Niederschrift
öffentliche
Sitzung des Ortsbeirates Orlen
OBOR/IX/01/2005
|
Sitzungstermin:
|
Mittwoch, 13.04.2005
|
|
Sitzungsbeginn:
|
19:00 Uhr
|
|
Sitzungsende:
|
20:40 Uhr
|
|
Ort,
Raum:
|
Taunusstein,
Stadtteil Orlen, Neuhofer Straße 1, Stadthalle (Gemeinschaftsraum)
|
Anwesend sind:
Herr Dr. Graeve, Rolf
|
Vorsitzender
|
Frau Hankammer-Riedl, Margit
|
|
Herr Maurer, Karl
|
|
Frau Tag,
Gertrude
|
|
Herr Koudelka, Christoph
|
|
Herr Schmidt,
Hans-Jörg
|
|
Herr Reimann,
Jürgen
|
Magistratsbetreuer - nicht stimmberechtigt
|
Herr Hein, Franz
|
Stadtverordneter - nicht stimmberechtigt
|
Herr
Dr. Henneberg, Jörg-Michael
|
Schriftführer - nicht stimmberechtigt
|
Für die Sitzung enthalten die Seiten 1 bis 5
Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten.
Die Mitglieder des Ortsbeirates
waren durch Einladung vom 05. April 2005 für Mittwoch, den
13. April 2005 unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen.
Der Vorsitzende stellt bei Eröffnung der
Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße
Einladung keine Einwendungen erhoben werden. Gleichzeitig stellt er die
Beschlussfähigkeit fest.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird darüber
abgestimmt, den Eilantrag der CDU-Mitglieder des Ortsbeirates
als TOP 4 auf die Tagesordnung aufzunehmen.
Hiergegen erfolgt keine Wiederrede. Der
bisherige TOP 4 wird dadurch zu TOP 5.
Tagesordnung:
1.
|
Bericht des Magistrats
|
2.
|
Bericht des Ortsvorstehers
|
3.
|
Neunte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Stadt Taunusstein vom
19. Juli 1993; Reduzierung der Zahl der
Mitglieder der Ortsbeiräte der Ortsbezirke Bleidenstadt, Neuhof, Orlen, Seitzenhahn und Wingsbach (§ 82
(1) i. V. m. § 6 HGO) Antrag der FDP-Fraktion - hier:
Stellungnahme des Ortsbeirates
Vorlage: DRS. 04/276
|
4.
|
Eilantrag der CDU-Mitglieder im Ortsbeirat des Stadtteils Orlen
|
Protokoll:
1. Bericht des
Magistrats
Der
Magistrat hat dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss den Ankauf des
landwirtschaftlichen Grundstücks in der Gemarkung Orlen,
Flur 1 Flurstück 3, Ackerland „Die Lach“, 30.320qm,
und Flur 7 Flurstück 69/1, Grünland „In der Eich“, 11.582 qm, zur
Beschlussfassung überwiesen. Der HFWA hat inzwischen dem Kauf zugestimmt.
Sachbeschädigung im öffentlichen Verkehrsraum durch
Baumwurzeln
von angrenzenden Privatgrundstücken
Immer
wieder sind Beschädigungen des öffentlichen Verkehrsraumes (überwiegend
Gehwege) festzustellen, deren Ursache sich in vielen Fällen auf von privaten
Anliegergrundstücken überwachsende Baumwurzeln zurückführen lässt. Festzuhalten
ist, dass es diverse privatrechtliche Anspruchsgrundlagen gemäß BGB gibt, die
der Stadt als Eigentümer der öffentlichen Wegeflächen sowohl die eigene Beseitigung
des störenden Wurzelwerks nach entsprechender Fristsetzung erlauben, als auch
dem eigentlichen Störer (privater Anlieger) die Beseitigungspflicht der
Beeinträchtigung auferlegen.
Die
Verwaltung hat nunmehr folgende künftige Vorgehensweise erarbeitet und
vorgesehen:
Die
betroffenen Anlieger von öffentlichen Straßen und Wegen werden in einem ersten
Schreiben darüber informiert, dass in absehbarer Zeit mit Beeinträchtigungen /
Sachbeschädigungen öffentlicher Flächen auf Grund des eindringenden Wurzelwerkes
von auf ihrem Grundstück stehender Bäume gerechnet werden muss. Gleichzeitig
werden diese Anlieger höflichst aufgefordert, die andauernden
Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen dauerhaft zu unterbinden. Ebenso
erhalten diese Anlieger den Hinweis, dass sie auf Grund ihrer eigenen
Verkehrssicherungspflicht auch dafür zu sorgen haben, dass die weitere
Standfestigkeit der betroffenen Bäume trotz zum Beispiel Kappen des
Wurzelwerkes gewährleistet bleibt. Das Schreiben endet
mit einer höflichen Fristsetzung.
Ein
konkreteres Schreiben erhalten diejenigen Anwohner in den Fällen, bei denen
Sachbeschädigungen erkennbar werden, die einer nicht mehr aufschiebbaren
Beseitigung bedürfen. Diese Anlieger werden mit Fristsetzung von einem Monat
dazu aufgefordert, entweder selbst den betroffenen Gehwegs- bzw. Straßenbereich
wieder ordnungsgemäß herzustellen (unter „Aufsicht / Beratung / Überwachung“
der Stadt), oder aber diese Tätigkeit alternativ durch die Stadt Taunusstein
gegen Kostenerstattung durchführen zu lassen. Gleichzeitig wird auf die
vorzunehmende Ersatzvornahme hingewiesen, sofern die Schadensbeseitigung nicht
vom Verursacher vorgenommen bzw. veranlasst wird.
Zusammen
mit diesem Schreiben erhält der Anlieger eine ungefähre Kostenschätzung, die
für die Schadensbeseitigung zu erwarten sein dürfte. Gleichzeitig wird zur Festlegung
der praktischen Vorgehensweise eine gemeinsame Ortsbesichtigung zwecks
Erörterung angeboten. Ebenso wird der Abschluss einer Vereinbarung zur
Beseitigung der Wurzeln und der Wiederherstellung der Flächen vorgeschlagen.
Eine solche Vereinbarung wird den betroffenen Anliegern mit dem vorgenannten
Schreiben zugestellt.
Da es sich
um nicht unerhebliche bzw. nicht unwesentliche Schäden im Taunussteiner
Stadtgebiet handelt, für die nun letztlich die Grundstücksanlieger zum
Schadensersatz herangezogen werden, hat die Verwaltung zu diesem Thema eine
entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht. Es ist selbstverständlich, dass
die Stadt Taunusstein im Falle von Beeinträchtigungen privater Grundstücke
durch das Wurzelwerk von auf öffentlichem Grund und Boden stehenden Bäumen
natürlich ebenfalls die betroffenen Anlieger ihren Anspruch zur Beseitigung
dieser Störung geltend machen können.
Innerhalb
der Verwaltung sind folgende Zuständigkeiten festgelegt:
• Federführung: Amt 60, Sachgebiet
Tiefbau
• Ermittlung der Schadensfälle: Amt 60
BU, Amt 60 Tb, Amt 30, Mängelscheck
• Ermittlung der Grundstückseigentümer:
Amt 20
• Versand der Anschreiben und
Abwicklung: Amt 60, Sachgebiet Tiefbau
Ausschilderung des Deutschen Limeswanderweges auf Taunussteiner Gemarkung
In
Ergänzung des Limes - Entwicklungsplanentwurfes für den RTK wird auf Initiative
des Vereines Deutsche Limesstraße in Abstimmung des RTK mit den
Anliegerkommunen eine Ausschilderung des Deutschen Limesradweges innerhalb des Taunussteiner Radwegenetzes erfolgen.
Zwischen
Idsteiner und Hohensteiner Gemarkung werden an 15
Standorten auf Metallpfosten die Schilder mit den Maßen 20 cm x 20 cm
Radwanderer auf Taunussteiner Gemarkung entlang des
Deutschen Limesradweges führen.
Die
Radwegehinweisschilder wurden vom Verein Deutsche Limesstraße dem Betriebsamt
zur Aufstellung im Frühjahr bereits bereitgestellt. Die Kosten der Schilder
werden vom Verein Deutsche Limesstraße, die Aufstellkosten seitens der Stadt
Taunusstein getragen.
Bei
Abstimmung des Streckenverlaufes und Festlegung der Schilderstandorte mit RTK,
UNB, LFD und Forst wurde seitens der Stadt Taunusstein ausdrücklich darauf
hingewiesen, das ergänzende Radwegebeschilderungen sowie Hinweise auf
touristische Punkte hier zusätzlich möglich wären.
Sachstand „Orlener
Stock“
Derzeit
liegen der Stadtverwaltung zwei Kaufanträge für das Gewerbegebiet „Orlener Stock“ vor. Diese beziehen sich auf ca. 2/3 der
später zur Verfügung stehenden Nettofläche des geplanten Gewerbegebietes.
Sofern diese zum Abschluss kommen, verbleiben höchstens noch zwei weitere
Veräußerungsflächen, da geplant ist, in dem Gewerbegebiet lediglich Grundstücke
ab einer Größenordnung von ca. 10.000 qm anzubieten.
Die
Kaufverhandlungen mit den beiden vorgenannten Interessenten stehen kurz vor dem
Abschluss.
Es gibt
keine zeitlichen Verzögerungen. Vielmehr befindet sich die Verwaltung in einem
außergewöhnlich frühen Stadium der „Vorvermarktung“, zumal es noch keinen
rechtsverbindlichen Bebauungsplan und keinen endgültigen Grundstückszuschnitt
gibt. Deshalb können zur Zeit auch nur „Optionen“ eingeräumt werden. Im übrigen
haben die Gremien noch nicht die Höhe der Grundstückspreise beraten und
beschlossen.
Derzeit
werden mit einem Interessenten noch einige Eckdaten abgeklärt, die mögliche Änderungen
der Erschließungsstraße notwendig machen, die in den Bebauungsplan einfließen.
Orlener Stock
Das
Hessische Ministerium der Finanzen hat dem Magistrat mitgeteilt, dass der Stadt
Taunusstein für die Erweiterung der Stadthalle Orlen
ein Darlehen aus dem Investitionsfonds B mit Ansparverpflichtung von 20 %
bewilligt wurde. Der Magistrat den entsprechenden Darlehensvertrag über den
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadtverordnetenversammlung zur
Zustimmung überwiesen.
Fortschreibung der Einwohnerzahlen
1.212
Personen mit erstem und 102 Personen mit zweitem Wohnsitz wohnten
am 31.
März 2005 in Orlen.
Im März
sind drei Personen mit erstem, eine Person mit zweitem Wohnsitz zugezogen, ein
Kind wurde geboren. Weggezogen sind vier Personen mit erstem, eine Person mit
zweitem Wohnsitz.
2. Bericht des
Ortsvorstehers
Der
Neubürgerbrief ist zu überarbeiten und soll neu formuliert werden. Die
Stadtverwaltung wird gebeten, das Schreiben Neubürgern bei der Um- oder
Anmeldung auszuhändigen.
3. Neunte Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Stadt Taunusstein vom
19. Juli 1993;
Reduzierung der Zahl der Mitglieder der Ortsbeiräte
der Ortsbezirke Bleidenstadt, Neuhof, Orlen, Seitzenhahn und Wingsbach (§ 82 (1) i. V. m. § 6
HGO) Antrag der FDP-Fraktion - hier: Stellungnahme des
Ortsbeirates
Vorlage: DRS. 04/276
Beschluss:
Abstimmung:
dafür: 6 dagegen:
0 Enthaltungen: 0
4. Eilantrag der CDU-Mitglieder im Ortsbeirat des Stadtteils Orlen
Da
besonders an den Wochenenden viele Fußgänger unterwegs sind, wird der Magistrat
herzlich gebeten, hier schnellstmöglich für Abhilfe zu sorgen, z.B. wäre ein vorerst provisorischer, wassergebundener
Fußweg denkbar und bereits sehr hilfreich.
Abstimmung:
dafür: 6 dagegen:
0 Enthaltungen: 0
5. Anfragen,
Anregungen, Termine
Kindergartenplätze:
Christoph Koudelka bittet zu überprüfen, ob die Zuweisung von
Kindergartenplätzen in Wingsbach für Orlener Kinder als sinnvoll erachtet wird.
Der Vorsitzende bedankt
sich bei den Mitgliedern und schließt um 20:40 Uhr die Sitzung.
Dr. Rolf Graeve –
Ortsvorsteher Dr. J. Michael
Henneberg – Schriftführer