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Niederschrift öffentlich

Niederschrift

2. öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Orlen

 

Sitzungstermin:

Montag, 23.03.2015

Raum, Ort:

Zugmantelhalle (Vereinsraum II), Taunusstein, Stadtteil Orlen, Neuhofer Straße 1

Sitzungsbeginn:

21:15 Uhr

Sitzungsende:

22:10 Uhr

 

Anwesend sind:

Herr Dieter Jacobi

stimmberechtigt

Herr Dr. Jörg-Michael Henneberg

stimmberechtigt

Herr Christoph Koudelka

stimmberechtigt

Herr Dr. Klaus-Peter Paier

stimmberechtigt

Herr Jürgen Schmidt

stimmberechtigt

Frau Anja van Someren-Heun

stimmberechtigt

Frau Margit Hankammer-Riedl

nicht stimmberechtigt

Stefanie Müller

nicht stimmberechtigt

 

 

Abwesend sind:

Frau Dorothee Baum

entschuldigt

 

 

Tagesordnung:

 

1

Feststellung der frist- und ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

 

 

 

2

Einwände gegen das Protokoll vom 11.02.2015

 

 

 

3

Unterbringung von Flüchtlingen

 

 

 

4

Bericht des Ortsvorstehers

 

 

 

5

Bericht des Magistrats

 

 

 

5.1

Verwaltungsmitteilungen

 

 

 

5.1.1

Information zum aktuellen Stand Verkehrsentwicklungsplan: Protokoll der 3. Gremien-Veranstaltung, Einladung zur 2. Bürgerinformationsveranstaltung am 21.04.2015
Vorlage: RS. 11/175-14

 

 

 

5.1.2

Antwort auf die Fragen aus der Sitzung des Ortsbeirates Orlen vom 10.12.2014 bzgl. Sachstand des Projektes "Blühendes Orlen" sowie Ersatzpflanzung der Bäume an der Zugmantelhalle
Vorlage: DRS. 15/043

 

 

 

5.1.3

Stellungnahme zum Antrag aus der Sitzung des Ortsbeirates Orlen vom 10.12.2014; hier: Ersatzpflanzung von 5 neuen Linden auf dem Marktplatz
Vorlage: DRS. 15/044

 

 

 

5.1.4

ÖPNV, Orlener Stock; Antrag der SPD-Fraktion im Ortsbeirat Orlen
Vorlage: RS. 14/347-01

 

 

 

5.1.5

Hinweise für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zur Korruptionsprävention
Vorlage: DRS. 15/057

 

 

 

6

Bank vor dem Feuerwehrgerätehaus

 

 

 

7

Verschiedenes

 

 

 

 

 

Protokoll:

 

Öffentlicher Teil

 

 

1 .

Feststellung der frist- und ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

 

 

Der Ortsvorsteher stellt bei Eröffnung fest, dass gegen die frist- und ordnungsgemäße Einladung keine Einwendungen erhoben werden. Des Weiteren stellt er die Beschlussfähigkeit und die Tagesordnung fest. Nach einstimmigem Beschluss wird Tagesordnungspunkt 5 vorgezogen und als Tagesordnungspunkt 3 behandelt.

 

 

 

 

 

 

2 .

Einwände gegen das Protokoll vom 11.02.2015

 

 

Der Ortsvorsteher fragt die Mitglieder des Ortsbeirates, ob es gegen das Protokoll vom 11.02.2015 Einwendungen gibt. Dies ist nicht der Fall. Das Protokoll gilt somit als genehmigt.

 

 

 

 

 

 

3 .

Unterbringung von Flüchtlingen

 

Der Ortsbeirat bittet die städtischen Gremien, die geplante Unterbringung von 51 Flüchtlingen in zwei Unterkünften in Orlen nochmals zu verhindern. Weiterhin bittet er, dass nur ein Objekt in Orlen realisiert wird.

 

  1. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass die Aufnahme von Flüchtlingen aus Krisengebieten aus humanitären Gründen unabdingbar ist. Auch werden der OB und viele Orlener Bürgerinnen und Bürger alles dafür tun, diese zu integrieren. Das wird aus Sicht des Ortsbeirates aber nicht bei dieser geplanten, großen Anzahl gelingen. Die ländliche Infrastruktur, der ÖPNV und die Größe des Stadtteils sprechen eindeutig gegen die Aufnahme von 51 Personen. 
  2. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass der Magistrat alles Mögliche dafür tun wird, die soziale Einbindung der Flüchtlinge personell, sachlich und finanziell intensiv zu fördern. 
  3. Wir wollen und müssen den Flüchtlingen helfen, das steht für uns außer Frage. Das geht aber nicht gegen den Willen der Bevölkerung. Deshalb muss es das wichtigste Ziel sein, vernünftig und sachlich eine gemeinsame Lösung für die Stadt, die Verwaltung und die Orlener Bürger zu finden.

 

Der Ortsbeirat favorisiert aufgrund der Größe des Gebäudes die Liegenschaft in der Mittelgasse. Dieses Haus befindet sich auch in einem Wohngebiet ist aufgrund seiner Bauart für die Aufnahme von Flüchtlingen besser geeignet. Mit dieser Liegenschaft würde die Dorfgemeinschaft von Orlen ihren Beitrag mehr als erfüllen.

 

Auch die Informationsveranstaltung hat aus Sicht des Ortsbeirats dieses Objekt priorisiert.

 

Abstimmung:            dafür: 5           dagegen: 0      Enthaltungen: 1

 

 

 

4 .

Bericht des Ortsvorstehers

 

entfällt

 

 

 

5 .

Bericht des Magistrats

 

entfällt

 

 

 

5.1 .

Verwaltungsmitteilungen

 

 

 

5.1.1 .

Information zum aktuellen Stand Verkehrsentwicklungsplan: Protokoll der 3. Gremien-Veranstaltung, Einladung zur 2. Bürgerinformationsveranstaltung am 21.04.2015
Vorlage: RS. 11/175-14

 

 

Am 23.02.2015 hat die 3. Gremien-Informationsveranstaltung zum Verkehrsentwicklungsplan stattgefunden, bei der Entwürfe für Maßnahmen mit Schwerpunkt KfZ-Verkehr vorgestellt wurden. Auch konnten erstmals die Maßnahmenkarten für die verschiedenen Verkehrsarten gezeigt werden. Das Protokoll, die Präsentation der Veranstaltung und die Entwürfe der Maßnahmenkarten sind als Anlagen beigefügt. Diese bilden die Diskussionsgrundlagen auch für die 2. Bürger-Veranstaltung, die wieder als Workshop konzipiert wird.

 

Die 2. Bürger-Veranstaltung zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP) findet am 21.04.2015 um 19:00 im Bürgerhaus Taunus statt.

 

Die Ziele der moderierten Veranstaltung sind:

               Information der Bürgerinnen und Bürger über Zwischenergebnisse – Schwerpunkt: Zielrichtung und Maßnahmenpakete

               Einschätzungen, Anregungen und Hinweise zu Maßnahmenpaketen.

 

Es wird kein abgeschlossener VEP vorgestellt, die Öffentlichkeit soll Raum erhalten, ihre Ideen einzubringen.

 

Geplant ist, wie in der 1. Bürgerinformationsveranstaltung am 12.03.2014, an Thementischen („Marktplatzsituation“) in Gruppen drei wichtige Themenkomplexe anzusprechen. An jedem Tisch soll ein Vertreter des Büros und der Stadtverwaltung, ggf. auch der Politik Rede und Antwort stehen.

 

Auch alle Mitglieder der städtischen Gremien sind herzlich eingeladen. Die Einladung erfolgt wie üblich über die Presse und den Newsletter.

 

Die Prüfung, Empfehlung und letztlich Bewertung der Maßnahmen ist noch nicht abgeschlossen. Dies soll für die Entscheidung durch die Gremien im 3. Quartal 2015 vorbereitet werden. Dabei wir auch nochmals die Expertise der Fachbehörden in der externen Projektgruppe zu den neuen Vorschlägen eingeholt.

 

 

Der Ortsbeirat Orlen nimmt die Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.2 .

Antwort auf die Fragen aus der Sitzung des Ortsbeirates Orlen vom 10.12.2014 bzgl. Sachstand des Projektes "Blühendes Orlen" sowie Ersatzpflanzung der Bäume an der Zugmantelhalle
Vorlage: DRS. 15/043

 

 

 

 

Ortsbeiratssitzung Orlen 10.12.2014, TOP 10 „Verschiedenes“

 

Herr Jacobi erkundigt sich nach dem Sachstand des Projektes „Blühendes Orlen“. Die Feldraine Wingsbacher Weg, Verlängerung Seifer Weg und Eisenstraße, haben in diesem Bereich eine Breite von 10 m. Tatsächlich sind es aber nur 6 - 8 m. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob in diesen Bereichen Blühflächen angelegt werden können.

 

Er bittet den Magistrat des Weiteren eine Ersatzpflanzung der Bäume an der Zugmantelhalle vorzunehmen.

 

Antwort:

 

Der Vorschlag des Ortsbeirates ist sehr gut. Der Magistrat wird den Standort prüfen und ggf. in das Projekt „Blühendes Taunusstein“ aufnehmen.

 

Der Auftrag zur Ersatzpflanzung eines Baumes an der Zugmantelhalle ist erteilt und wird, sofern das unter Berücksichtigung der Leitungsführung der Grundleitungen möglich ist, in der nächsten Pflanzperiode ausgeführt.

 

 

Der Ortsbeirat Orlen nimmt die Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.

 

 

 

 

5.1.3 .

Stellungnahme zum Antrag aus der Sitzung des Ortsbeirates Orlen vom 10.12.2014; hier: Ersatzpflanzung von 5 neuen Linden auf dem Marktplatz
Vorlage: DRS. 15/044

 

 

 

 

Antrag des Ortsbeirates Orlen am 10.12.2014:

 

Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Taunusstein zu bitten, eine Ersatzpflanzung von 5 neuen Linden auf dem Marktplatz vorzunehmen.

 

Begründung:

 

In den 1980er Jahren wurden 2 Linden wegen Umsturzgefahr gefällt. Weitere Linden wurden gefällt, da zur damaligen Zeit ein Festzelt auf dem Marktplatz aus Witterungsgründen aufgestellt werden musste.

Durch die Anschaffung von kleineren Zelten durch die Vereine ist das nun nicht mehr notwendig. Bei starkem Sonnenschein am Orler Markt wird nun in der Mitte des Marktgeländes eine große Fläche nicht mehr von den vorhandenen Linden beschattet. Auch Sonnenschirme lösen dieses Problem nicht.

Eine Ersatzpflanzung von 5 neuen Linden würde dieses Problem in der Zukunft beheben.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Pflanzung von 5 Linden auf dem Marktplatz ist möglich. Die Kosten belaufen sich auf etwa 800,- € pro Baum (insgesamt rd. 4.000,- €). Im derzeitigen Doppelhaushalt sind für diese Maßnahme leider keine Finanzmittel vorgesehen. Der Magistrat schlägt vor, die notwendigen Mittel nach Rücksprache mit dem Ortsbeirat Orlen für den Haushalt 2017 einzustellen.

 

 

Der Ortsbeirat Orlen nimmt die Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

5.1.4 .

ÖPNV, Orlener Stock; Antrag der SPD-Fraktion im Ortsbeirat Orlen
Vorlage: RS. 14/347-01

 

 

Frage:

 

Der Ortsbeirat Orlen bittet den Magistrat der Stadt Taunusstein, das Gewerbegebiet  „Am Orlener Stock“ an den ÖPNV anzubinden.

 

 

Antwort:

 

Der Rheingau-Taunus-Kreis hat der Stadt Taunusstein im Rahmen der Beteiligung bei der Aufstellung des Nahverkehrsplanes den Entwurf zur Verfügung gestellt. In diesem Entwurf sind u. a. auch Aussagen zu Standorten der Bushaltestellen sowie etwaige Erschließungslücken benannt.

 

Die Stadt Taunusstein ist aufgefordert, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. Im Rahmen dieser wird der Antrag des OB Orlen entsprechende Berücksichtigung finden.

 

 

 

Der Ortsbeirat Orlen nimmt die Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

5.1.5 .

Hinweise für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zur Korruptionsprävention
Vorlage: DRS. 15/057

 

 

 

Die gezielte Bekämpfung der Korruption betrifft alle Aufgabenbereiche der öffentlichen Verwaltung. Wenngleich es keinen strafrechtlichen Tatbestand „Korruption“ in Deutschland gibt, er aber von verschiedenen Paragraphen/Delikten umrissen wird, so lässt sich doch eine allgemeine Begriffsdefinition herleiten.

 

Danach bedeutet Korruption „Missbrauch anvertrauter Macht (politisches Mandat, öffentliches Amt, Funktion in der Wirtschaft) zum privaten Nutzen oder Vorteil (für einen selbst oder einen anderen).

 

Die Stadtverwaltung Taunusstein hat in der Vergangenheit bereits aktiv präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption ergriffen. Nachfolgend ist eine Übersicht über die bisher ergriffenen Maßnahmen dargestellt:

 

•           Eine förmliche Bestellung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Taunusstein zum Anti-Korruptionsbeauftragten ist zum 02.August 2012 erfolgt.

 

•           Eine interne Dienstanweisung zur Korruptionsvorbeugung ist verfügt.

 

•           Eine interne Dienstanweisung zur Vergabe städtischer Aufträge ist verfügt.

 

•           Ein Leitfaden Führungskräfte mit Schwerpunkten Vorbeugen, Erkennen und Handeln zur Unterstützung der Führungskräfte ist vorhanden.

 

•           Ein Merkblatt für alle Beschäftigte ist vorhanden.

 

Die beigefügten Hinweise für Mandatsträger ermöglichen es, die städtischen Präventionsmaßnahmen sinnvoll zu erweitern und zu ergänzen. Auch in Folge der durch den Bundestag im letzten Jahr beschlossenen Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung auf kommunale Mandatsträger ergab sich das Bedürfnis, den Mandatsträgern der Stadt Taunusstein einige Hinweise und Informationen zur Kenntnis zu geben.

 

Den Wunsch nach einem Informationsblatt zur strafrechtlichen Bestimmung des § 108e Strafgesetzbuch hat der Hessische Städtetag bislang abgelehnt. Auf unsere Anfrage hin antwortet der Hessische Städtetag „… eine verbindliche Auskunft über den Verlauf der Grenze zwischen einer rechtlich noch vertretbaren Handlungsweise und eines strafbaren Tuns eines Gemeindevertreters im Zusammenhang mit der neuen Vorschrift mangels vorhandener Rechtsprechung zu dieser nicht möglich.“

 

Die beigefügten Hinweise sollen es den Mandatsträgern der Stadt Taunusstein dennoch ermöglichen, die gesetzliche Lage zu erkennen und zu bewerten. Eine Rechtssicherheit im Umgang mit § 108e StGB kann hierdurch aber nicht gewährleistet werden.

 

 

 

Der Ortsbeirat Orlen nimmt die Verwaltungsmitteilung zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

6 .

Bank vor dem Feuerwehrgerätehaus

 

Herr Jacobi wird weitere Angebote einholen.

 

 

 

 

 

 

7 .

Verschiedenes

 

Die nächste Sitzung findet am 22.04.2015 statt.

 

 

 

 

 

 

Die Sitzung wird geschlossen um 22:10 Uhr.

 

 

 

 

 

 

Dieter Jacobi

 

Stefanie Müller

Vorsitz

 

Protokollführung


 


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