Niederschrift
7. öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Orlen
OBOR/X/30/2012
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Sitzungstermin:
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Mittwoch, 31.10.2012
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Sitzungsbeginn:
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19:28 Uhr
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Sitzungsende:
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21:30 Uhr
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Ort, Raum:
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Zugmantelhalle (Vereinsraum II),
Taunusstein, Stadtteil Orlen, Neuhofer Straße 1
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Anwesend sind:
Herr Dieter Jacobi
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Ortsvorsteher
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Herr Dr. Klaus-Peter Paier
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stellvertr. Ortsvorsteher
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Frau Dorothee Baum
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Herr Christoph Koudelka
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Frau Michaela Krieger
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Schriftführerin, nicht stimmberechtigt
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Herr Hubert Zimmermann
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Herr Dr. Jörg-Michael Henneberg
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Herr Jürgen Schmidt
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Herr Thomas Lüer
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Verwaltung, nicht stimmberechtigt
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Abwesend sind:
Frau Margit Hankammer-Riedl
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entschuldigt
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Für die Sitzung enthalten die Seiten 1
bis 8 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse zu den
Tagesordnungspunkten.
Die Mitglieder des Ortsbeirates waren durch
Einladung vom 23.10.2012 für Mittwoch, den 31.10.2012 unter Mitteilung der
Tagesordnung einberufen.
Der Vorsitzende stellt bei Eröffnung der
Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße
Einladung keine Einwendungen erhoben werden. Gleichzeitig stellt er die
Beschlussfähigkeit fest.
Der Vorsitzende fragt die Mitglieder des
Ortsbeirates, ob es gegen das Protokoll vom 22.08.2012 und 19.09.2012
Einwendungen gibt. Dies ist der Fall.
Dr. Henneberg stellt den Antrag den TOP 2.1 -
Breitbandzeitalter in Orlen hat begonnen – des Protokolls vom 22.8.2012
unter dem Fazit, 1. Satz wie folgt abzuändern:
Es wurde deutlich, dass der Ortsbeirat
über die Leistungsfähigkeit von Unitymedia enttäuscht ist.
Der Teil des Satzes: …weniger ein
Problem damit hat, dass die 100%-Versorgung der Taunussteiner Haushalte
angezweifelt wird, sondern vielmehr…
und der Text: …in Teilen..
werden gestrichen.
Neu lautet der Satz:
Es wurde deutlich,
dass der Ortsbeirat Orlen über die Leistungsfähigkeit von Unitymedia
enttäuscht ist. Dies fängt bei der Kundenbetreuung an und endet nach
Aussage von Ortsbeiratsmitgliedern aber auch Bürgern in der Qualität
des Netzes.
Die Protokolle gelten mit der Änderung
somit als genehmigt.
Ortsvorsteher
Jacobi beantragt einen neuen TOP 1 „Strategie Stadtentwicklung“
einzuführen. Alle anderen Tagesordnungspunkte verschieben sich nach
hinten.
Er stellt den
Antrag zur Abstimmung:
Dafür:
7
dagegen:
0
Enthaltungen: 0
Tagesordnung:
1.
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Strategie Stadtentwicklung
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2.
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Bericht des Ortsvorstehers
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3.
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Bericht des Magistrats
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3.1.
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Beantwortung der Frage vom Protokollauszug
des Ortsbeirates Orlen vom 22.08.2012;
Tagesordnungspunkt 5: Anfragen, Anregungen, Termine: Bauzaun Mittelgasse /
Ecke Kirchköppel
Vorlage: DRS. 12/377
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3.2.
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Protokollauszug aus der Sitzung des
Ortsbeirates Orlen vom 22.08.2012
Breitbandzeitalter in Orlen hat begonnen
Vorlage: RS. 09/316-11
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4.
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Änderung des Landesentwicklungsplans
Hessen 2000 nach § 8 Abs. 7 HLPG - Vorgaben zur Nutzung der Windenergie
-
Vorlage: DRS. 12/304
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5.
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Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt
Taunusstein für das Haushaltsjahr 2013 mit Anlagen
Vorlage: DRS. 12/339
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6.
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Seniorenweihnachtsfeier
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Protokoll:
Öffentlicher Teil
1.
Strategie Stadtentwicklung
Der neue Fachbereichsleiter Stadtentwicklung
und Liegenschaftsmanagement, Herr Lüer, stellt sich vor.
Der
Ortsbeirat wünscht sich vom neuen Fachbereichsleiter frühzeitig
Informationen über geplante Maßnahmen die unseren Stadtteil
betreffen.
2.
Bericht des Ortsvorstehers
1. Verlegung der Dezember Sitzung vom 05.12. auf
den 28.11.
Vorverlegung
wegen Bebauungsplan Neuhofer Str. – am 05.12. tagt der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr.
2. Parksituation Kirchköppel
Nach
Rücksprache mit Herrn Raubert wird er in der nächsten Sitzung mit
Herrn Ewen teilnehmen und den Ortsbeirat anhand von Plänen die
Möglichkeiten vorstellen.
3. Freizeiteinrichtungen Zugmantelhalle –
Öffnungszeiten
Weitere
Vorgehensweise: Der Ortsbeirat wartet die Antwort der Stadt Taunusstein bis zur
nächsten Sitzung ab. Herr Brandner wird den OV über die bisher
vorhandenen Vereinbarungen und Absprachen mit dem Anwohner informieren.
4. Kameraüberwachung Kirchköppel
Anfang
Dezember ist lt, Aussage von Margit Hankammer-Riedl mit einer Antwort seitens
des Amtes für Datenschutz zu rechnen.
5. Der erwirtschaftete Überschuss des
Kartoffelfestes in Höhe von 92,10 € wird zur Finanzierung der
Seniorenweihnachtsfeier verwendet.
6. Zukunft Dorfmitte
Es
gibt keine Vorschläge zur Realisierung eines Projekts.
7. Bestuhlung Zugmantelhalle: siehe TOP 5.
8. Antwort auf die Frage von Herrn Reintgen aus
der Bürgerfragestunde vom 22.08.2012 – 30 km/h in der Obergasse. Die
Verkehrszeichen mit den Meterangaben sind verkehrsrechtlich erforderlich und
können nicht entfernt werden.
Das Anbringen von
Straßenmarkierungen wird geprüft.
3.
Bericht des Magistrats
Die Steine an der Eisenstraße wurden
wieder als Sperre auf dem Weg verlegt.
Erstwohnsitz in
Orlen:
1.217
+4
3.1.
Beantwortung der Frage vom Protokollauszug des Ortsbeirates Orlen vom
22.08.2012;
Tagesordnungspunkt 5: Anfragen, Anregungen, Termine: Bauzaun Mittelgasse / Ecke
Kirchköppel
Vorlage: DRS. 12/377
TOP 5 Anfragen, Anregungen, Termine
3. Der
undurchsichtige Bauzaun Mittelgasse / Ecke Kirchköppel behindert die Sicht
bei der Einfahrt auf die Mittelgasse. Ist zur Errichtung eine Baugenehmigung
erforderlich und ist diese erteilt worden?
Antwort:
Gemäß
§ 55 HBO (Hessischer Bauordnung), Anlage 2, Punkt 7.1 sind Einfriedungen
bis 2 m Höhe baugenehmigungsfrei.
Gemäß
§ 55 HBO, Anlage 2, Punkt 11.8 sind auch Baustelleneinrichtungen auf der
Baustelle bis zum Abschluss der Bauarbeiten einschließlich der
Unterkünfte, der Toilettenanlagen, der Lager- und Schutzhallen,
Mischhallen, Silos und Werkstätten baugenehmigungsfrei.
Die Antwort wird
zur Kenntnis genommen.
3.2.
Protokollauszug aus der Sitzung des Ortsbeirates Orlen vom 22.08.2012
Breitbandzeitalter in Orlen hat begonnen
Vorlage: RS. 09/316-11
Protokollauszug
aus der Sitzung des Ortsbeirates Orlen vom 22.08.2012
TOP
2.1 Breitbandzeitalter in Orlen hat begonnen
Vorlage:
RS. 09/316-10
Der
Ortsbeirat Orlen bittet den Magistrat, sich mit der Firma Unitymedia in
Verbindung zu setzen, um in Kenntnis zu bringen, wo und wann das Glasfaserkabel
zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit in Orlen verlegt worden ist.
Zusätzlich
erinnert der Ortsbeirat nochmals an die gemachten Zusagen von Unitymedia und
dem Magistrat.
Stellungnahme:
Die Stadtwerke Taunusstein haben die
Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG zu einer Stellungnahme über die
verbesserte Breitbandversorgung von Taunusstein-Orlen aufgefordert. Die
Stellungnahme ist am 12. September 2012 bei den Stadtwerken eingegangen und
liegt der Verwaltungsmitteilung bei.
Auf Nachfrage haben die Stadtwerke
außerdem erfahren, dass das notwendige Glasfaserkabel für die
Optimierung der Versorgung von Unitymedia nicht in Orlen selbst verlegt,
sondern auf einer Verbindungsstrecke von Neuhof nach Orlen eingezogen bzw.
verlegt wurde. Damit wurde die Kapazität erweitert.
Laut Aussage von Unitymedia, dies wird
gleichlautend auch von der Telekom in anderen Ortsteilen bestätigt, ist
die vorhandene Kupfer-Verkabelung ausreichend, um die zugesagten hohen
Übertragungsgeschwindigkeiten zu den Nutzern zu gewährleisten.
Der Ortsbeirat nimmt die Stellungnahme zur
Kenntnis. Herr Koudelka erkundigt sich bei dem Sachbearbeiter von Unitymedia,
Herrn Nußbaumer, nochmals nach dem aktuellen Sachstand.
Anhand des exemplarischen Beispiels von Herrn
Koudelka, will der Ortsbeirat an die Stadt Taunusstein herantreten.
Am
28.3.2012 kam der Unitymedia Verkäufer "Jörg Link" zu mir
in die Firma.
Wir haben dann das "Angebot zur Bereitstellung eines
Kabelanschlusses",den "Grundstück-Nutzungsvertrag" und den
"Auftrag Internet, Telefon & Digitaltv" ausgefüllt.
Er hat noch erwähnt, das er einen Tag vorher noch einen weiteren Orlener
Kunden hatte.
Nach ca. vier Wochen habe ich bei Herrn Link nachgefragt und ich bekam nur die
Info das meine Vertrag bei der Telekom noch eine Zeit läuft und
Unitymedia das alles erledigen wird und ich den Zugang von Unitymedia dann
parallel zu dem der Telekom hätte. Für den von Unitymedia müsste
ich erst
zahlen wenn der bei Telekom nach Kündigung ausgelaufen ist.
Bis
Oktober hatte ich immer noch nichts von Unitymedia. Also wieder Herrn Link
anrufen.
Er konnte sich das alles nicht erklären und wollte sich melden.
Nach
einer Woche wieder ein Anruf und die Auskunft von Herrn Link er würde sich
darum kümmern.
Parallel habe ich den Sachverhalt bei der Unitymedia Kundenbetreuung per Email
plaziert. Die haben auch geantwortet, dass sie sich nach Klärung melden
wollen.
Das ganze habe ich dann wöchentlich wiederholt. Mit dem Erfolg, das Herr
Link nicht mehr ans Handy geht wenn er meine
Nummer sieht und von der Kundenbetreuung habe ich auch bis heute nichts
gehört.
Ein
Beispiel der Kundenfreundlichkeit von Unitymedia!
4.
Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 nach § 8 Abs. 7 HLPG
- Vorgaben zur Nutzung der Windenergie -
Vorlage: DRS. 12/304
Im Rahmen der
Beteiligung der Stadt Taunusstein zur Änderung des Landesentwicklungsplans
Hessen – Vorgaben zur Nutzung der Windenergie – wird dem Entwurf
des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
mit folgender Änderung bzgl. des Zieles 3 e (kein Ausschluss von
Schutzwäldern, siehe Beschlussempfehlung Punkt 3) wie folgt zugestimmt:
1. In Kapitel 11 des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 wird
folgendes Ziel aufgehoben:
Für
Räume mit ausreichenden natürlichen Windverhältnissen sind in
den Regionalplänen Bereiche für die Windenergienutzung auszuweisen.
Kriterien für die Ausweisung sind insbesondere eine hinreichende
Windgeschwindigkeit, im Nahbereich vorhandene Einspeisepunkte in das regionale
Elektrizitätsnetz, hinreichende Abstände zu Siedlungsbereichen sowie
Berücksichtigung der Erfordernisse des Natur-, Landschafts- und Lärmschutzes
sowie der Land- und Forstwirtschaft. In den Bereichen für
Windenergienutzung sind entsprechende Anlagen mit den Erfordernissen der
Raumordnung vereinbar.
2. Die Festlegungen zur Windenergie in Kapitel 11 erhalten
folgende Fassung:
Energiebereitstellung
durch Nutzung der Windenergie
Z 1 Für Räume
mit ausreichenden natürlichen Windverhältnissen sind in den
Regionalplänen „Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie“
mit Ausschluss des übrigen Planungsraumes für die Errichtung von
Windenergieanlagen festzulegen.
G 1 Diese Gebiete sollen grundsätzlich in einer
Größenordnung von 2 % der Fläche der Planungsregionen
festgelegt werden.
Z 2 Die Errichtung von Kleinwindanlagen soll in
Vorranggebieten ‚Siedlung‘ sowie in den Vorranggebieten
‚Industrie und Gewerbe‘ in den Planungskategorien Bestand und
Planung erfolgen.
Kriterien
für die Ermittlung der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie
Z 3 Die Festlegung der „Vorranggebiete zur
Nutzung der Windenergie“ hat auf der Grundlage eines planerischen Konzeptes
zu erfolgen, für das die nachfolgend aufgeführten Kriterien
maßgeblich sind:
a) zur Erfüllung der Vorgabe (Z 1) sollen die
Gebiete herangezogen werden, die Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe
über Grund von mindestens 5,75 m/s aufweisen; Standorte von
Windenergieanlagen können auch bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten
für Repoweringmaßnahmen berücksichtigt werden;
b) zu bestehenden und geplanten Siedlungsgebieten
ist ein Mindestabstand von 1.000 m zu wahren;
c) zu bestehenden und geplanten Bundesautobahnen,
zu mehrbahnigen Kraftfahrstraßen und zu überwiegend dem Fernverkehr
dienenden Schienenwegen ist ein Mindestabstand von 150 m zu wahren, zu allen
sonstigen öffentlichen Straßen und Schienenwegen sowie
öffentlichen Wasserstraßen beträgt der Mindestabstand 100 m;
d) zu bestehenden und geplanten
Hochspannungsfreileitungen ist ein Mindestabstand von 100 m zu wahren;
e) „Vorranggebiete zur Nutzung der
Windenergie“ dürfen nicht in Nationalparks, Naturschutzgebieten, im
Nahbereich von Naturdenkmälern, in gesetzlich geschützten
Bannwäldern, in der Kern- und Pflegezone A des hessischen Teils des
Biosphärenreservates Rhön und in den Kernzonen der
Welterbestätten festgelegt werden;
f) der Flächenumfang eines „Vorranggebietes
zur Nutzung der Windenergie“ soll die Errichtung von mindestens drei
Windenergieanlagen im räumlichen Zusammenhang unter effizienter
Flächennutzung und Berücksichtigung der Hauptwindrichtung
ermöglichen;
g) bestehende Standorte für die Windenergienutzung
sind für geeignete Repoweringmaßnahmen einzubeziehen;
h) Festlegungen zur Begrenzung der Bauhöhe
von Windenergieanlagen sollen unterbleiben.
G 2 Alle übrigen Flächen mit ausreichenden
Windverhältnissen, die nicht den Ausschlusskriterien nach Z 3 unterliegen,
sind für die regionalplanerische Prüfung und Ermittlung von
„Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie“ heranzuziehen;
Natura 2000-Gebiete nur insofern, als die Windenergienutzung mit den
Erhaltungszielen vereinbar ist oder die Voraussetzungen für eine
FFH-rechtliche Ausnahme vorliegen;
die Bedürfnisse der gegenüber der Windenergienutzung
empfindlichen Vogel- und Fledermausarten sind bei der Festlegung der
„Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie“ besonders zu
berücksichtigen. Grundsätzlich ist dem naturschutzrechtlichen
Vermeidungsgebot zu entsprechen, in dem vorrangig die Bereiche mit
vergleichsweise geringem Konfliktpotenzial für die Auswahl und Festlegung
als Vorranggebiete geprüft werden.
G 3 Die Abgrenzung eines „Vorranggebietes zur
Nutzung der Windenergie“ soll die kommunale Zusammenarbeit zur Teilhabe
an der Wertschöpfung unterstützen.
3. Schutzwälder sind nicht pauschal für
die regionalplanerische Prüfung und Ermittlung von Vorranggebieten zur
Nutzung von der Windenergie auszuschließen, sondern einer
Einzelfallprüfung zu unterziehen.
4. In der Stellungnahme zur Änderung des
Landesentwicklungsplanes Hessen soll ausdrücklich darauf hingewiesen
werden, dass entsprechend dem Grundsatz 2 auch Natura 2000 - Gebiete für
die regionalplanerische Prüfung und Ermittlung von Vorranggebieten zur
Nutzung der Windenergie heranzuziehen sind (keine Tabugebiete).
5. Die Vorlage wird über den Ausschuss
für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr an die Stadtverordnetenversammlung
zur Beschlussfassung überwiesen.
6. Die Vorlage wird an den Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsausschuss und die Ortsbeiräte zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Der Ortsbeirat nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
5.
Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Taunusstein für das Haushaltsjahr
2013 mit Anlagen
Vorlage: DRS. 12/339
- Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Taunusstein für
das Haushaltsjahr 2013 (mit Anlagen) wird in der vorgelegten Form
festgestellt.
- Das Investitionsprogramm der Stadt Taunusstein für die
Planungsjahre 2012 bis 2016 wird in der vorgelegten Form beschlossen.
- Das Haushaltssicherungskonzept wird in der vorgelegten Form
beschlossen.
- Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013
(mit Anlagen) wird über alle Ortsbeiräte und Ausschüsse an
die Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung überwiesen.
Der Ortsbeirat nimmt den Entwurf der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 (mit Anlagen) zur Kenntnis.
Der Ortsbeirat fordert für den
Haushaltsplanentwurf 2013 die Mitteleinstellung im Investitionsprogramm
für den Rad-/Fußweg zum Weltkulturerbe Zugmantel.
Begründung:
Die Anerkennung des
Limes als Weltkulturerbe, das damit noch bedeutender gewordene
Zugmantelkastell, die Errichtung eines Limes-Informationszentrums am Hofgut
Georgenthal und die Möglichkeit einer Verbindung des Taunussteiner
Radwegenetzes mit dem von Hünstetten machen es dringend erforderlich, den
am östlichen Ende von Orlen endenden Limes-Rad- und Wanderweg bis zum Zugmantelkastell
weiter zu führen.
Der Neubau dieses Wander- und Radweges wurde
bereits mehrfach vom OB Orlen gefordert.
OB Beschluss vom 15.11 2000
DRS. 05/332 von
2005
DRS. 07/531 von
2007
RS 07/457-02 vom
17.05.2010
Auch waren bereits
im Haushaltsentwurf 2011 € 34 245,80 für die Realisierung
eingestellt.
Abstimmung
Dafür:
7
dagegen:
0
Enthaltungen: 0
Ebenso werden Haushaltsmittel für eine
neue Bestuhlung der Zugmantelhalle für das Haushaltsjahr 2013 beantragt.
Begründung:
Die vorhandenen Stühle sind aus drei
unterschiedlichen Varianten zusammen gestellt. Diese sind nicht gemeinsam
stapelbar und drohen umzukippen. Es besteht Unfallgefahr. Die Sitzflächen
sind bei vielen Stühlen beschädigt.
Abstimmung
Dafür:
7
dagegen:
0
Enthaltungen: 0
6.
Seniorenweihnachtsfeier
Die
Seniorenweihnachtsfeier findet am 16.12.2012 ab 14:30 Uhr statt.
Der Ortsvorsteher
informiert, dass die Bittbriefe an die ortsansässigen Firmen verschickt
sind. Die Bewirtung kann nach Auskunft von Herrn Schmidt über die
Tanzgruppe Exsultare der SG Orlen erfolgen.
Änderung der
Bewirtung – Wasser gleich zu Anfang – Kuchen erst zum Kaffee
Genaue Zeiten
für den Auf- und Abbau nach Abstimmung mit den Vereinen auf der Sitzung am
28.11.
Die Moderation übernimmt Frau Gertrude
Tag.
7.
Volkstrauertag
Die Veranstaltung findet am Sonntag den 18.11. um 11:30 Uhr am Ehrenmal
vor der Kirche statt.
Herr Dr. Michael Graf und Herr Andreas Pohl von den beiden
Kirchengemeinden werden die Veranstaltung in Verbindung mit den
Jagdhornbläsern begleiten.
Die
Kranzniederlegung erfolgt durch den OB – Herrn Schmidt und Herrn Dr.
Henneberg.
8. Anfragen, Anregungen, Termine
Terminierung der OB Termine im Jahr 2013:
13.02. / 13.03. / 17.04. / 22.05. / 26.06. /
21.08. / 25.09. / 30.10. /
20.11. optional /
04.12.
Seniorenweihnachtsfeier 15.12.2013
Frau Baum informiert über 5 freie
Türen im Orlener Adventskalender.
Herr Schmidt fragt
nach Helfern für den 9. Orlener Weihnachtsmarkt am 01.12.2012.
Für die Zeit
vom 30.11. bis 02.12.2012 werden Personen für den Auf- und Abbau bzw.
allgemeine Tätigkeiten benötigt.
Der Vorsitzende bedankt sich bei den
Mitgliedern und schließt um 21:30 Uhr die Sitzung.
Dieter Jacobi–
Ortsvorsteher
Michaela Krieger - Schriftführerin
Ortsbeirat
Taunsustein-Orlen
B
ü r g e r f r a g e s t u n d e
vor der Sitzung des
Ortsbeirates Orlen am 31.10.2012
in Zugmantelhalle
(Vereinsraum II), Taunusstein, Stadtteil Orlen, Neuhofer Straße 1
Beginn:
19:15 Uhr
Ende:
19:28 Uhr
Herr Malte Kammhöfer erklärt, dass der Platz vor der
Feuerwehr erst vor kurzem von Blättern befreit war. Auf Grund der
Witterung ist wieder alles voll. Bei Wind verfangen sich Blätter im Gras
und in der vorhandenen Bank.
Herr Dr. Paier merkt an, dass die Feuerwehr Orlen bereit ist, gegen
eine Entschädigung für die Materialkosten, die Bank zu restaurieren.
Herr Jacobi gibt bekannt, dass die Feuerwehr die Baumscheibe vom
Unkraut befreien wird. Ebenso wird Rindenmulch von der Stadt zur Verfügung
gestellt. Die Seitentriebe der Robinie werden ebenfalls von der Feuerwehr
zurück geschnitten.
Dieter Jacobi – Ortsvorsteher
Michaela Krieger - Schriftführerin