt er die Beschlussfähigkeit und die Tagesordnung
fest. Nach einstimmigem Beschluss wird Tagesordnungspunkt 5 vorgezogen und als
Tagesordnungspunkt 3 behandelt.
2 .
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Einwände gegen das Protokoll vom 11.02.2015
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Der Ortsvorsteher fragt die Mitglieder des
Ortsbeirates, ob es gegen das Protokoll vom 11.02.2015 Einwendungen gibt. Dies
ist nicht der Fall. Das Protokoll gilt somit als genehmigt.
3 .
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Unterbringung von Flüchtlingen
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Der Ortsbeirat bittet die städtischen Gremien,
die geplante Unterbringung von 51 Flüchtlingen in zwei Unterkünften in Orlen nochmals
zu verhindern. Weiterhin bittet er, dass nur ein Objekt in Orlen realisiert
wird.
- Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass die
Aufnahme von Flüchtlingen aus Krisengebieten aus humanitären Gründen
unabdingbar ist. Auch werden der OB und viele Orlener Bürgerinnen und
Bürger alles dafür tun, diese zu integrieren. Das wird aus Sicht des
Ortsbeirates aber nicht bei dieser geplanten, großen Anzahl gelingen. Die
ländliche Infrastruktur, der ÖPNV und die Größe des Stadtteils sprechen
eindeutig gegen die Aufnahme von 51 Personen.
- Der Ortsbeirat geht davon aus, dass der
Magistrat alles Mögliche dafür tun wird, die soziale Einbindung der
Flüchtlinge personell, sachlich und finanziell intensiv zu fördern.
- Wir wollen und müssen den Flüchtlingen
helfen, das steht für uns außer Frage. Das geht aber nicht gegen den
Willen der Bevölkerung. Deshalb muss es das wichtigste Ziel sein,
vernünftig und sachlich eine gemeinsame Lösung für die Stadt, die Verwaltung
und die Orlener Bürger zu finden.
Der Ortsbeirat favorisiert aufgrund der Größe
des Gebäudes die Liegenschaft in der Mittelgasse. Dieses Haus befindet sich
auch in einem Wohngebiet ist aufgrund seiner Bauart für die Aufnahme von
Flüchtlingen besser geeignet. Mit dieser Liegenschaft würde die Dorfgemeinschaft
von Orlen ihren Beitrag mehr als erfüllen.
Auch die Informationsveranstaltung hat aus
Sicht des Ortsbeirats dieses Objekt priorisiert.
Abstimmung:
dafür: 5 dagegen: 0 Enthaltungen: 1
4 .
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Bericht des Ortsvorstehers
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entfällt
5 .
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Bericht des Magistrats
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entfällt
5.1 .
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Verwaltungsmitteilungen
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5.1.1 .
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Information zum aktuellen Stand Verkehrsentwicklungsplan:
Protokoll der 3. Gremien-Veranstaltung, Einladung zur 2.
Bürgerinformationsveranstaltung am 21.04.2015
Vorlage: RS. 11/175-14
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Am 23.02.2015 hat
die 3. Gremien-Informationsveranstaltung zum Verkehrsentwicklungsplan
stattgefunden, bei der Entwürfe für Maßnahmen mit Schwerpunkt KfZ-Verkehr
vorgestellt wurden. Auch konnten erstmals die Maßnahmenkarten für die
verschiedenen Verkehrsarten gezeigt werden. Das Protokoll, die Präsentation der
Veranstaltung und die Entwürfe der Maßnahmenkarten sind als Anlagen beigefügt.
Diese bilden die Diskussionsgrundlagen auch für die 2. Bürger-Veranstaltung,
die wieder als Workshop konzipiert wird.
Die 2.
Bürger-Veranstaltung zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP) findet am 21.04.2015 um
19:00 im Bürgerhaus Taunus statt.
Die Ziele der
moderierten Veranstaltung sind:
•
Information der Bürgerinnen und Bürger über
Zwischenergebnisse – Schwerpunkt: Zielrichtung und Maßnahmenpakete
•
Einschätzungen, Anregungen und Hinweise zu
Maßnahmenpaketen.
Es wird kein
abgeschlossener VEP vorgestellt, die Öffentlichkeit soll Raum erhalten, ihre
Ideen einzubringen.
Geplant ist, wie in
der 1. Bürgerinformationsveranstaltung am 12.03.2014, an Thementischen
(„Marktplatzsituation“) in Gruppen drei wichtige Themenkomplexe anzusprechen.
An jedem Tisch soll ein Vertreter des Büros und der Stadtverwaltung, ggf. auch
der Politik Rede und Antwort stehen.
Auch alle
Mitglieder der städtischen Gremien sind herzlich eingeladen. Die Einladung
erfolgt wie üblich über die Presse und den Newsletter.
Die Prüfung,
Empfehlung und letztlich Bewertung der Maßnahmen ist noch nicht abgeschlossen.
Dies soll für die Entscheidung durch die Gremien im 3. Quartal 2015 vorbereitet
werden. Dabei wir auch nochmals die Expertise der Fachbehörden in der externen
Projektgruppe zu den neuen Vorschlägen eingeholt.
Der Ortsbeirat Orlen nimmt die
Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.
5.1.2 .
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Antwort auf die Fragen aus der Sitzung des Ortsbeirates
Orlen vom 10.12.2014 bzgl. Sachstand des Projektes "Blühendes
Orlen" sowie Ersatzpflanzung der Bäume an der Zugmantelhalle
Vorlage: DRS. 15/043
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Ortsbeiratssitzung Orlen 10.12.2014, TOP 10
„Verschiedenes“
Herr
Jacobi erkundigt sich nach dem Sachstand des Projektes „Blühendes Orlen“. Die
Feldraine Wingsbacher Weg, Verlängerung Seifer Weg und Eisenstraße, haben in
diesem Bereich eine Breite von 10 m. Tatsächlich sind es aber nur 6 - 8 m. Der
Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob in diesen Bereichen Blühflächen
angelegt werden können.
Er
bittet den Magistrat des Weiteren eine Ersatzpflanzung der Bäume an der
Zugmantelhalle vorzunehmen.
Antwort:
Der Vorschlag des
Ortsbeirates ist sehr gut. Der Magistrat wird den Standort prüfen und ggf. in
das Projekt „Blühendes Taunusstein“ aufnehmen.
Der Auftrag zur
Ersatzpflanzung eines Baumes an der Zugmantelhalle ist erteilt und wird, sofern
das unter Berücksichtigung der Leitungsführung der Grundleitungen möglich ist,
in der nächsten Pflanzperiode ausgeführt.
Der Ortsbeirat Orlen nimmt die
Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.
5.1.3 .
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Stellungnahme zum Antrag aus der Sitzung des Ortsbeirates
Orlen vom 10.12.2014; hier: Ersatzpflanzung von 5 neuen Linden auf dem
Marktplatz
Vorlage: DRS. 15/044
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Antrag
des Ortsbeirates Orlen am 10.12.2014:
Der
Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Taunusstein zu bitten,
eine Ersatzpflanzung von 5 neuen Linden auf dem Marktplatz vorzunehmen.
Begründung:
In den 1980er
Jahren wurden 2 Linden wegen Umsturzgefahr gefällt. Weitere Linden wurden
gefällt, da zur damaligen Zeit ein Festzelt auf dem Marktplatz aus
Witterungsgründen aufgestellt werden musste.
Durch die
Anschaffung von kleineren Zelten durch die Vereine ist das nun nicht mehr notwendig.
Bei starkem Sonnenschein am Orler Markt wird nun in der Mitte des Marktgeländes
eine große Fläche nicht mehr von den vorhandenen Linden beschattet. Auch
Sonnenschirme lösen dieses Problem nicht.
Eine
Ersatzpflanzung von 5 neuen Linden würde dieses Problem in der Zukunft beheben.
Antwort der
Verwaltung:
Die Pflanzung von 5
Linden auf dem Marktplatz ist möglich. Die Kosten belaufen sich auf etwa 800,-
€ pro Baum (insgesamt rd. 4.000,- €). Im derzeitigen Doppelhaushalt sind für diese
Maßnahme leider keine Finanzmittel vorgesehen. Der Magistrat schlägt vor, die
notwendigen Mittel nach Rücksprache mit dem Ortsbeirat Orlen für den Haushalt
2017 einzustellen.
Der Ortsbeirat Orlen nimmt die
Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.
5.1.4 .
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ÖPNV, Orlener Stock; Antrag der SPD-Fraktion im Ortsbeirat
Orlen
Vorlage: RS. 14/347-01
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Frage:
Der Ortsbeirat Orlen bittet den Magistrat der Stadt
Taunusstein, das Gewerbegebiet „Am Orlener Stock“ an den ÖPNV anzubinden.
Antwort:
Der Rheingau-Taunus-Kreis hat der Stadt Taunusstein
im Rahmen der Beteiligung bei der Aufstellung des Nahverkehrsplanes den Entwurf
zur Verfügung gestellt. In diesem Entwurf sind u. a. auch Aussagen zu
Standorten der Bushaltestellen sowie etwaige Erschließungslücken benannt.
Die Stadt Taunusstein ist aufgefordert, eine
entsprechende Stellungnahme abzugeben. Im Rahmen dieser wird der Antrag des OB
Orlen entsprechende Berücksichtigung finden.
Der Ortsbeirat Orlen nimmt die
Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.
5.1.5 .
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Hinweise für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zur
Korruptionsprävention
Vorlage: DRS. 15/057
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Die gezielte Bekämpfung der Korruption
betrifft alle Aufgabenbereiche der öffentlichen Verwaltung. Wenngleich es
keinen strafrechtlichen Tatbestand „Korruption“ in Deutschland gibt, er aber
von verschiedenen Paragraphen/Delikten umrissen wird, so lässt sich doch eine
allgemeine Begriffsdefinition herleiten.
Danach bedeutet Korruption „Missbrauch
anvertrauter Macht (politisches Mandat, öffentliches Amt, Funktion in der
Wirtschaft) zum privaten Nutzen oder Vorteil (für einen selbst oder einen
anderen).
Die Stadtverwaltung Taunusstein hat in der
Vergangenheit bereits aktiv präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption
ergriffen. Nachfolgend ist eine Übersicht über die bisher ergriffenen Maßnahmen
dargestellt:
• Eine förmliche Bestellung des Leiters des
Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Taunusstein zum Anti-Korruptionsbeauftragten
ist zum 02.August 2012 erfolgt.
• Eine interne Dienstanweisung zur
Korruptionsvorbeugung ist verfügt.
• Eine interne Dienstanweisung zur
Vergabe städtischer Aufträge ist verfügt.
• Ein Leitfaden Führungskräfte mit Schwerpunkten Vorbeugen,
Erkennen und Handeln zur Unterstützung der Führungskräfte ist vorhanden.
• Ein Merkblatt für alle
Beschäftigte ist vorhanden.
Die beigefügten Hinweise für Mandatsträger
ermöglichen es, die städtischen Präventionsmaßnahmen sinnvoll zu erweitern und
zu ergänzen. Auch in Folge der durch den Bundestag im letzten Jahr
beschlossenen Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung auf
kommunale Mandatsträger ergab sich das Bedürfnis, den Mandatsträgern der Stadt
Taunusstein einige Hinweise und Informationen zur Kenntnis zu geben.
Den Wunsch nach einem Informationsblatt zur
strafrechtlichen Bestimmung des § 108e Strafgesetzbuch hat der Hessische
Städtetag bislang abgelehnt. Auf unsere Anfrage hin antwortet der Hessische
Städtetag „… eine verbindliche Auskunft über den Verlauf der Grenze zwischen
einer rechtlich noch vertretbaren Handlungsweise und eines strafbaren Tuns
eines Gemeindevertreters im Zusammenhang mit der neuen Vorschrift mangels vorhandener
Rechtsprechung zu dieser nicht möglich.“
Die beigefügten Hinweise sollen es den
Mandatsträgern der Stadt Taunusstein dennoch ermöglichen, die gesetzliche Lage
zu erkennen und zu bewerten. Eine Rechtssicherheit im Umgang mit § 108e StGB
kann hierdurch aber nicht gewährleistet werden.
Der Ortsbeirat Orlen nimmt die
Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.
6 .
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Bank vor dem Feuerwehrgerätehaus
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Herr Jacobi wird weitere Angebote einholen.
Die nächste Sitzung findet am 22.04.2015 statt.
Die Sitzung wird
geschlossen um 22:10 Uhr.
Dieter Jacobi
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Stefanie
Müller
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Vorsitz
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Protokollführung
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